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Erst die Fremde lehrt uns, was wir an der Heimat besitzen.

„Theodor Fontane“

Der Gubener Heimatbund e.V. setzt sich zum Ziel

  • die Förderung ...

    der Heimatpflege zwischen den Heimatgebiet ansässigen und den außerhalb des Heimatgebietes lebenden Landsleuten

  • die Förderung ...

    der Heimatkunde des Heimatgebietes Guben und Umgebung (darunter ist Guben Stadt und Landkreis auch vor 1945 zu verstehen), sowie der Niederlausitz.

Aktuelles

Neujahrsfest des Gubener Heimatbundes e.V.

15. Januar 2026
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https://gubener-heimatbund.de/wp-content/uploads/2026/01/eilmeldung.jpg 225 400 wheik https://gubener-heimatbund.de/wp-content/uploads/2024/01/header_logo.png wheik2026-01-15 11:37:172026-01-15 15:44:17Neujahrsfest des Gubener Heimatbundes e.V.

Mitgliedertreff am 02.02.2026

15. Januar 2026
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https://gubener-heimatbund.de/wp-content/uploads/2026/01/strassen-1.jpg 253 400 wheik https://gubener-heimatbund.de/wp-content/uploads/2024/01/header_logo.png wheik2026-01-15 11:37:022026-01-15 15:44:42Mitgliedertreff am 02.02.2026
Gedenkstein nach der Reinigung

Gedenken an die Gubener Vertreibung

8. Juni 2025
Weiterlesen
https://gubener-heimatbund.de/wp-content/uploads/2025/06/20250527_071429.jpg 400 180 wheik https://gubener-heimatbund.de/wp-content/uploads/2024/01/header_logo.png wheik2025-06-08 18:04:562025-06-08 18:04:56Gedenken an die Gubener Vertreibung
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Meilensteine der Geschichte

  • GUBEN VOR 1000

    Viele Ereignisse, die uns aus dieser Zeit überliefert sind, sollte man eher als Sagen oder sagenhafte Geschichten betrachten.

    Guben vor 1000

  • 1068

    Kaiser Heinrich der III. nimmt den Slawen die Stadt Guben ab und übergibt sie dem Herzog Wladislaus. (DT)

    Guben 11. Jahrhundert

  • 1140

    Unter Albrecht dem Bären wird Guben erneuert. Weitere deutsche Einwanderer lassen sich nieder. (DT)

    Guben 12. Jahrhundert

  • 1235

    Heinrich der Erlauchte, meißnischer und östlicher Markgraf, erteilt Guben das Stadtrecht (DT)

    Guben 13. Jahrhundert

  • 1312

    Das Gubener Stadtwappen mit seinen drei Tortürmen erscheint erstmalig auf einer Urkunde. (PN)

    Guben 14. Jahrhundert

  • 1412

    Klosterkirche bekommt Räderuhr. (DT)

    Guben 15. Jahrhundert

  • 1542

    Befestigung des Klostertores (PN)

    Guben 16. Jahrhundert

  • 1620

    Die Pest wütet in Guben. (DT)

    Guben 17. Jahrhundert

  • 1745

    Preußische Truppen besetzen Guben. (PN)

    Guben 18. Jahrhundert

  • 1862

    Einweihung der neuen Klosterkirche am 29.10. (PN)

    Guben 19. Jahrhundert

  • 1961

    Umbenennung der Stadt in Wilhelm-Pieck-Stadt Guben am 03.01.

    Guben 20. Jahrhundert

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Gubener Zeitung

Guben vor 100 Jahren

Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.
Im Online-Archiv der Gubener Zeitung haben wir für Sie einige Beiträge von 1901 bis 1921 zusammengestellt.

Heute vor 124 Jahren (16. März 1902)

Die eindringliche Mitarbeit der Schulen bei der Bekämpfung der Trunksucht verlangt der Kultusminister. Er hat an die Regierungen und Provinzial-Schul-Kollegien den folgenden Erlaß gerichtet: "Die Bekämpfung der Trunksucht ist gegenwärtig zu einer Aufgabe geworden, an deren Lösung die weitesten Kreise sich beteiligen. Auch die Schule kann hierzu mitwirken im Sinne einer Belehrung des Volkes, die schon bei der Jugend einsetzen kann.

Neben rührigen Vereinen haben auch parlamentarische Kreise sich dieser wichtigen Angelegenheit angenommen und unter den Mitteln, die zur Bekämpfung des Alkoholgenusses empfohlen worden sind, ist mit Recht auf die Mitarbeit der Schulen hingewiesen worden ...

Heute vor 122 Jahren (16. März 1904)

Die Eisenbahn Forst - Guben. Man legt jetzt die letzte Hand an die Fertigstellung des Eisenbahnunternehmens von Forst nach Guben. Der Bahnkörper ist fertig, der Fahrplan desgleichen. Die Bahn ist als eine Lokalbahn angelegt, als eine Verbindung der beiden Städte Forst und Guben. Sie wird aber diese geringe Bedeutung nicht immer behalten.

Heute vor 120 Jahren (16. März 1906)

Ordnung betreffend die Erhebung von Kanalisationsgebühren im Stadtkreise Guben  - Auszug -

Auf Grund des Beschlusses der Stadtverordneten-Versammlung vom 2. Februar 1906 wird in Gemäßheit der §§ 4 ff. des Kommunalabgaben-Gesetzes vom 14. Juli 1893 nachstehende Ordnung, betreffend die Erhebung von Kanalisationsgebühren im Stadtkreise Guben erlassen:

§ 1.

Für die Benutzung der städtischen  Kanalisationsanlage sind von den Eigentümern der gemäß der Orts-Polizei-Verordnung vom 6. Oktober 1904 an dieselbe angeschlossenen Grundstücke und von den Inhabern der in § 8 genannten gewerblichen Anlagen, soweit nach den Vorschriften dieser Polizei-Verordnung Abwässer von diesen unmittelbar oder mittelbar der städtischen Kanalisationsanlage zugeführt werden, Kanalisationsgebühren nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu entrichten.

§ 2.

Die von den Eigentümern der angeschlossenen Grundstücke zu entrichtende Gebühr beträgt jährlich 50 % der staatlich veranlagten Gebäudesteuer. Die gebäudesteuerfreien Grundstücke werden zum Zwecke der Erhebung dieser Gebühr durch die Deputation der städtischen Wasserwerke unter sinngemäßer Anwendung der für die Veranlagung zur Staatsgebäudesteuer bestehenden Vorschriften besonders, und zwar jedes Mal für einen Zeitraum von 8 Jahren, eingeschätzt. …….

§ 3.

Die Inhaber von gewerblichen Anlagen haben, sofern diese in eine der nachstehend genannten 4 Klassen fallen, eine Gebühr nach folgenden Grundsätzen zu entrichten und zwar wenn sie als Eigentümer der Grundstücke, auf denen sich diese Anlagen befinden, bereits zur Zahlung einer Gebühr nach § 2 verpflichtet sind, neben dieser Gebühr.

Für die Bemessung der Gebühr werden die gebührenpflichtigen Anlagen in 4 Klassen eingeteilt.

Klasse I umfasst Hutfabriken, Fabriken mit Färbereien oder Walkereien oder Wäschen, Gerbereien, Färbereien, Walkereien, Kohlegruben, Kunstwollefabriken.

Klasse II umfasst Bierbrauereien, Preßhefefabriken, Brennereien (Spritfabriken), Weinfabrikation, Schlachthäuser, Gasanstalten, Handschuhfabriken, Molkereien, Waschanstalten.

Klasse III umfasst Mälzereien, Goldleistenfabriken, Maschinenfabriken, Eisengießereien, Druckereien, Tuchfabriken, Spinnereien, Webereien, Strumpfwarenfabriken, soweit die vier letztgenannten gewerblichen Anlagen ohne Färberei oder Walkerei oder Wäsche betrieben werden.

Klasse IV umfasst Hotels, Restaurationen, Bierverlagsgeschäfte,  Destillationen, Weinhandlungen, Fleischereien, Wurstmachereien, Badeanstalten.

Die Gebühr setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr und aus Zuschlägen zu dieser. Die Grundgebühr beträgt in Klasse I 50 Mark, in Klasse II 30 Mark, in Klasse III 20 Mark und in Klasse IV 10 Mark. Hierzu treten an Zuschlägen in Klasse I je 8 Mark für angefangene je 5 gewerbliche Arbeiter, welche in der gebührenpflichtigen gewerblichen Anlage beschäftigt werden, in Klasse III in gleicher Weise je 6 Mark für angefangene je 5 für gewerbliche Arbeiter, in den Klassen II und IV 50 % der von der gebührenpflichtigen gewerblichen Anlage staatlich veranlagten Gebäudesteuer…..

§ 6.

Die Kanalisationsgebühren sind in vierteljährlichen Teilzahlungen im voraus bis zur Mitte des zweiten Monats eines jeden Kalendervierteljahres an die Stadthauptkasse zu entrichten.

§ 8.

Diese Ordnung tritt am 1. April 1906 in Kraft.

Guben, den 7. Februar 1906. (L.S.), Der Magistrat., Gez. Bollmann Sachse

Heute vor 117 Jahren (16. März 1909)

In der Stadt- und Hauptkirche begannen gestern die K o n f i r m a t i o n e n. Durch Herrn Diakonus Hildenhagen wurden 102 Knaben und 88 Mädchen konfirmiert.

Im Gebirge liegt eine sehr starke Schneeschicht. Auch noch in der letzten Woche hat es in Schlesien wieder stark geschneit. Trotzdem ist bei leidlich günstigem Verlauf der Witterung durchaus nicht ausgeschlossen, daß das Eis abgehen wird, ohne daß hoher Wasserstand eintritt, wie es z. B. im Frühjahr 1901 der Fall war, wo der sehr ausgedehnte Eisstand ebenfalls bis in den März hinein anhielt. Sollte dagegen ungünstiges Wetter, insbesondere warmer Regen eintreten, so muß allerdings auf ein recht hohes Hochwasser und, wenn sich Eisversetzungen bilden sollten, stellenweise mit Wasserständen gerechnet werden, welche diejenigen von 1903 noch übersteigen. Meines Erachtens dürfte es sich daher empfehlen, unter Mitteilung des Vorstehenden sowie des Umstandes, daß das Wasser nach Entstehung von Eisversetzungen meist sehr schnell steigt, die Deichhauptleute sowohl, wie auch besonders die nicht durch hochwasserfreie Deiche geschützten Eingesessenen der Oderniederungen zu warnen und insbesondere letzteren durch die Amtsvorsteher zu empfeheln, sich auf alle Fälle auf ein hohes Hochwasser vorzubereiten und sich Rechtzeitig darüber klar zu machen, wie und wohin sie sich Und ihr Vieh retten können.

Heute vor 116 Jahren (16. März 1910)

Heute vor 114 Jahren (16. März 1912)

Beim Beginn der Frühjahrsbautätigkeit pflegen teils beim Abbruch alter Häuser teils im Baugrunde Altertumsfunde zu Tage zu treten. Aus dem infolge Brandschadens abgebrochenen Türkeschen Hause Crossener Mauer 34a und Schulstraße 2 ist ein langer, nur zu einem kleinen Teil verwitterter Balken ausgehoben worden, der eine in lateinischen großen Buchstaben abgefaßte zweizeilige Inschrift zeigt: „Der Gerechte nimmt an keinem Rache. Der Segen des Herrn macht reich ohne Mühe. – Erbaut v. Herr Hans Lubasch † Anno 1660 † Hans Mathe, Zimmermann.“ Während in den Städten und Dörfern West- und Süddeutschlands Hausinschriften zahlreich und zierlich ausgeführt sind, finden sie sich in unserer Gegend nur selten und sind, wie die vorstehende, mit der Zimmermannsaxt eingehauen. Der Balken ist vom Besitzer dem Stadtmuseum geschenkt worden.

Heute vor 113 Jahren (16. März 1913)

Heute vor 109 Jahren (16. März 1917)

Heute vor 107 Jahren (16. März 1919)

Die Feuerwehr wurde gesternnachmittag gegen 6 Uhr nach dem Hause Lubststraße Ecke Schemelsweg gerufen, wo im Keller Holzkisten und Lumpen in Brand geraten waren. Die rasch herbeigeeilte Wehr löschte den Brand in kurzer Zeit.

Heute vor 105 Jahren (16. März 1921)

Heute vor 104 Jahren (16. März 1922)

Künstlerfest. Am Sonnabend, den 25mitgeteilt, im großen Saal des Schützenhauses ein Künstlerfest statt und am Nachmittag um 4 Uhr ein Tee mit – Vorträgen. Zur Aufbesserung des Fundus ergeht an alle Freunde des Theaters die Bitte, Gegenstände, die im Haushalt überflüssig geworden sind und nutzlos im Keller oder Boden stehen, dem Theater zu schenken. In Stettin und Rostock haben vor kurzem diese Fundusstelle einen großen Erfolg gehabt, und sind in Stettin Sachen im W.März findet, wie bereits erste von 200000 M gestiftet worden. Es befinden sich darunter: Möbel, Bilder, Portieren, Gardinen, Tippfiguren, Vasen, Porzellane, Stühle, Kissen, Decken usw. Die Geschenke werden am Nachmittag beim Tee ausgestellt und auf Wunsch des Spenders namentlich bezeichnet. Die Sachen sind zur Ausschmückung der Bühne bestimmt und werden dem städtischen Fundus einverleibt. In der Kanzlei werden  telephonische Geschenk-Anmerkungen und Gegenstände jederzeit ab Montag, dem 20.Maerz entgegengenommen.

Neuzelle, 15. März.(Der stetige Preistreiber.) Zu einem Zwischenfall kam es auf dem gestern hier angesetzten Holzversteigerungstermin. Ein Händler  aus Berlin versuchte zu fabelhaften Preisen alles Holz aufzukaufen, wogegen sich die heimischen Bieter energisch verwahren. Schließlich wurde der Fremde recht unsanft an die Luft befördert. Man  glaubte sich zu diesem Akte der Selbsthilfe umsomehr berechtigt, als durch den Verkauf des Holzes nach außerhalb die Sägewerke der Umgegend ohne Belieferung gewesen wären, so dass  eventuell. Der  Fall hätte eintreten können, daß mangels Beschäftigung hier und dort Arbeiterentlassungen vorgenommen werden mußten.

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