die Förderung ...
der Heimatpflege zwischen den Heimatgebiet ansässigen und den außerhalb des Heimatgebietes lebenden Landsleuten
„Theodor Fontane“
Guben vor 100 Jahren
Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.
Im Online-Archiv der Gubener Zeitung haben wir für Sie einige Beiträge von 1901 bis 1921 zusammengestellt.
Das endgiltige Ergebniß der Volkszählung am 1. Dez. 1900 für die Stadt Guben ist folgendes: Ortsanwesende Bevölkerung: a.m.15 162, b.w.17960, zusammen also 33 122. Darunter sind 25 aktive Militärpersonen. Dem Religionsbekenntnisse nach sind: 1) Evangelische: 14142 männl., 17105 weibl. (Davon evangelische Landeskirche [unirte] 13940 m., 16850 w., Evangelisch-Lutherische 149 m., 185 w., Evangelisch- Reformirte 3 m., 8 w., Alt-Lutheraner 50 m., 62 w.,). 2) Katholische ( durchweg römisch-katholische) sind in unserer Stadt 742 m., 612 w., 3) Andere Christen sind 152 m., 144 w., (Davon Brüdergemeinde, Herrnhuter, 8m., 18 w., englische und schottische Hochkirche, Presbyterianer 1w., Methodisten und Quäker 7 m., 3 w., apostolische Kirche (Irvingianer) 112m., 110 w. – Freireligiöse 8 m., 5 w., Dissidenten 17 m. 7 w.,) 4) Juden 126 m., 99 w. – In der Stadt sind vorhanden 2370 bewohnte Wohnhäuser, 32 unbewohnte Wohnhäuser, 23 andere bewohnte Baulichkeiten, Hütten, Zelte, Schiffe u. dergl. – Haushaltungen sind vorhanden: 1)gewöhnliche Haushaltungen von 2 und mehr Personen: 7556, 2) einzeln lebende männliche Personen mit eigener Haushaltung 202, 3) einzeln lebende weibliche Personen mit eigener Haushaltung: 727, 4) Gasthöfe, Gasthäuser, Herbergen mit Gästen (Einlogirern) 13, 5) Andere Anstalten aller Art : 28; demnach Summe aller Haushaltungen und Anstalten 8526.
Die Heilanstalt für Alkoholiker Wiesenhof in Klein-Drenzig bei Guben versendet ihren Jahresbericht für die Zeit vom 1. Juli 1900 bis 30. Juni 1901. Wir entnehmen daraus folgendes: Die Anstalt blickt nunmehr auf ein 12 jähriges Bestehen zurück. Noch nie ist die Anstalt so stark besucht gewesen, wie im verflossenen Jahre. Die Frequenzübersicht stellt sich wie folgt: Bestand 1. Juli1900: 11 Pfleglinge, Zugang 17, zusammen also 28 Pfleglinge, Abgang 14, mithin Bestand am 30. Juni 1901 14 Pfleglinge. Von den 14 abgegangenen wurden sechs geheilt, einer gebessert, vier waren rückfällig, bei drei Pfleglingen wurde das Resultat bisher nicht bekannt. Zur Erzielung der Heilung gehört Geduld. Wenn die kürzeste Dauer des Aufenthalts eines Pfleglings in der Anstalt 28 Tage war, so ist diese Frist eine sehr kurze; als längste steht ihr eine solche von 427 Tagen gegenüber. Der durchschnittliche Aufenthalt der im letzten Jahre ausgeschiedenen Pfleglinge belief sich auf 166 Tage, ein recht günstiges Resultat, wenn man die Ungeduld und das Unvermögen mancher Patienten in Betracht zieht. Im ganzen kann man nur wünschen, dass sich der Patient auf einen Jahresaufenthalt einrichte. Unter den 28 Patienten , die im Berichtsjahre in der Anstalt waren, waren 7 Beamte, 5 Kaufleute, 5 Landwirthe, 2 Hoteliers, je ein Bäckermeister, Buchhändler, cand.med., Fabrikant, Lehrer, Pastor, Photograph, Professor, Rechtsanwalt. Bis auf 2 Ungarn und 1 Böhmen waren alle Pfleglinge Reichsangehörige und evangelisch. 18 Pfleglinge entstammten der Provinz Brandenburg . – Im Ganzen sind bisher mit den noch in der Anstalt befindlichen 14 Pfleglinge 110 Alkoholiker erstmalig aufgenommen worden. Von ihnen sind 15 wiederholt aufgenommen worden, sodaß die Gesammtzahl der Aufnahmen bis 30. Juni 1901 133 Personen betrug. Entlassen wurden 96, von diesen sind geheilt 47 und außerdem noch 6 gebessert. Wollte man verstorbene und nicht normale Pfleglinge bei der Berechnung abziehen, so erhielte man noch ein weit günstigeres Resultat; dann wären nämlich von 81 Pfleglingen 46 geheilt. Die auf 12 jährige Erfahrung gegründete Berechnung ergiebt, dass die Aussicht auf Heilung für diejenigen am günstigsten ist, die sich für einen Jahresaufenthalt in der Heilanstalt entschließen.
Der Gefahr, durch Silbermünzen erdrückt zu werden, entkamen mit knapper Not mehrere Beamte der Münze in Philadelphia. Sie hatten den Auftrag, eine große Summe Geldes nach-zuzählen, die seit Jahren in einem Gewölbe des Münzamts aufgespeichert lag. Bei der Öffnung des Gewölbes zeigte es sich, daß die Säcke, in denen die Silberstücke verwahrt wurden, vermodert waren und, sobald man den Versuch machte, sie aufzuheben, auseinanderfielen. Als einer der Beamten sich auf den Berg Geldes hinaufzuarbeiten versuchte, um die losen Stücke zu sammeln, platzte eine ganze Reihe von Säcken, und die ganze Masse Geldes setzte sich auf einmal in Bewegung, so daß die in dem Gewölbe befindlichen Beamten sich nur mit Mühe retten konnten. Der Sturz der Geldmassen, die eine Summe von zwei Millionen Dollar ausmachten, erschütterte das ganze Gebäude.

Der Verkehr mit den Gefangenen. Der Königliche Landrat erläßt eine Bekanntmachung folgenden Inhalts: Es ist zu meiner Kenntnis gelangt, daß von Zivilpersonen der Versuch gemacht worden ist, den russischen Gefangenen im Lager von Groß Breesen nicht nur Lebensmittel und Tabak, sondern auch Bier und Zivilkleidungsstücke zuzustecken und zu verkaufen. Ich weise nochmals mit allem Nachdruck darauf hin, daß dem Publikum jeder Verkehr mit den Gefangenen streng untersagt ist. Ich erwarte von der Bevölkerung, daß sie einsichtig genug ist, dieses Verbot nicht zu übertreten, denn welche Gefahren für die Allgemeinheit daraus entstehen können, wenn die Gefangenen in den Besitz von alkoholhaltigen Getränken und von Zivilkleidern gelangen, bedarf keiner näheren Darlegung. Sollte trotz meiner heutigen Warnung wiederum der Versuch gemacht werden, mit den Gefangenen in Verbindung zu treten, so werde ich die Schuldigen sofort verhaften und bestrafen lassen, sowie ihre Namen öffentlich bekanntmachen.

Tabakwaren aus Heeresbeständen. Die gegenwärtig verfügbaren Bestände an Zigarren, Zigarillos, Zigaretten, Rauch- und Schnupftabak sollen ungesäumt den Verbraucherkreisen zugeführt werden. Bezugsberechtigt sind Kleinhändler (Spezialgeschäfte für Tabakwaren), die am 1.Aug.1914 ein eignes Laden- oder Versandgeschäft betrieben haben und noch betreiben. Für Kriegsteilnehmer oder deren Hinterbliebene gilt der Stichtag (1.August 1914) nicht, jedoch müssen sie ein Laden- oder Versandgeschäft nachweislich bereits jetzt betreiben.
Ein tapferes Verhalten zeigte der Obertertianer des hiesigen Gymnasiums Harry Jahn. Er bemerkte letzten Donnerstag nachmittag beim Baden, daß ein mitbadender Grenadier von Krämpfen befallen wurde und lautlos unterging. Er tauchte nach dem Ertrinkenden und brachte ihn mit Hilfe des herbeigeeilten Bademeisters in eine Zelle. Der Direktor des Gymnasiums lobte am Montag bei der Andacht das wackere Verhalten des Schülers.