die Förderung ...
der Heimatpflege zwischen den Heimatgebiet ansässigen und den außerhalb des Heimatgebietes lebenden Landsleuten
„Theodor Fontane“
Guben vor 100 Jahren
Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.
Im Online-Archiv der Gubener Zeitung haben wir für Sie einige Beiträge von 1901 bis 1921 zusammengestellt.
Am 7. Juni feiert der Professor Dr. Galle sein 50 jähriges Jubiläum als Professor der Astronomie in Breslau. Er ist jetzt 94 Jahre alt. Vor 72 Jahren, 1834, hat er am Gymnasium in Guben seine Probezeit abgeleistet. Am bekanntesten ist er geworden durch die Entdeckung des Planeten Neptun, den er am 23. September als Observator der Berliner Sternwarte an der Stelle auffand, die Leverrier in Paris angegeben hatte, und die von dort aus schlecht zu beobachten war.
Der rechte Neißedamm ist neuerdings von der Stadt bis hin zur Eisenbahnbrücke (Oberneiße) mit Erlen bepflanzt worden. Die Bäume stehen an der Westseite auf dem unteren Teile der Böschung. Wenn sie erst so weit herangewachsen sein werden, daß sie einigen Schatten geben, wird der beliebte Damm mit seiner frischen, reinen Luft den Nachmittagsspaziergängern im heißen Sommer noch lieber werden.
Am 8. Juni steht der 150. Geburtstag eines Mannes bevor, der in den literarischen Kreisen wohlbekannt und der für Guben einst nicht ohne Bedeutung gewesen ist: Carl August Böttiger. Er wurde 1760 zu Reichenbach im Vogtlande geboren. Noch nicht volle 25 Jahre alt, übernahm er im März 1785 das Direktorat des hiesigen Lyzeums, dem er die damals zur Herrschaft gelangte neuhumanistische Richtung gab. Nicht mehr die formale Schulung in den alten Sprachen, sondern der Geist des klassischen Altertums, verbunden mit nationaler Bildung, sollte den Schülern erschlossen werden – eine Richtung, deren Hauptvertreter Herder war. Böttiger hat hier 6 Jahre amtiert und auch, wie damals üblich war, eine private Erziehungsanstalt errichtet, die von Nachbarorten und aus größerer Ferne gut besucht war und viel gerühmt wurde. Von hier aus ging er auf kurze Zeit nach Bautzen als Direktor und dann mit dem Titel Konsistorialrat an das Herzogl. Gymnasium zu Weimar, dessen Ephorus Herder selbst als Generalsuperintendent war. Es konnte nicht ausbleiben, daß der gelehrte und gewandte, zugleich sehr gefällige Mann auch dem Kreise der großen Dichter näher trat, aber nicht zu seinem Vorteil. Wegen seiner Vielgeschäftigkeit, seiner Neigung, überall die Hände im Spiel zu haben, und wegen gelegentlicher Indiskretion wurde er unbeliebt und wird in Briefen als „Herr Ueberall, Herr Ubique“, dann in den Xenien und von Goethe in der klassischen Walpurgisnacht verspottet. Man war daher ganz zufrieden, als er 1804 nach Dresden berufen wurde, zunächst als Studiendirektor der adligen Pagen des Kurfürsten; von 1814 an war er Oberinspektor, d. H. Generaldirektor der Königlichen Museen. In dieser Stellung knüpften sich von selbst zahlreiche Beziehungen zu bedeutenden Fremden an, welche die Residenz und ihre Kunstschätze besichtigten. Als ein in den weitesten Kreisen bekannter und einflussreicher Mann starb Böttiger am 17. November 1835
Zur Vermeidung von Verletzungen durch Hutnadeln im Eisenbahnverkehr gibt die königliche Eisenbahndirektion in Saarbrücken folgendes bekannt: „Der gegenwärtig bei Frauen beliebte Gebrauch übermäßig langer Hutnadeln kann im Gedränge des Eisenbahnverkehrs sehr leicht schwere Verletzungen anderer Personen verursachen. Die Eisenbahnverwaltung sieht sich genötigt, zum Schutz der anderen Reisenden hiergegen Maßregeln zu ergreifen. Es ergeht daher an alle reisenden oder den Bahnhof betretenden Damen das Ersuchen, ihre Hüte nicht mit solchen durch ungewöhnliche Länge gefährlichen Nadeln zu befestigen, oder wenigstens die gefahrdrohende Spitze durch Schutzhüllen oder sonstwie unschädlich zu machen. Die Eisenbahnverwaltung hat ihr Personal angewiesen, darauf zu achten und, ohne erst Beschwerden anderer Reisenden abzuwarten, Damen mit solchen Hutnadeln zur Entfernung der Nadeln aufzufordern. Wer dieser Anordnung der Bahnbeamten nicht nachkommt kann auf Grund des § 11 ( 1 und 2) der Eisenbahn – Verkehrsordnung von der Mitfahrt ausgeschlossen und zum Verlassen des Bahnhofs aufgefordert werden. Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen der Bahnbeamten können auf Grund §§ 77- 81 der Eisenbahn – Bau – und Betriebsordnung mit Geldstrafen geahndet werden.“ Aehnliche bedankenswerte Hinweise auf die den Reisenden durch Hutnadeln drohende Gefahr hat bereits die Berliner Hoch – und Untergrundbahn mittels Tafeln in den Wagen erlassen.