die Förderung ...
der Heimatpflege zwischen den Heimatgebiet ansässigen und den außerhalb des Heimatgebietes lebenden Landsleuten
„Theodor Fontane“
Guben vor 100 Jahren
Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.
Im Online-Archiv der Gubener Zeitung haben wir für Sie einige Beiträge von 1901 bis 1921 zusammengestellt.
In der Steinerschen Ruinenangelegenheit werden wir um Aufnahme der nachstehenden Zeilen ersucht: Unbegreiflich ist es, was sich eine ganze Stadt von einer einzelnen Person gefallen lassen muß. Magistrat, Stadtverordneten-Versammlung und Polizeiverwaltung scheinen machtlos zu sein, gegenüber dem Willen der Besitzerin des Grundstücks, welches seit nahezu fünf Jahren unsere innere Stadt in einer Weise verunziert, wie es hier noch nicht vorgekommen ist und an anderen Orten auch kaum vorkommen wird. Ein Sommer nach dem anderen vergeht, aber mit dem Bau wird nicht begonnen. Die Stadt hat ein Recht, über die Lage der Angelegenheit Aufklärung zu verlangen, denn durch die von derselben eingegangenen Garantie bei dem Bau der kostspieligen Schutzmauer ist der Besitzerin des Grundstücks ein so wesentliches Geschenk gemacht worden, wie wohl keinem andern Besitzer irgend eines durch Naturereignisse beschädigten Grundstückes, erhielt sie doch auf Verwendung der städtischen Behörden einen Staatszuschuß zum Bau, der die Kosten desselben zum größten Theile gedeckt haben dürfte. Die Besitzerin hat ferner von dem Comité zur Unterstützung der Ueberschwemmten dem Vernehmen nach eine größere Summe erhalten, die ihr doch jedenfalls als Beihilfe zum baldigen Wiederaufbau des Gebäudes gewährt worden ist. Jeder Fremde glaubt die Nichtbeseitigung des scheußlichen Zustandes unserer städtischen Verwaltung zur Last legen zu müssen, und dadurch wird das Ansehen derselben und der ganzen Stadt schwer geschädigt. Wie verlautet, soll die Besitzerin des Grundstückes sich der Einhaltung der festgestellten Straßenfluchtlinie widersetzen; ist das wirklich der Fall und will sie sich nicht den gesetzlichen Bestimmungen fügen, was doch jeder andere Grundstücksbesitzer thun muß, dann wird es doch Mittel und Wege geben, sie zu zwingen, die Ruinen zu beseitigen, den Platz einzuebenen und den hässlichen Bretterverschlag durch eine anständige Umfriedung zu ersetzen. Wünschenswerth wäre es, wenn seitens des Magistrats, der zu einem energischen Vorgehen der Zustimmung der ganzen Bürgerschaft gewiß sein kann, eine Klarlegung der Angelegenheit in der Stadtv.-Versammlung erfolgte.
Senftenberg. Der hiesige Totengräber war beim Kartoffeldiebstahl betroffen worden. Aus Gram darüber beschloß er, sich das Leben zu nehmen. Er schaufelte sich selbst sein Grab und erhängte sich dann in einer Bodenkammer seines Wohnhauses. Er hinterließ einen Zettel mit folgender Inschrift: "So kommt das Unglück über einen, wenn man als Totengräber zu wenig zu tun hat. Mein Grab habe ich selbst gemacht, Zeit hatte ich genug dazu. Adje!"
Schenkendöbern. (Schulhausbau) Seit etwa acht Jahren schweben in hiesiger Schulgemeinde Verhandlungen über den Umbau oder Neubau des Schulgehöfts. Das jetzige Schulhaus ist baulich zwar noch in einem leidlichen Zustande, aber durchaus unpraktisch eingerichtet. Das Schulzimmer ist völlig ungenügend und entspricht in keiner Weise den bestehenden Vor-schriften, für die Beleuchtung kommen in Frage 3 links von den Schulkindern befindliche nur kleine Fenster. Die Lehrerwohnung ist überaus knapp bemessen und enthält nur 2 kleine Stu-ben und eine Kammer. Die Scheune ist in einem am Südgiebel des Schulhauses hergestellten, in schlechtem Zustande befindlichen Anbau untergebracht und ebenfalls knapp bemessen. Da selbst durch weitgehende bauliche Veränderungen sich ein den jetzt geltenden Vorschriften auch nur einigermaßen entsprechender Zustand nicht erreichen läßt, haben die Schulbau-pflichtigen beschlossen, einen Neubau auszuführen. Das alte Schulgehöft wird an den Guts-herrn für 2000 Mark und gegen unentgeltliche Hergabe eines gleich großen Bauplatzes wie das jetzige Schulgehöft veräußert. Das neue Schulgehöft kommt am nördlichen Ende des Dor-fes auf dem an der Chaussee gelegenen Grundstück der Gutsherrschaft. Der Bauplatz ist etwa 26 Ar groß und soll eine rechteckige Form, eine Frontlänge von 50 Mtr. und eine Tiefe von rund 52 Mtr. erhalten. Mit der Bauausführung soll, wenn irgend möglich, bald vorgegangen werden, nachdem die königliche Regierung zu derselben eine erhebliche Staatsbeihilfe bewil-ligt hat. Die baldige Bauausführung ist auch ein dringendes Bedürfnis für die Schule und die-jenigen Hausväter der Schulgemeinde, die Kinder in die Schule schicken.
Aus Anlaß des 40jährigen Bestehens der Firma Albert Koenig veranstalteten die Inhaber der Firma, die Herren Kommerzienrat Koenig und Albrecht Koenig, Sonnabend abend ein Fest auf Engelmanns Berg für das gesamte Personal. Der Einladung waren sämtliche Angestellte der Firma, die Beamten, Schriftsetzer, Maschinenmeister, Einlegerinnen, Lehrlinge, Arbeiter, Zeitungsausträger usw. mit ihren Familienangehörigen, über 100 Personen, erschienen….Alles in allem ein Fest, das davon Zeugnis ablegt, daß es mehr als eine bloße Redensart, wenn man hier von einem herzlichen Einvernehmen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern spricht. Konnte doch Herr Kommerzienrat Koenig in seiner Ansprache auch darauf hinweisen, daß verschiedene Angestellt der Firma schon vor Jahren das Jubiläum ihrer 25jährigen Zugehörigkeit zur Firma Albert Koenig feiern konnten und eine Anzahl anderer ihr ebenfalls bereits seit vielen Jahren angehören.
Die lang gewünschte Bedürfnisanstalt am Buttermarkt ist nunmehr fertiggestellt. Sie hat die Form eines Pavillons und nimmt sich mit ihrem roten Ziegeldach und ihren grünen Fensterladen recht schmuck aus. Der Innenraum ist unter guter Ausnutzung des Raumes in gesonderte Appartements für Frauen und Männer eingeteilt. Die Anstalt wird eine Wärterin erhalten.


Ein schwungvoller Handel scheint in Guben mit den Uniform-Achselklappen der russischen Gefangenen getrieben zu werden, wenigstens lassen die bei der Polizei erfolgten Meldungen, daß mehrere Personen im Besitz solcher Stücke sind, darauf schließen. Es sei darauf aufmerksam gemacht, daß der Vertrieb der Achselklappen recht gefährlich ist, da durch sie Krankheitskeime verschleppt werden können und das Ungeziefer verbreitet wird. Im übrigen wird festzustellen sein, wie diese Achselklappen überhaupt in die Hände der Privatpersonen kommen, da doch der Verkehr mit den russischen Gefangenen streng verboten ist.
Die Weihe der Nagelung des Silbernen Kreuzes in Guben findet, wie nunmehr feststeht, am Sonntag den 17. Oktober, vormittags 11:00 Uhr, auf dem Platze an der Schützenhausbrücke statt. Das Kreuz, das vom 2. Ersatzbataillon Grenadier Regiments Nr.12, Kommandeur Herr Major Holtz der Stadt Guben gestiftet wird, ist, wie bereits mitgeteilt, zur Benagelung mit silbernen und eisernen Nägeln bestimmt, die auf dem vorläufigen Ausstellungsplatze (vor der Schützenhausbrücke) zum Preise von 3, 2 und 1 M erhältlich sind. Der Ertrag wird der Zentralstelle des Roten Kreuzes für Guben Stadt und Land zugewendet. Die Einladungen zur Weihe des Eisernen Kreuzes sind an die staatlichen und städtischen Behörden, die Offizierkorps, die Krieger - und Militärvereine, die Innungen und sonstigen Korporationen und Vereine bereits ergangen, und man darf wohl hoffen, daß ihnen recht zahlreiche Folge geleistet wird. Der Beginn des eigentlichen Weiheaktes wird so gelegt werden, daß auch die Teilnehmer an dem Vormittags- Gottesdienst noch daran teilnehmen können.
Am Mittwochnachmittag war ein tödlicher Unglücksfall beim Bau unserer Oderbrücke zu verzeichnen. Der Schlosser Johannes Stüwer, der mit der Verschraubung des oberen Gurtbogens der Brücke beschäftigt war, ist von seinem 10 Meter über den Montagegerüst befindlichen Arbeitsort abgestürzt, auf das Geländer des Montagegerüstes aufgeschlagen, von dort auf die im Wasser stehenden Dalden gefallen und dann in die Oder geglitten. Die sogleich unternommenen Rettungsversuche sind erfolglos gewesen. Wahrscheinlich hat er sich bei dem Sturz derart verletzt, daß schon dadurch sein Ableben eingetreten ist. Wie der Unfall sich ereignen konnte, ist nicht festgestellt worden, da niemand Augenzeuge war.
Unbekannte männliche Leiche.
Am 29.September wurde in einem Fremdenlogis in einem Zimmer eine unbekannte männliche Leiche aufgefunden. Nach den Feststellungen hat der Verstorbene alle Ausweise vernichtet und hat zuvor ein Paket weggetragen, um seine Identität nicht feststellen zu können. Aus einem bei der Leiche aufgefundenen Notizbuch ist der Verstorbene bei einer Zementfabrik als Meister tätig gewesen. Auch hier in Guben soll er mit Geschäftsleuten in Verbindung gestanden und Zement verkauft haben. Er wird wie folgt beschriebenen: Etwa 55 Jahre alt, 1,70-1,75 Meter groß, graumelierten Vollbart, der Tote war bekleidet mit grauem Anzug, grauen Strümpfen, schwarzen hohen Spangenschuhen, Trikothemd, Gummiumlegekragen, buntem schwarz mit weißen Punkten versehenem Schlips und schwarz lackierten Strohhut. Lichtbilder sind vorhanden. Nachricht über die Persönlichkeit erbittet die Kriminalpolizei.