die Förderung ...
der Heimatpflege zwischen den Heimatgebiet ansässigen und den außerhalb des Heimatgebietes lebenden Landsleuten
„Theodor Fontane“
Guben vor 100 Jahren
Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.
Im Online-Archiv der Gubener Zeitung haben wir für Sie einige Beiträge von 1901 bis 1921 zusammengestellt.
Eine große Schlägerei entspann sich heute Vormittag, als verschiedene Personen von der Neißebrücke herab den unten beschäftigten Rammern Schimpfworte zuriefen. Diese kamen herauf und in der nun entstandenen Schlägerei erhielt einer der Rammarbeiter eine blutende Verletzung am Kopfe, anscheinend mit einem Schlüssel. Der Verletzte glaubte, daß ein gewisser Max B. ihn geschlagen habe und seine Genossen wollten B. gewaltsam zur Polizei schleppen, worauf B. ein furchtbares Geschrei erhob, sodaß die Menschenansammlung immer größer anwuchs und der Tumult sich bis zum Markt hinzog. Herr Polizeiinspektor Bunzel kam hinzu und nahm die Hauptbeteiligten zum Verhör mit; es stellte sich heraus, daß nicht B. den Rammarbeiter verletzt, sondern höchstwahrscheinlich der Spinner Max W. Die Sache wird wohl ein gerichtliches Nachspiel haben.
Ziltendorf: Eine Geflügelkrankheit, von der Gänse, Hühner und Puten befallen werden, hat sich von Brieskow und Krebsjauche auch hierher verbreitet. Die davon befallenen Tiere scheinen wohl noch willig zum Fressen zu sein, können aber das aufgepickte Futter nicht mehr hinunterbringen, lassen Kopf und Flügel hängen und nach einigen Tagen verenden die meisten; nur wenige erholen sich wieder. Mancher Besitzer hat von seiner Gänseherde schon bis gegen 20 Stück eingebüßt.
Ein eisernes Kanalisationsrohr wird gegenwärtig in der Egelneiße (im Zuge der Alten Post-straße) versenkt. Auch hier werden zunächst zur Herstellung eines wasserfreien Schachtes Spundwände eingerammt, die durch dagegengeschüttete Dämme noch gedichtet werden.
Das verschwindende Schiedlo. Die Kirche des wegen seiner Lage im Hochwassergebiet vom Untergange geweihten Dorfes Schiedlo, die ein Alter von etwa 160 Jahren aufzuweisen hat und an den Fleischbeschauer H. Thumernicht in Wellmitz für 410 M. zum Abbruch verkauft worden ist, ist jetzt abgebrochen worden. Anstelle des alten Gotteshauses soll ein Gedenkstein errichtet werden. Die altertümliche Orgel ist bekanntlich vom Gubener Stadtmuseum für 50 M. angekauft worden; der Predigtstuhl, der Altar und das auf dem Turme angebrachte Kupferkästchen ist ebenfalls dem Altertumsmuseum in Guben überwiesen worden. Für den die Kirche umgebenden Friedhof ist behördlicherseits eine Liegefrist von 40 Jahren vorgeschrieben worden.
Der Zapfenstreich der Schützengilde am Vorabend des Schützenfestes findet nicht, wie mitgeteilt, heute Montag, sondern morgen, Dienstag, abend statt. Der Zug geht vom Schützenhause aus durch den Lindengraben, Klosterstr., Markt, Königstr., Pförtenerstr. bis zum Hause des Maurermeisters Gutte, zurück Lubststr., Auf dem Sande bis zum Hause des Maurermeisters Hartmann, auf dem Rückwege durch die Neustadt, Turnerstr., Salzmarktstr., Frankfurterstr., Bahnhofstr. bis zum Bahnhofsberg und endet auf dem Rückwege, der wieder durch die Bahnhofstr., Frankfurterstr. usw. erfolgt, am Hotel „Blauer Engel“. Am Mittwoch ist morgens um 6 Uhr Wecken, 7 – 8 Ständchen bei den Königen und Behörden, 11 Uhr Abholen der Fahne und Festmarsch, 11½ Uhr Festmahl. Nachmittags Konzert. Für Donnerstag ist die Festordnung gleichlautend.
Aus Guben und Umgebung
Vor Beginn der großen Schulferien, welche von den Kindern der Gubener Schulen der Hauptsache nach wohl draußen im Freien und besonders in dem Gubener Stadtwalde zugebracht werden, möge noch mal kurz auf die wichtigsten Verhaltungsmaßregeln hingewiesen werden, deren Beachtung im eigensten Interesse der Kinder selbst, sowie deren Eltern liegt.
1. Von der städtischen Forstverwaltung wird lebhaft darüber geklagt, daß die beerensuchenden Kinder allerlei bedenklichen Unfug treiben, u.a. die aufgeschichteten Holzstöße einreißen, um sich aus den Hölzern Hütten zu bauen usw. Das ist eine grobe Unsitte und kostet der Stadt jährlich viel Geld zur Wiederaufrichtung der eingerissenen Holzstöße. Wird dann mal so ein Uebeltäter erwischt, und Anzeige erstattet, so ist Holland in Not, und die bösen Förster sind schuld an der Bestrafung. Also keine Holzstöße einreißen!
2. Auf den Kulturen und in Schonungen dürfen Beeren nicht gesammelt werden, das Betreten derselben ist gesetzlich verboten und wird bestraft.
3. Von Jahr zu Jahr mehren sich die Fälle, daß die Beerensammler junge Rehkitze in hilflosem Zustande finden und aufnehmen, um sie, teils aus Unkenntnis, teils aus anderen Gründen mit sich zu nehmen. Wer dies tut, macht sich des Jagdvergehens schuldig und kann schwer bestraft werden. Die Jagd in der Stadtforst ist soeben erst für einen hohen Geldbetrag verpachtet, und der Pächter kann verlangen, daß seine Rechte geschützt werden. Außerdem ist so ein armes Tierlein fast regelmäßig verloren, da es die Gefangenschaft nicht erträgt. Es wird daher dringend geraten, diese Tierchen unbehelligt zu lassen, die alte Ricke (Mutter) läßt ihr Junges gewiß nicht im Stich.
4. Auf Beerenkarten dürfen eben nur Beeren und Pilze gesammelt werden und niemals Holz. Das Sammeln von Leseholz ist nur Mittwoch und Sonnabend auf Grund besonderer Karten gestattet. Und wieviel Leseholz wird Sonntags aus dem Walde geschaff! Das ist ein Unrecht und führt zu Bestrafungen.
Das sind so die wichtigsten Punkte, welche in Erinnerung gebracht werden. Es wäre sehr zu wünschen, daß die Eltern und die Schule den Kindern, denen ihre goldene Freiheit gern gegönnt wird, diese Verhaltensmaßregeln einschärfen. Wenn dann noch Jung und Alt dafür sorgen, daß auch im Walde etwas Ordnung aufrecht erhalten wird, daß keine abschreckend wirkenden Papierreste umher liegen bleiben, daß kein übermäßiger Radau gemacht wird, der Hirsche und Rehe flüchtig macht und daß auf keinen Fall geraucht oder sonstwie Feuer im Walde angezündet wird, so sind sie willkommene Gäste und werden im Walde gern gesehen werden.
Die Gewährung von Kriegswitwengeld. Das Kriegsministerium teilt auf viele Anfragen mit: Die Witwe eines zum Feldheer gehöhrenden Soldaten hat Anspruch auf Kriegswitwengeld. Ein solcher Anspruch steht der Witwe eines zum Besatzungsheere gehöhrenden Soldaten nicht zur Seite. Es kann ihr jedoch im Falle einer Bedürftigkeit durch die Oberste Militärverwaltungsbehörde eine Kriegsversorgung in gleicher Höhe gewährt werden, wenn der Verstorbene infolge des eingetretenen Krieges außerordentlichen Anstrengungen, Entbehrungen, oder für das Leben oder die Gesundheit gefährdenden Einflüssen ausgesetzt war und infolgedessen verstorben ist.
Ein Flugzeug – Doppeldecker überflog heute mittag die Stadt und warf Reklamezettel für den Groß-Flugtag am Sonntag in Cottbus ab. Das Flugzeug zog die Aufmerksamkeit vieler Bewohner auf sich, hielt sich kurze Zeit über der Stadt und flog wieder in die Richtung Cottbus ab, aus der es gekommen war.
Kaninchen- Jungtierschau. Wie aus dem Inserat in der heutigen Nummer zu ersehen ist, veranstaltet der 1. Allg. Kaninchenzüchterverein am Sonntag in dem großen schattigen Garten des Feldschlößchens in schönen, übersichtlichen Käfigen eine Kaninchen-Jungtierschau, verbunden mit Kaninchenmarkt, Preiskegeln und Schießen um lebende Rassekaninchen. Er ladet alle Züchter und Liebhaber zur kostenlosen Besichtigung