die Förderung ...
der Heimatpflege zwischen den Heimatgebiet ansässigen und den außerhalb des Heimatgebietes lebenden Landsleuten
„Theodor Fontane“
Guben vor 100 Jahren
Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.
Im Online-Archiv der Gubener Zeitung haben wir für Sie einige Beiträge von 1901 bis 1921 zusammengestellt.
Vom Gubener Hafen. Auswärtigen Blättern wird aus Guben geschrieben: Seit fast zwei Jahren liegt der Hafenbau fertig und bildet mit allen seinen modernen Einrichtungen ein Bild zweifelhaften Stillebens. Es haben während der ganzen Zeit vielleicht 2 – 3 Frachtdampfer den Hafen angelaufen, wovon auf die Zeit der diesjährigen Schiffahrtssaison nur 1 Dampfer fällt. Es ist dieser Umstand im Interesse des investierten Kapitals (ca. 100.000 Mk) bedauerlich, doch ist es nicht recht zu ersehen, woran das eigentlich liegt. Man darf doch wohl annehmen, daß die hiesige Industrie, bei der noch nicht überwundenen Krise geschäftlichen Niedergangs, großes Interesse daran hat, die Frachtspesen für Rohstoffe etc. zu verringern. Auch die Hoffnungen auf die Kohlengruben, die ihre Produkte mittels des Umschlaghafens von hier aus auf dem Wasserwege weiter befördern würden, haben sich bis jetzt nicht erfüllt. Es muß diese Interessenlosigkeit an dem Wasserwege Guben – Stettin doch einen Grund haben, der allerdings von dem Außenstehenden schwer zu finden ist. An dem Wasserstande kann es wohl nicht allein liegen, denn man ist ständig bemüht, die Fahrstraße durch Bagger fahrbar zu erhalten. Sollten die Unternehmer das Geschäft nicht genügend forcieren? Am Sonntag sollte der längst angekündigte Motorboot-Personenverkehr beginnen, aber das Boot, das eigens zu diesem Zwecke erbaut, war noch nicht – „abgenommen“, weshalb sich die zahlreichen Passagiere noch mit dem Oderkahn begnügen mussten.
Gegen die langen Hutnadeln. Eine Bekanntmachung des Berliner Polizeipräsidenten verdient auch in anderen Städten beachtet zu werden. In der Bekanntmachung heißt es: „Da die Aufforderungen an die Damen, nicht langvorstehende Hutnadeln zu tragen, bisher nicht immer hinreichend beachtet worden sind, sehe ich mich veranlaßt, darauf hinzuweisen, daß nach den §§ 230, 231 des Strafgesetzbuches fahrlässige Körperverletzungen, wie sie durch das Tragen derartiger Nadeln verursacht werden können, mit Geldstrafe bis zu 900 Mark oder mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft werden, und das neben der Strafe auf eine an den Verletzten zu erlegene Buße bis zu 6000 M erkannt werden kann.“

Crossen, 28. Juli.(Zwei Schulknaben schwer verunglückt.) Der 8jährige Schulknabe Kurt Liehr und sein Spielkamerad, der 13jährige Franz Krugowski, fuhren auf einem Rade, der letztere hinten auf dem Rade stehend, den Stadtberg herunter. Sie verloren dabei die Gewalt über das Rad und jagten unten gegen einen Pfeiler der Oderbrücke. Schwer verletzt blieben beide Knaben besinnungslos liegen. Es wurde festgestellt, daß beide schwere Kopfverletzungen erlitten haben.