die Förderung ...
der Heimatpflege zwischen den Heimatgebiet ansässigen und den außerhalb des Heimatgebietes lebenden Landsleuten
„Theodor Fontane“
Guben vor 100 Jahren
Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.
Im Online-Archiv der Gubener Zeitung haben wir für Sie einige Beiträge von 1901 bis 1921 zusammengestellt.

Ein alter märkischer Erntebrauch. In der Erntezeit herrscht in vielen Gegenden der Mark
die Sitte, den „Alten“ zu bringen, sobald das letzte Korn gemäht und gebunden ist. Der
„Alte“, dem vielfach die Gestalt eines Mannes gegeben wird, ist die letzte Getreidegarbe.
Während man sie in einigen Gegenden an der Ecke des Stoppelfeldes stehen läßt, wird sie
in anderen wieder in festlichem Zuge in das Herrenhaus gebracht und löst gleich dem
Erntekranz die vorjährige Garbe ab. Diese Erntesitte ist aus der heidnischen Vorzeit in
unsere Tag überkommen und bedeutet nichts anderes, als den Göttern, welche die Ernte
wohlgelingen ließen, ihren Anteil daran zu geben, um sich auch ferner ihres Segens zu
sichern. Mit der märkischen Sitte deckt sich ein in Schlesien bestehender Brauch,
demzufolge der Bauer das letzte, aus neuem Korn gebackene Brot nicht für seinen
Haushalt verwendet sondern einem Armen schenkt. Mit dem Bringen des „Alten“ ist stets
eine ländliche Festlichkeit verbunden.


Gemüsemangel. Der Deutsche Städtetag hat eine Umfrage darüber veranstaltet, in welchen Städten der Obst - und Gemüsemangel besonders stark hervorgetreten ist. Das Ergebnis soll den Reichsbehörden mitgeteilt werden, um dem Antrag auf Verbesserung des Systems der Obst - und Gemüseversorgung als Unterlage zu dienen. Der Gubener Markt wird von den Winzern und Gemüsegärtnern mit Frühobst und Gemüse trotz aller Bitten noch recht spärlich beschickt. Die Schuld an dem Gemüsemangel wurde in der letzten Versammlung des Gartenbauvereins der anhaltenden Trockenheit zugeschoben. Inzwischen hatte der Himmel ein Einsehen und ließ regnen, sogar tüchtig regnen. Seitdem dauert das kühle und regnerische Wetter an. Die ganze Pflanzenwelt hat sich gut erholt; es gibt jetzt reichlich Frühgemüse, namentlich Gurken, Bohnen und Mohrrüben. Aber trotz der fast sündhaft hohen „Höchstpreise“ kommt wenig auf den Markt. Ein bekannter Gemüsegärtner, der auch Stadtverordneter ist, geht zwar mit gutem Beispiel voran und erscheint mit großen Körben Gemüse an jedem Markttage auf dem Markt. Einige wenige Gärtner tuns ihm nach, aber wo bleiben die andern?! Heute z.B. mußten wieder zahlreiche Marktbesucherinnen mit leeren Taschen nach Hause gehen, obwohl sie sich, gehorsam der polizeilichen Weisung folgend, „angestellt“ hatten und geduldig warteten. Bis aber die Reihe an sie kam, war alles ausverkauft. Wo aber bleibt das viele Gemüse, das in Guben selbst und in Gubens allernächster Umgebung erzeugt wird? Im Interesse einer halbwegs genügenden Versorgung unserer bisher so geduldigen Bevölkerung, insbesondere derjenigen, die keine „Schwerarbeiterzulage“ bekommen und dennoch schwer arbeiten müssen, muß gefordert werden, dass unsere Stadtverwaltung nicht nur zu dem bequemen Mittel der fortwährenden Hinaufsetzung der Höchstpreise greift, sondern baldigst anderweitige Maßnahmen in die Wege leitet, die eine bessere Marktzufuhr gewährleisten. [ Bei dieser Gelegenheit sei auch eine Beschwerde erwähnt, die uns heute einige Hausfrauen vorgetragen haben. Nach der neuen Höchstpreisfestsetzung dürfen Möhren und Karotten mit Kraut zum Preise von 35 - 40 Pf das Pfund verkauft werden. Eine Frau kaufte heute 2 Pfund Karotten und stellte beim Nachwiegen fest, daß davon ¾ Pfund für das nasse und daher schwerwiegende Kraut abgegeben. Man stelle sich vor: auf 2 Pfund Gemüse ¾ Pfund Abfall! Das ist denn doch zu arg! Während der Gemüsegärtner und Landmann das Kraut als Futtermittel für die Tiere verwenden kann, wissen die wenigsten Käuferinnen etwas damit anzufangen und werfen es fort, müssen es aber teuer bezahlen. Der Magistrat bezw. die örtliche Preisfestsetzungsstelle sei daher gebeten, den Verkauf der Karotten, solange er nicht wie früher mandelweise, sondern nach Gswicht erfolgt, ohne Kraut vorzuschreiben, wenn ebenso wie den Magistratsherren essen auch andere Leute wohl die Karotten, aber nicht das Kraut davon!
Herstellung von Obstwein, Dunstobst und Fruchtsaft.
Einen weiteren Schritt auf dem Wege zum Abbau der Zwangswirtschaft bedeutet eine von der Reichsstelle für Gemüse und Obst erlassene Verordnung, durch welche die vorjährige Bekanntmachung dieser Reichsstelle über das Verbot der Verarbeitung von Obst zu Obstwein vom 23.Mai 1919 aufgehoben worden ist. Der für die Herstellung von Beerenwein erforderliche Zucker aus inländischer Erzeugung kann nur für den im sanitären Interesse unentbehrlichen Heidelbeerwein in beschränktem Maße zugeteilt werden. Für die Kelterung anderer Beeren, von Kirschen und von Rhabarber würde sich nur im Falle der Einfuhr ausländischen Zuckers eine Aussicht eröffnen. Alle Obstweinherstellung wird auch in diesem Jahre wieder durch die Geschäftsabteilung (Abteilung Weinobst) der Reichsstelle für Gemüse und Obst kontingentiert. Gleichfalls dem Abbau der Zwangswirtschaft dient eine Bekanntmachung der Reichsgesellschaft für Obstkonserven und Marmelade über die Freigabe der Herstellung und des Absatzes von Dunstobst und Fruchtsäften.
(Beim Baden in der Oder ertrunken)
ist der langjährige Färbermeister in der Eichmannschen Fabrik, B. Er badete mit Sohn, Frau und Angehörigen nahe der Bommerziger Oderbrücke. Plötzlich ging er vor den Augen der Mitbadenden im Wasser unter und konnte nachher nur noch als Leiche geborgen werden. Ein Hirnschlag hatte seinen Leben ein jähes Ende bereitet.
(Den Gatten und Vater ermordet)
Der Eigentümer Wilhelm Schröder aus Gurlow war seit dem 7. Juli verschwunden und sollte sich nach Angaben seiner Frau am genannten Tage heimlich aus der Wohnung entfernt haben. Die vom Amtsvorsteher alsbald angestellten Nachforschungen führten am Freitag zur Auffindung des Leichnams des Schröder. Nach Lage der Sache konnten nur die näheren Angehörigen des Ermordeten, der im Streit erschlagen worden sein dürfte, als Täter in Frage kommen. Bei dem alsbald vorgenommenen Verhör durch den Amtsvorsteher haben nach längerem Leugnen die eigene Frau und der Sohn zugegeben, nach häuslichen Zwistigkeiten im Verlaufe eines Familienstreites den Gatten und Vater ermordet zu haben. Mutter und Sohn wurden verhaftet.