die Förderung ...
der Heimatpflege zwischen den Heimatgebiet ansässigen und den außerhalb des Heimatgebietes lebenden Landsleuten
„Theodor Fontane“
Guben vor 100 Jahren
Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.
Im Online-Archiv der Gubener Zeitung haben wir für Sie einige Beiträge von 1901 bis 1921 zusammengestellt.
Annonce
Bekanntmachung
Unter Hinweis auf die Lokal-Polizei-Verordnung vom 11. April 1851 und 30. August 1866 fordern wir die hierzu Verpflichteten auf, bis auf Weiteres an jedem Montag und Sonnabend, sowie am Tage vor einem Feste bis Nachmittags 6 Uhr den Bürgersteig, den Rinnstein und den Straßendamm bis zur Mitte, sowie die Rinnsteine an jedem Wochentage gründlich zu reinigen. Die Revierpolizeibeamten sind angewiesen, jede unterlassene Reinigung zur Bestrafung anzuzeigen.
Guben, d. 20. März 1902 - Die Polizei-Verwaltung - Bollmann
Ein Aprikosenbaum steht auf einem Grundstück in der Haagstraße bereits in voller Blüthe.
Herr Hutfabrikant Lißner hat die ehemalige Langnersche Fabrik in der Alten Poststraße gepachtet, um dort die Fabrikation von Haarhüten einzurichten.
Neiße-Schiffahrt. Im November vorigen Jahres erbaute der Zementwarenfabrikant Gustav Krüger in Mückenberg bei Guben auf dem Gelände der Gubener Hafenanlage einen größeren Arbeitsschuppen, um dort von dem gebaggerten Neißekies Zementwaren, hauptsächlich Röhren zu Kanalisationszwecken, zu fabrizieren, die dann per Schiff und per Bahn verladen werden. Durch diese günstige Verladung ist der Firma ein weites Absatzfeld geebnet. Es ist dies die erste Firma, die die Vorteile der Lagerplätze auf der sehr gut angelegten Gubener Hafen-Anlage anerkannt hat. Hoffentlich geschieht dieses auch bald von anderen Firmen.
Sitzung des Bezirksausschusses zu Frankfurt a. D. vom 25. März. Die Landesversicherungsanstalt Brandenburg in Berlin sandte die lungenkranke Fabrikarbeiterin Anna Zerba aus Guben, welche in einem hiesigen Fabrikbetriebe tätig war und der Fabrikkrankenkasse angehörte, zwecks Heilung ihres Leidens in eine Lungenheilanstalt und beanspruchte von der Fabrikkrankenkasse hinterher die Verpflegungs- und Kurkosten während des Aufenthalts in der Anstalt. Die Fabrikkrankenkasse hielt sich zur Zahlung der entstandenen Kosten nicht für verpflichtet, da das Mädchen keine Kenntnis von ihrem Kranksein der Krankenkasse gegeben hatte und von dieser deshalb angenommen war, daß die in der Anstalt Behandelte nicht erwerbsunfähig gewesen sei. Das Verwaltungsgericht kam zu der Entscheidung, daß die in der Heilanstalt untergebrachte Arbeiterin entschieden der Behandlung darin bedürftig gewesen sei und verurteilte deshalb die beklagte Fabrikkrankenkasse, an die Landesversicherungsanstalt 38,40 M kosten zu entrichten. Die Auslagen des Streitverfahrens wurden der Beklagten ebenfalls auferlegt.
Die ersten Boten des herannahenden Frühlings, die Schwalben, sind gestern in verschiedenen Gegenden der Stadt bemerkt worden.
Stadttheater. Sonnabend, den 29.März: Zum ersten Male: „Die Braut von Messina.“ Die Hauptrollen werden von den Damen Rieder und Tauß-Waldow, den Herren Ihle, Bratsch und Lieske gespielt. Herr Weber (Düsseldorf) spielt als Gast den Cajetan. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Dutzendkarten nur bis Palm- Sonntag Gültigkeit haben.