die Förderung ...
der Heimatpflege zwischen den Heimatgebiet ansässigen und den außerhalb des Heimatgebietes lebenden Landsleuten
„Theodor Fontane“
Guben vor 100 Jahren
Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.
Im Online-Archiv der Gubener Zeitung haben wir für Sie einige Beiträge von 1901 bis 1921 zusammengestellt.
Ein Bräutigam von 108 Jahren: John Barlow, ein Pächter in Oak Ridge (Verein. Staaten) wird trotz seiner 108 Jahre in kurzem noch einmal heirathen. Seine Auserkorene ist eine junge Wittwe von 90 Jahren. Sie wird seine fünfte Gattin sein, denn vier Frauen hat John Barlow bereits begraben. Der heirathslustige Alte erfreut sich einer eisernen Gesundheit; er macht jeden Tag lange Spaziergänge durch die Felder und sein Gedächtniß ist so gut, daß er bei Grenzstreitigkeiten mit den Nachbarn stets anzugeben weiß, wo die im Laufe der Jahre verwischten Grenzen der Felder gewesen sind.
Arzneien braucht John Barlow niemals, dafür trinkt er gern einen guten Schnaps, raucht wie eine Dampfmaschine und huldigt in allen Ehren noch anderem Zeitvertreib.
Die Ostertage brachten uns wirkliches, echtes Frühlingswetter, wie man es noch vor einer Woche nicht erhofft hatte. Blau und wolkenlos strahlte der Himmel, den etwas kühlen Ostwind nahm man dabei gerne in Kauf. Es war herrliches Wanderwetter, das die Menschheit ins Freie lockte. In Scharen strömten denn auch die Stadtbewohner hinaus, und in den Berggassen wimmelte es von Menschen wie nur je an einem Baumblütensonntage. Die Vegetation ist noch außerordentlich zurück. Erst einzelne Sträucher zeigen unter der Wirkung der letzten Sonnentage einen grünlichen Knospenflor. Aber nur getrost, wenige Wochen nur und das alte, so oft gesehene und doch immer wieder gepriesene Bild der Wiederverjüngung der Natur zeigt sich der Menschheit aufs Neue.
Die Bergtreppe zwischen Achenbachstraße und Neißestraße wird von Spaziergängern und Anwohnern bereits viel benutzt. Auf 17 Podesten und 136 Stufen erreicht man die Höhe der kleinen Neißestraße. Der Aufstieg ist allerdings in Anbetracht der stattlichen Stufenzahl etwas unbequem, trotzdem stellt die Bergtreppe eine sehr erwünschte Verbindung dar.
Im Rechnungsjahre 1909 (1. April 1909 bis 31. März 1910) sind im hiesigen Schlachthofe geschlachtet und untersucht worden zusammen 2520 Rinder (im Vorjahre 2313), 7586 Kälber (6025), 18352 Schweine (17993), 1258 Schafe (1197), 376 Ziegen (301), 909 Zickel (688), 134 Pferde (111), 129 Hunde (195), insgesamt 31264 Schlachttiere (28823).
Reiseverkehr in den Feiertagen. In den bevorstehen Ostertagen werden die Züge wieder stark von Militärurlaubern in Anspruch genommen sein. Gerade in der gegenwärtigen Zeit, wo viele Männer monatelang dem Kreise ihrer Angehörigen entzogen sind, ist ihnen dieser Urlaub sehr zu gönnen; viele der militärischen Urlauber reisen jetzt jedoch nicht einmal zu ihrer Erholung, sondern um ihren Acker zu bestellen. Patriotische Pflicht der Zivilbevölkerung ist es darum, die zu erwartende Ueberfüllung der Züge nicht noch mehr durch unnötige Reisen zu vergrößern. Dabei sei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß keinesfalls mehr Züge als bisher fahren, und daß Personen, deren Reise nicht unbedingt notwendig ist, wegen Ueberfüllung der Züge mit dem Zurückbleiben zu rechnen haben. Vor allem ist es aber dringendes Erfordernis, daß Besuche in den Garnisonen seitens der Angehörigen unserer Feldgrauen nach Möglichkeit vermieden werden.
Keine Lebensmittel ins Feld! Von amtlicher Seite wird folgende Mitteilung versandt: Die wärmere Jahreszeit naht. Doppelt ist damit die Mahnung am Platze: Sendet keine Lebensmittel nach der Front und den Etappengebieten! Warum? Einmal verderben sie zu leicht; sodann sind solche Sendungen überflüssig, da für die Truppen draußen durch die Heeresverwaltung reichlich gesorgt ist. Die Heimat braucht ihre Lebensmittel heute selbst; durch unnötige Feldsendungen wird sie geschädigt. Darum behaltet zu Hause, was ihr habt, und begnügt euch damit, euren feldgrauen Angehörigen nur Zigarren, Zigaretten, Tabak und dergleichen zu schicken! Draußen nützen Lebensmittel auch dem einzelnen wenig, im Heimatgebiete schmälert jede Versendung solcher die vorhandenen Vorräte erheblich. Darum noch einmal: Unterlaßt alle Lebensmittelsendungen ins Feld!
Warnung vor Rohfetthinterziehungungen. Von der Rohfett - Abteilung des Kriegsausschusses für Oele und Fette in Berlin wird uns geschrieben: Mit dem 15. März 1918 ist die Verordnung gegen den Schleichhandel in Kraft getreten. Sie ist für die rohfettlieferungspflichtigen Schlachtstellen und Schlächter von außerordentlicher Bedeutung, da sie bei der Mehrzahl der Rohfetthinterziehungen neben den Strafbestimmungen der Rohfettverordnung vom 16. März 1916 Anwendung finden muß und somit die Mehrzahl der Rohfetthinterziehungen Gefängnisstrafe im Gefolge haben wird. Bekanntlich unterliegen die Rohfette von Rindvieh und Schafen vom Augenblick des Anfalls an nur der Verfügung des Kriegsausschusses. Erwirbt die Schlachtstelle oder der Schlächter die Rohfette dadurch, daß sie der zuständigen Annahmestelle des Kriegsausschusses entzogen werden, und veräußert die Schlachtstelle oder der Schlächter die Rohfette demnächst weiter, gleichgültig ob in Form von Rohfetten oder Rohfetterzeugnissen (Feintalg. technischer Talg),so ist der Tatbestand des Schleichhandels erfüllt, und das Gericht hat nicht mehr die Wahl zwischen Gefängnis - und Geldstrafe, es muß vielmehr auf Gefängnisstrafe, beim zweiten Wiederholungsfall unter Umständen auf Zuchthaus erkennen. Der etwaige Einwand, daß man die Rohfette nicht zur etwaigen Weiterveräußerung, sondern zum eigenen Gebrauch hinterzogen habe, so daß der Tatbestand des Schleichhandels nicht vorliegt, wird nun in wenigen Fällen durchgreifen. Was für die Ablieferung von Rohfetten gilt, hat in gleichem Umfange für die Ablieferung der Kälbermägen Geltung, die bekanntlich durch die Reichskanzlerverordnung vom 1.März 1917 dem Kriegsausschuß zur Verfügung gestellt worden sind. Es wird erwartet, daß vorstehender Hinweis genügt, die Rohfettlieferungspflichtigen zur restlosen Abgabe sämtlicher Rohfette, auch der kleinsten Mengen, zu veranlassen.
Gewarnt wird vor einer Frau, die mit großer Mundfertigkeit den Hausfrauen die Lieferung von Lebensmittel aller Art verspricht und sich darauf einen Geldvorschuß geben läßt. Die Frau ist nicht in der Lage, die versprochenen Lebensmittel zu liefern: das ihr vorausbezahlte Geld ist meistens verloren. Es wird deshalb davor gewarnt, mit zweifelhaften Indiolduen Lebensmittellieferungen gegen Vorauszahlung abzuschließen.
Grünberg, 2. April. (Auf ihr 75jähriges Bestehen) blickte am 1. April d. J. die Firma Hugo Bethke, G.m.b.H , vormals Eduard Seidel, zurück. Der Gründer der Firma ist Eduard Seidel, ein Mann, der die Verwertung von Obst und Wein auf eine selten hohe Stufe der Entwicklung gebracht und sich dadurch ein dauerndes Andenken und einen hervorragenden Platz in der Geschichte unserer Stadt gesichert hat.