die Förderung ...
der Heimatpflege zwischen den Heimatgebiet ansässigen und den außerhalb des Heimatgebietes lebenden Landsleuten
„Theodor Fontane“
Guben vor 100 Jahren
Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.
Im Online-Archiv der Gubener Zeitung haben wir für Sie einige Beiträge von 1901 bis 1921 zusammengestellt.
Jubiläum. Am 1. Februar d. Js. Blickte Herr Friedrich Richter aus Mückenberg auf eine 50jährige Tätigkeit bei der Firma C. G. Wilke zurück. – der erst 65jährige Jubilar hat während der verflossenen 5 Jahrzehnte seinen einstündigen Fußmarsch von der örtlichen Wohnstätte zur Fabrik und wieder heimwärts frühmorgens und abends regelmäßig täglich zurückgelegt und bietet noch heute ein Bild gesunder Rüstigkeit. – Vom Inhaber der Firma wurden dem Jubilar M. 500 und ein persönliches Erinnerungsgeschenk überreicht. Bei dieser Gelegenheit dürfte es interessieren, zu erfahren, daß in der Hutfabrik C. G. Wilke augenblicklich 92 Arbeiter und Arbeiterinnen über 25 Jahre beschäftigt sind.
Der Februar. Aus der Schule her wissen wir, daß alle vier Jahre mit Ausnahme des letzten im Jahrhundert im Februar ein Tag eingeschaltet wird, um die Zeitverhältnisse zu regeln. Wieso kommt nun aber der Monat Februar zu dieser Auszeichnung? Der Grund liegt zwei Jahrtausende bald zurück. Bei den alten Römern begann das Jahr am ersten März, da an diesem Tage die beiden höchsten Staatsbeamten, die Konsuln; ihren Posten antraten. Der Februar war also damals der letzte Monat des alten Jahres, und damit ergab sich von selbst die Einschaltung in ihn. Später ward nach dem alten populären Bauernjahr in Italien der Januar der erste Monat des Jahres. Der Februar hat seinen Namen (februare=reinigen) von dem alten Sühnefest der Römer, das in diesem Monat abgehalten wurde, während er im deutschen Kalender Karls des Großen „Hornung“ benannt war. Der 29. Februar, der Schalttag, hat in neuester Zeit klugen Geschäftsleuten zu mancher originellen Bestätigung Anlaß gegeben, denn die am 29. geborenen Zeitgenossen wollen gern, da sie nur alle vier Jahre richtig Geburtstag feiern können, dann auch ordentlich feiern. Die Zahl dieser Schalttagskinder ist nicht so gering, wie man wohl annimmt, sie geht im ganzen Reiche in die Tausende. Ein Februar mit nur 28 Tagen ist natürlich beliebter, aber der Schalttag ist etwas apartes und wird nicht gern außer acht gelassen.


Die Kirchenheizung in der Klosterkirche wurde gestern zum ersten Male in Betrieb genommen. Die zur Nachfeier von Kaisers Geburtstag überaus zahlreich erschienene Gemeinde – auch die Kriegervereine von Reichenbach, Gubinchen, Groß Bösitz, Mückenberg, Germersdorf, Klein-Drenzig und Wallwitz nahmen teil und hatten ihre Fahnen rings um den Altar aufgestellt - war außerordentlich befriedigt. Die Kirche war an allen Stellen gleichmäßig angenehm durchwärmt. Störendes Geräusch in den Leitungsrohren, wie es leider oft bei Dampfheizungen vorkommt, war nicht zu vernehmen, und auch Zugerscheinungen, wie sie bei anderen Heizungsanlagen häufig sine, sind vollständig vermieden. Der etwa noch in der Nähe des Hauptportals mögliche Zug wird vom nächsten Sonntag ab und beseitigt sein, wenn die Friesvorhänge vor allen Türen angebracht sein werden. Sehr erfreulich ist, daß die bisher noch fehlende Summe zu den Kosten der Heizung durch die in den letzten Wochen bewirkte Sammlung aus freiwilligen Gaben vollständig gedeckt ist.
Zum Absatz von Obstwein. Die Geschäftsabteilung der Reichsstelle für Gemüse und Obst hat durch eine Bekanntmachung im “Reichsanzeiger“ Nr.22 den Absatz von Apfel- und anderen Obstweinen des Jahrganges 1918 und der früheren Jahrgänge geregelt. Der bisher verbotene Absatz von Obstweinen des Jahrgangs 1918 wird damit unter den in der Bekanntmachung festgesetzten Bedingungen gestattet. Für Heidelbeerwein sind höhere Preise festgesetzt als im vorigen Jahre. Im übrigen weist die Bekanntmachung wesentliche Unterschiede von den bisherigen Preisen auf.

Der späte Schulanfang an den höheren Schulen. Diese Neuerung benachteiligt in dieser schweren Zeit in vieler Beziehung die Häuslichkeit. Früher konnten die Familienmitglieder gemeinsam die Mahlzeiten einnehmen, weil danach viele ihren Berufskreisen zusteuerten und gleichzeitig zurückkehrten. Heute befindet sich eine Hausfrau, die ihre Kinder in eine höhere Schule schickt, in sehr übler Lage. Es ist in einem solchen Haushalt ein ewiges Gehen und Kommen und dauernd muss der Tisch bereit gehalten werden. Bald muß für diesen oder jenen die Mahlzeit aufgetragen werden, was bei der jetzigen Kohlen- und Gasknappheit sehr schwierig ist. Meine Kinder kommen gegen 2 Uhr aus der Schule. Der Vater und die Erwachsenen haben gegen 1 Uhr schon gespeist. Alle, die empfinden, was es heute heißt, eine Stunde lang das Essen warm zu halten, wenn es kein Gas gibt, werden wie ich den Wunsch haben, daß der Unterricht an den höheren Schulen recht bald wieder um 8 Uhr, wie an den Volksschulen, anfangen möchte. Einen Grund für einen so späten Anfang gibt es doch jetzt im Februar nicht mehr; denn um 8 Uhr ist es genügend hell, und die paar auswärtigen Schüler würden allerdings vorläufig die ersten Stunden verlieren, was auch nicht schlimmer ist, da sie stets die letzte Unterrichtsstunde an jedem Tage fast ganz einbüßen. Wie kommen überhaupt die vielen Haushaltungen dazu, der wenigen auswärtigen Schüler wegen sich so große Ungelegenheiten und Kosten machen zu müssen? Derselben Meinung sind alle Familien und Lehrer, die ich kenne. In Cottbus z.B. beginnt der Unterricht an allen Schulen um 8 Uhr. In unserer schweren Zeit, wo Gas und Kohlen gespart werden sollen, ist es unbedingt nötig, daß öffentliche Einrichtungen darauf Rücksicht nehmen müssen. Auch würde den Schülern dadurch mehr Gelegenheit gegeben werden, die Schularbeiten noch bei Tageslicht anfertigen zu können oder sich zu dieser Zeit zu erholen. Im Auftrage vieler Hausfrauen P.
Schöffengericht, § Guben, 26. Januar.
Fortgesetzter Diebstähle hatte sich der Matrose Ernst M. aus Guben, damals noch nicht 18 Jahre alt, an Bord eines Schulschiffes schuldig gemacht. Er war geständig, teils dem Schiffsverein, teils Kameraden gehörige Gegenstände entwendet und verkauft zu haben. Der Antrag des Amtsanwaltes wie das Urteil lauteten auf 10 Tage Gefängnis. Der Strafvollzug wird bis zum 1.Januar 1924 ausgesetzt.