die Förderung ...
der Heimatpflege zwischen den Heimatgebiet ansässigen und den außerhalb des Heimatgebietes lebenden Landsleuten
„Theodor Fontane“
Guben vor 100 Jahren
Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.
Im Online-Archiv der Gubener Zeitung haben wir für Sie einige Beiträge von 1901 bis 1921 zusammengestellt.
Schon wiederholt haben wir auf die Verschlammung der Neiße hingewiesen. Wie enorm diese aber ist, zeigte sich vorgestern und gestern, nachdem die Wehre geöffnet wurden. An der Un-terneiße ist der Fischstand, der, wie bekannt, von dem Ersten Gubener Anglerklub gepachtet ist, fast gänzlich zerstört. In der Gegend am Koenig-Park an den Buhnen schwammen die toten Fische zu Tausenden, darunter Tiere von 5 - 6 Pfund. Fische, die halbtot waren, wurden in Körben und Schürzen von Nichtmitgliedern des Vereins entwendet. Der Verein hatte nach der Bekanntgabe, daß die Wehre geöffnet werden, wegen zu kurzer Zwischenzeit keine Vor-kehrungen mehr treffen können. Wie groß der Schaden ist, läßt sich nicht übersehen. Es ist dringend geboten, Mittel und Wege zu finden diesem unliebsamen Übelstande baldmöglichst abzuhelfen.
Erquickender Regen hat gestern zwischen 4 und 5 Uhr eine wohltuende Abkühlung gebracht. Das Gewitter, das bereits mittag vorüberzog, ohne zur Entladung zu kommen, kam zur angegebenen Zeit wieder zurück, um dann länger über Guben zu verweilen, einen kräftigen Regen zu spenden, aber glücklicherweise keine Schäden zu hinterlassen. In anderen Gegenden sind verschiedene Blitzschläge erfolgt, durch welche auch Menschen ums Leben kamen.
Eier in Gastwirtschaften.
Eine weitere Verordnung des Kriegsernährungsamtes betrifft eine inschränkung des Eierverbrauchs. Sie ist sofort in Kraft getreten und besagt: In Gast-, Schank- und Speisewirtschaften, in Vereins- und Erfrischungsräumen sowie in Fremdenheimen, in Konditoreien und ähnlichen Betrieben dürfen Eier, roh oder gekocht, und Eierspeisen nur zum Mittagstisch und zum Abendtisch verabreicht und entgegengenommen werden. Die Kommunalverbände haben die Stunden festzusetzen, innerhalb deren hiernach Eier und Eierspeisen verabreicht und entgegengenommen werden dürfen. Die Landeszentralbehörden können nähere Bestimmungen treffen. Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bezeichneten Behörden sind befugt, für den Einzelfall Ausnahmen zu gestatten. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer den Vorschriften dieser Verordnung oder den zu ihrer Ausführung erlassenen Bestimmungen und Anordnungen zuwiderhandelt.
Gefundene Gegenstände.
In der Zeit vom 5.Juni bis 15.Juli 1919 sind nachstehende Fundgegenstände bei der Fundmeldestelle Markt 12, abgegeben worden: 4 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Bündel Wäsche, 1 Uhrkette, 1 Pompadour, 1Paar Kinderschuhe, 1 Regenschirm, 1 Ledertäschchen, 1 Ledergürtel, 1 Paar Handschuhe, 1 Koffer, 1 Kneifer, 1 Uhr, 1 Bernsteinkette, 1 Krawatte, 1 Kneifer mit Futteral.
Lieberose, 17.Juli. (Waldbrand.) Ein gestern im gräflichen Forst Lieberose entstandener Waldbrand vernichtete trotz energischen Eingreifens der Waldarbeiter 12-15 Morgen Wald. Das Feuer konnte bald gelöscht werden. Es ist anzunehmen, daß die Ursache des Brandes auf achtloses Wegwerfen von brennenden Zigarren- oder Zigarettenresten zurückzuführen ist.