die Förderung ...
der Heimatpflege zwischen den Heimatgebiet ansässigen und den außerhalb des Heimatgebietes lebenden Landsleuten
„Theodor Fontane“
Guben vor 100 Jahren
Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.
Im Online-Archiv der Gubener Zeitung haben wir für Sie einige Beiträge von 1901 bis 1921 zusammengestellt.
Die Neiße führt in unserem Stadtgebiet recht wenig Wasser. Zwischen den Kiesbetten zwängen sich wenig tiefe Rinnsale hindurch, die kaum ahnen lassen, daß zwischen den hohen Flußufern zu anderen Zeiten die Wasser gewaltig dahin schießen und Überschwemmungen herbeiführen können. Der gegenwärtige niedrige Wasserstand ist auf andauernde Dürre zurückzuführen.
Honig zum Butterpreis.
Die vom Reichsernährungsministerium getroffene Bestimmung, daß als Richtpreis für Bienenhonig der Butterpreis zu gelten habe, ist von vielen im Imkern so aufgefaßt worden, als ob damit der Schleichhandelspreis für Butter gemeint sei. Demgegenüber wird jetzt amtlich darauf hingewiesen, dass unter Butterpreis im Sinne der Verordnung über die Festsetzung von Uebernahmepreisen für Honig der für Handelsware 1 (vollwertige Speisebutter) festgesetzte Erzeugerhöchstpreis zu verstehen ist. Dies gilt auch nur unter der Voraussetzung, daß der abgelieferte Honig von einwandfreier Beschaffenheit ist. Der Gubener Imkerverein hat den Verkaufspreis für Honig auf 8 M das Pfund festgesetzt.
Dem unerlaubten Handel mit Lebensmitteln ist die Polizei auf den Fersen. Gestern wurde auf dem hiesigen Bahnhof eine scharfe Kontrolle der Händler, die Lebensmittel nach Berlin ausführen, vorgenommen. Es wurden eine Anzahl hiesiger Händler angehalten, die nicht im Besitze des Erlaubnisscheins zum Handel mit Lebens- und Futtermittel waren, der von dem hiesigen Lebensmittelamt ausgegeben wird. Die Händler haben nicht nur den Verlust ihrer Waren zu gewärtigen, sondern werden auch bestraft, wenn sie ohne Schein abgefaßt werden. Es liegt also im Interesse der Händler, den unerlaubten Handel zu unterlassen, oder die Erlaubnis zum Handel nachzusuchen. Die Kontrolle auf dem Bahnhof und im allgemeinen wird weiter scharf durchgeführt.
Vergiftung. Von den Genuß der ausgereiften Kartoffelblüten erkrankte gestern 6 jähriger Knabe. Der herbeigerufene Arzt stellte eine schwere Vergiftung fest, die trotz sofortiger Behandlung heute früh den Tod des Knaben herbeiführte. Dieser Vorfall ermahnt erneut, die Kinder vor dem Genuß unbekannter Früchte zu warnen.