die Förderung ...
der Heimatpflege zwischen den Heimatgebiet ansässigen und den außerhalb des Heimatgebietes lebenden Landsleuten
„Theodor Fontane“
Guben vor 100 Jahren
Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.
Im Online-Archiv der Gubener Zeitung haben wir für Sie einige Beiträge von 1901 bis 1921 zusammengestellt.
Abgabe bürgerlicher Kleidung an entlassene Militärpersonen. Um die Versorgung der zurückkehrenden bedürftigen Kriegsteilnehmer mit bürgerlicher Kleidung sicherzustellen, hat die Reichsbekleidungsstelle ein Drittel der bei den Altbekleidungsstellen vorhandenen Bestände an getragener Männeroberkleidung beschlagnahmt und ihre Veräußerung nur an bedürftige entlassene Unteroffiziere und Mannschaften zugelassen. Die Veräußerung ist nur statthaft, wenn der Entlassene einen Ausweis der zuständigen Gemeindeverwaltung vorlegt, in dem bescheinigt wird, daß der Entlassene die notwendigsten Stücke an Männeroberkleidung nicht besitzt und derart unbemittelt ist, daß er sich Kleidungsstücke zu den im Handel üblichen Preisen nicht kaufen kann. Die erforderlichen Ausweise sind im Rathaus, Zimmer 31, erhältlich. Die Veräußerung erfolgt durch die städtische Altbekleidungsstelle, Königstraße Nr. 73. Von nun an dürfen auch gemeinnützige Wohlfahrts- und Fürsorgeunternehmungen Männeroberbekleidung an die aus dem Heere und der Marine entlassenen Krieger, auch schenkungsweise nur abgeben, sofern ihnen die erwähnte amtliche Bescheinigung der Gemeindeverwaltung übergeben wird. Für die unentgeltliche Abgabe von Oberkleidung an Kriegsteilnehmer durch die gemeinnützigen Wohlfahrtunternehmungen fällt indessen das Erfordernis der Hingabe eines Bezugsscheins fort. Alles nähere über die Regelung der Angelegenheit ist aus den in dem Anzeigenteil der heutigen Nummer enthaltenen Bekanntmachungen der Reichsbekleidungsstelle mit den Bestimmungen des Magistrats ersichtlich.
Gartenbauverein. In der gestrigen Sitzung des Gartenbauvereins teilte der Vorsitzende mit, daß eine Antwort vom Magistrat über Verbilligung des Wassers, das über den gewöhnlichen Hausverbrauch verbraucht wird zur Bewässerung der Hausgärten, noch nicht eingetroffen ist. Ferner habe der Unterrichtsminister verfügt, Schulkindern zur Feld- und Gartenarbeit weitmöglichst Urlaub zu gewähren. Die Obsternteaussichten sind nicht so gut, als es erst den Anschein hatte: Kirschen, Aepfel, Spillinge, Pflaumen mittelmäßig, Birnen gut, auch Pfirsiche, Himbeeren und Erdbeeren; Johannesbeeren mittel, Aprikosen und Stachelbeeren schlecht. Der Raupenfraß ist strichweise ungeheuer und trotz Leimringen kaum zu bewältigen. Es wird daher Obstbaumbesitzern dringend empfohlen, Nistgelegenheiten für Insekten und Raupen vertilgende nützliche Vögel anzubringen. Auch der Magistrat sorgt alljährlich für Ankauf von Nistkästen für 150 Mark und gibt sie unentgeltlich an Baumbesitzer durch die Gartenverwaltung ab.