die Förderung ...
der Heimatpflege zwischen den Heimatgebiet ansässigen und den außerhalb des Heimatgebietes lebenden Landsleuten
„Theodor Fontane“
Guben vor 100 Jahren
Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.
Im Online-Archiv der Gubener Zeitung haben wir für Sie einige Beiträge von 1901 bis 1921 zusammengestellt.
Dunkel ist der Begriff „Dunkelheit“. Ein Radfahrer war auf Grund einer Oberpräsidialverordnung angeklagt worden, die u.a. vorschreibt, daß die auf öffentlichen Straßen benutzten Fahrräder während der Dunkelheit beleuchtet werden müssen. Der Angeklagte war eines Abends bei Mondschein auf seinem Rade ohne eine brennende Laterne umhergefahren. Er hielt sich nicht für verpflichtet, sein Rad bei Mondschein zu beleuchten. Das Landgericht sprach den angeklagten Radfahrer auch von Strafe und Kosten frei, da von Dunkelheit dann nicht die Rede sein könne, wenn der Vollmond am Himmel stehe und die Straßen hell beleuchtet seien; anders würde der Fall liegen, wenn in der Verordnung vorgeschrieben würde, die auf öffentlichen Straßen benutzten Räder seien in der Zeit von Sonnenuntergang durch eine Laterne zu beleuchten. Diese Entscheidung focht die Staatsanwaltschaft durch Revision beim Kammergericht an, das auch die Revision für begründet erklärte und den Angeklagten mit der Begründung zu einer Geldstrafe verurtheilte, Dunkelheit bedeute die Zeit, während der das Tageslicht fehle.
Liegnitz, 26.Juli.(Der verhinderte Mordplan.) Eine Ehetragödie wird aus dem von Liegnitz etwa 10 Kilometer entfernten Orte Lodendau, Kreis Goldberg-Hagnau, gemeldet. Der dortige Gutsbesitzer Artur Wirth hatte den Feldzug mitgemacht und dabei ein Bein verloren, das dann durch ein künstliches ersetzt wurde. Seine Ehefrau knüpfte während der Abwesenheit des Gatten ein Verhältnis an, und scheint auch nach der Rückkehr des Gatten aus dem Felde nicht mehr geneigt gewesen zu sein, die eheliche Gemeinschaft wieder aufzunehmen. Vielmehr faßte sie den Entschluß, ihren Gatten durch eine Gewalttat aus dem Wege räumen zu lassen. Sie vertraute sich zu diesem Zwecke einen Bekannten an, dem sie das Verlangen stellte, er solle ihren Mann erschießen oder einen dritten ausfindig machen, der dies besorgen sollte. Sie stellte dafür gute Bezahlung in Aussicht. Der Bekannte ging scheinbar auf den Plan ein, teilte ihn aber der hiesigen Kriminalpolizei mit, die einen Polizeibeamten vorschickte. Als Strolch verkleidet, wurde er der Frau Wirth, die zu diesem Zwecke am Donnerstag nach Liegnitz gekommen war, zugeführt und alle Einzelheiten des auszuführenden Mordplanes besprochen. Die Frau übergab dem Manne alsbald 800 M, versprach aber weitere 10000 M, wenn der Plan gelingen sollte. Nunmehr gab sich der Kriminal-Schutzmann der Frau zu erkennen, und mit Hilfe eines zweiten Kriminal-Wachmeisters wurde Frau Wirth noch am Donnerstag in Polizeigewahrsam genommen und am Freitag dem Untersuchungsgefängnis zugeführt.