die Förderung ...
der Heimatpflege zwischen den Heimatgebiet ansässigen und den außerhalb des Heimatgebietes lebenden Landsleuten
„Theodor Fontane“
Guben vor 100 Jahren
Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.
Im Online-Archiv der Gubener Zeitung haben wir für Sie einige Beiträge von 1901 bis 1921 zusammengestellt.
Bärenklau. Gestern früh glückte es dem Jagdaufseher Kunschke in Pinnow, mit einem wohlgezielten Schuß 2 Hirsche zur Strecke zu bringen, nämlich einen Acht- und einen Sechsender. Die Jagd gehört Herrn Eckert in Guben, früher Lübbinchen.

Die Wetterweisheit der Seeleute sagt uns recht Unholdes über den weiteren Verlauf des diesjährigen Sommers voraus. Die alten Seebären schütteln ihr Haupt und weissagen eine Folge von nassen und stürmischen Monaten. Diese Prophezeiung wird begründet wie folgt: Wir gehen jetzt ´durch eine Zeit „rückdrehender Winde“, die immer die Vorläufer unbeständigen Wetters sind. Rückdrehende Winde nennt der Seemann solche, die entgegengesetzt zur Sonnenbewegung ihre Richtung ändern. Obschon sich das Wetter durch den Mai hindurch recht „widerströmig“ gezeigt hat, wollen wir doch ruhig abwarten, ob die alten Seebären für den ganzen Sommer Recht behalten werden, oder ob der Sommer durch eine Folge schönster Tage ihre Weisheit Lügen strafen wird.


Verkehr der Schrotmühlen. Die stellvertretenden Generalskommandos haben in den letzten Wochen eine neue Verordnung über nicht gewerblich betriebene Schrotmühlen erlassen, die an die Stelle ihrer bisher geltenden Verordnungen über Schrotmühlen getreten ist. Die neue Verordnung stellt eine erhebliche Verschärfung der bisher geltenden Vorschriften dar, soweit die Herstellung und der Umsatz von Schrotmühlen oder von Teilen von solchen in Frage kommt; beides wird unter Strafandrohung grundsätzlich untersagt. Eine derartige Verschärfung war erforderlich, da die bisher gegebene Möglichkeit der Herstellung und des Absatzes von Schrotmühlen an Händler zu außerordentlichen Missständen geführt hat. Die unter Umständen erforderlichen Ausnahmen von dem Verbot der Ueberlassung erteilen die unteren Verwaltungsbehörden: von dem Verbot der Herstellung kann die Reichsgetreidestelle Ausnahmen zulassen, die demgemäß beabsichtigt, einzelne ihr als vertrauenswürdig bekannte Fabriken unter ihrer ständigen Kontrolle mit der Fabrikation zu betrauen. Um unmißverständlich klarzustellen, daß jede zum Zerkleinern, d.h. zum Mahlen, Quetschen oder Schroten von Getreide, Hülsenfrüchten oder Mais geeignete Vorrichtung unter die Verordnung fällt, ist in der Verordnung ausdrücklich hervorgehoben, daß derartige Vorrichtungen auch dann als Schrotmühlen anzusehen sind, wenn sie als Kaffeemühle, Knochenmühle oder anders bezeichnet werden; auch Haferquetschen unterliegen der Verordnung. Um bisher hervorgetretenen Mißständen vorzubeugen, ist die Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung nicht gewerblich betriebener Schrotmühlen der unteren Verwaltungsbehörde zugewiesen worden; vielfach ist diese jedoch ermächtigt worden, die Erteilung der Erlaubnis geeigneten Unterbehörden zu übertragen. Die Gültigkeitsdauer der Erlaubnis ist auf einen Monat beschränkt und in der Regel an die Bedingung polizeilicher Ueberwachung geknüpft worden. Zeitungsanzeigen, die den Erwerb oder die Veräußerung von Schrotmühlen oder von Teilen von Schrotmühlen zum Gegenstande haben, sind künftig untersagt und strafbar.
Neusalz a.O. 14. Juni. (Kein Oderverkehr.) Wenngleich Cosel-Hafen von den Aufständischen gesäubert ist, ist mit einer Wiederaufnahme der Schiffahrt in nächster Zeit doch noch nicht zu rechnen. Der Betrieb ruht vollständig, abgesehen von einigen Getreidetransporten ab Hamburg, für die es aber bereits an Kohle fehlt; wenn es nicht gelingt, westfälische Kohlen heranzugekommen, muss auch dieser Betrieb zum Stillstand kommen.