die Förderung ...
der Heimatpflege zwischen den Heimatgebiet ansässigen und den außerhalb des Heimatgebietes lebenden Landsleuten
„Theodor Fontane“
Guben vor 100 Jahren
Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.
Im Online-Archiv der Gubener Zeitung haben wir für Sie einige Beiträge von 1901 bis 1921 zusammengestellt.
Der erste Baumblütensonntag brachte gestern schon recht zahlreiche Gäste aus den benachbarten Orten. Die Berggassen zeigten einen lebhaften Verkehr, auch in den Berglokalen herrschte reges Leben; trotzdem das Wetter relativ kühl und das Sitzen im Freien nicht gerade angenehm war, waren die Restaurationsgärten gut besetzt. Unsere Berge stehen jetzt in ihrem herrlichen Blütenschmuck und in dieser Woche dürfte sich die Blüte in ihrer ganzen Schönheit voll entwickeln, so daß die Teilnehmer an den Extrazügen, die nächsten Sonntag aus Berlin und einigen benachbarten Orten hier eintreffen, den reizvollen Schmuck unserer Berge noch voll genießen können. Bei günstigem Wetter ist gleich dem Vorjahre am nächsten Sonntag großer Verkehr zu erwarten. Man beabsichtigt die Gäste in gleicher Weise wie im Vorjahre zu gruppieren und unter ortskundiger Führung durch die schönsten Punkte zu geleiten. Der Empfang wird sich voraussichtlich wieder im Garten des Hotels Kronprinz abspielen.
Jugendfürsorge für Personen unter 17 Jahren.
Nach einer heutigen Bekanntmachung der Polizeiverwaltung ist jugendlichen Personen unter 17 Jahren verboten: 1. das Rauchen von Zigarren , Zigaretten und Tabak auf öffentlichen Wegen und Plätzen, in Wirtschaften und an sonstigen öffentlichen Orten, 2. der Besuch und Aufenthalt in Gast-, Schankwirtschaften und Kaffeehäusern ohne Begleitung erwachsener Angehöriger nach 8 Uhr abends, 3. der Besuch von Lichtspieltheatern nach 8 Uhr abends, 4. das zwecklose Verweilen auf Straßen und Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten ohne Begleitung erwachsener Angehöriger oder ohne ausreichenden Grund nach 9 Uhr abends . Weitere Ausführungsbestimmungen über dieses Verbot sind aus der Bekanntmachung, auf die an dieser Stelle besonders hingewiesen sei, zu ersehen.
Schonet die Weißdornhecken.
Es kommt in Frage, in diesem Jahre die Früchte des Weißdorns (Mespilus Crataegus oxynenntba) für bestimmte Zwecke der Volksernährung zu verwerten. Um eine möglichst große Ernte zu erzielen, ist es dringend erforderlich, daß in diesem Frühjahre davon Abstand genommen wird, die Weißdornhecken zu beschneiden. Denn durch die Beseitigung der vorjährigen sowie etwa noch vorhandenen älteren Schößlinge wird der Blütenansatz u. somit die Fruchtgewinnung fast vollständig unterbunden. Um der in Aussicht genommenen Verarbeitung einen möglichst hohen Ertrag an Weißdornfrüchten (Mehlbeeren) zuführen zu können, ist weiter beabsichtigt, demnächst die Beeren sammeln und gegen angemessene, das Sammeln durchaus lohnende Entschädigung für die in Betracht kommenden Zwecke erwerben zu lassen.
Aufhebung der Filmzensur. Durch die programmmatische Erklärung des Rates der Volksbeauftragten in dem Aufrufe vom 12.November v.J. ist bestimmt worden, daß eine Zensur nicht mehr stattzufinden hat, und daß die Theaterzensur aufgehoben wird. Es sind Zweifel darüber laut geworden, ob durch diese Bestimmung auch die Filmzensur beseitigt worden ist. Der Minister des Innern weist deshalb in einem Runderlasse an die Regierungspräsidenten darauf hin, daß mit der allgemeinen Aufhebung der Zensur auch die Filmzensur aufgehoben ist, daß aber in dieser Beziehung die bisher ergangenen Bestimmungen über den Schutz der Jugendlichen bis zu dessen Regelung im Wege der Gesetzgebung in Kraft bleiben.
Hebung der Rindviehzucht. Im Interesse der Hebung der Rindviehzucht im Landkreise Guben hat sich die Kreisverwaltung zur Einführung geeigneten Zuchtmaterials entschlossen. Es sind auf der Bullenauktion des Niederlausitzer Herdbuchverbandes am 21. d. Mts. in Cottbus 3 wertvolle etwa einjährige Herdbuch- Bullen gekauft und in den Landkreis Guben eingeführt worden. Diese Bullen sollen im Wege des Meistgebotes an Landgemeinden oder Zuchttiergenossenschaften abgegeben werden. Verkaufstermin steht auf Donnerstag, den 28. April vormittags 11 Uhr in Guben auf dem Viehmarktplatze an der Cottbuserstr. westlich der Eisenbahn an.
Ein Baumblütenfest veranstaltet die Bezirks- und Ortsgruppe Guben der Reichsvereinigung ehemaliger Kriegsgefangener am Sonntag, den 30.April, zu dem sämtliche Mitglieder des Landesverbandes Brandenburg einschließlich Berlin mit ihren Angehörigen eingeladen worden sind. Am Sonnabend findet abends auf Wilhelmshöhe und Zeschkes Garten ein gemütliches Beisammensein mit Unterhaltungen statt. Am Sonntag Spaziergang durch die Berge. Von 10 Uhr ab Treffpunkt auf Sanssouci.