die Förderung ...
der Heimatpflege zwischen den Heimatgebiet ansässigen und den außerhalb des Heimatgebietes lebenden Landsleuten
„Theodor Fontane“
Guben vor 100 Jahren
Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.
Im Online-Archiv der Gubener Zeitung haben wir für Sie einige Beiträge von 1901 bis 1921 zusammengestellt.
Feuer. Ein dreimaliges Läuten der Feuerglocke meldete am Sonnabend gegen 8 Uhr abends vor dem Klostertor Großfeuer an. Eine unzählige Menschenmenge, groß und klein, eilte hinaus auf die Straße, zu sehen, wo es denn brenne. Das Feuer war in der Maschinenfabrik von Wolfermann in der Alten Poststraße ausgebrochen. Ein starker Rauch, der sich dem ganzen Klostertorstadtteil mitteilte, ließ zunächst den Brandherd nicht erkennen. Erst beim Näherkommen konnte man sehen, daß das Feuer in der Formerei des sich sehr lang ausdehnenden Fabrikgebäudes herausgekommen war. Ein größerer Posten Bretter, die über dem Trockenofen der Formerei lagerten, hatte Feuer gefangen. Diese Bretter sind verbrannt. Auch das Dach ist beschädigt, die Balken des Daches sind verkohlt, auch der massive Teil des niedrigen Gebäudes zeigt Brandstellen. Großer Materialschaden scheint aber nicht entstanden zu sein. Die Feuerwehr griff gleich energisch ein, sodaß das Feuer eine größere Ausdehnung nicht nehmen konnte. Etwa 4 Stunden hatte die Wehr auf der Brandstelle zu tun, dann konnte sie, da die Gefahr beseitigt war, wieder abrücken. – Da das Feuer in einer Fabrik ausgebrochen war, wurde sofort gestürmt, was jetzt nur noch bei Großfeuer geschieht. Bei kleineren Bränden wird bekanntlich die Feuerglocke nicht mehr gezogen.
Zum heutigen Viehmarkt waren 706 Pferde und 1160 Rinder aufgetrieben. Für Standgeld wurden 373,20 M. eingenommen.
Hinrichtung des Raubmörders Senger. Der Maler und Reisende Senger, am 10 Mai in Louisenruh bei Peitz geboren, hatte im August 1908 eine Postkarte an den Versicherungsbeamten August Franke in Berlin geschrieben, auf der er ihm eine schöne Stellung mit Pensionsberechtigung in Aussicht stellte. Franke ging auf die Sache ein und Senger fuhr mit ihm nach Forst. Südlich von Pförten, beim Forsthaus Stern, im Walde des Grafen Brühl, überfiel Senger den Franke, schoß ihm hinterrücks eine Kugel in den Kopf und beraubte ihn. Kurze Zeit darauf wurde Senger als der Täter in Berlin verhaftet und dem hiesigen Untersuchungsgefängnis zugeführt. Im Februar 1909 hatte sich Senger dann vor dem hiesigen Schwurgericht wegen Raubmordes zu verantworten und am 28. Februar wurde das Urteil gefällt, das dahin ging: „Der Angeklagte wird auf Grund des Wahrspruches der Geschworenen zum Tode und dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt.“
Gegen dieses Urteil hat Senger durch seinen Verteidiger Revision beim Reichsgericht einlegen lassen, die jedoch verworfen wurde. Darauf beantragte der Verurteilte das Wiederaufnahmeverfahren, das nach weiteren Ermittlungen ebenfalls abgelehnt wurde. Nun ist das Urteil rechtskräftig geworden, da auch der Kaiser von seinem Begnadigungsrechte keinen Gebrauch gemacht hat. Nachdem dem Delinquenten durch den Staatsanwalt von der bevorstehenden Vollstreckung des Urteils Mitteilung gemacht worden war, äußerte dieser dem Vernehmen nach noch den Wunsch, seine 11jährige Tochter sehen zu wollen; das Kind hatte jedoch dem Wunsche des Vaters nicht entsprochen. Herr Pfarrer Tamaschke weilte gestern längere Zeit bei dem Verurteilten, um ihm noch geistlichen Trost zu spenden. Zu einem Geständnis ließ sich Senger nicht bewegen. Das Urteil wurde heute morgen um 6 Uhr unter Aufsicht des Staatsanwalts Dr. Marcks durch den Scharfrichter Schwietz in Breslau vollstreckt. Weiter waren bei der Hinrichtung zugegen mehrere Justizbeamte, Aerzte und einige Zeugen aus der Bürgerschaft. Der Mörder zeigte selbst angesichts des Schaffots keine Reue und ließ sich ruhig führen. Punkt 6 Uhr ertönte das Armesünderglöckchen und 10 Minuten später war das Urteil vollstreckt. – In den Straßen standen mehrere kleine Gruppen, die noch nicht recht wußten, was vorgeht, langsam sickerte jedoch die Nachricht der Hinrichtung durch – sie war allerdings zum Teil schon gestern abend in der Stadt verbreitet – und die Dächer der an den Hof des Gerichtsgefängnisses angrenzenden Grundstücke hatten sich mit Neugierigen gefüllt. Gleich nach erfolgter Hinrichtung wurde folgendes Plakat an die Anschlagsäulen geheftet:
Bekanntmachung.
Der Maler (Reisende) Albert Senger, geboren am 10. Mai 1865 in Louisenruh bei Peitz, ist durch rechtskräftiges Urteil des Schwurgerichts zu Guben am 23. Februar 1909 wegen Mordes, begangen am 26. August 1908 beim Forsthaus Stern südlich Pförten an dem Versicherungsbeamten August Franke aus Berlin, zum Tode verurteilt worden. Das Todesurteil ist heute durch Enthauptung des Verurteilten im Hofe des Gerichtsgefängnisses zu Guben vollstreckt worden.
Guben, den 10. August 1910.
Der Erste Staatsanwalt.
In Vertretung: Dr. Marcks.
Pilzvorkommen. Ein außergewöhnlich großer Poeling, einem riesigem Plinz in Form und Farbe ähnelnd, steht am Eingangsfenster des „Deutschen Hauses“ zur Besichtigung. Er ist an einem alten Walnussstamm unserer Weinberge gewachsen. Die Art ist leider ungenießbar.
Hühnerdiebstahl.
In der Nacht zum 9. d.M. sind aus einem verschlossenen Stalle Alte Poststraße 35 drei weiße und drei schwarze Hühner entwendet worden. Die Hühner wurden noch an Ort und Stelle abgeschlachtet.
Die Eisenbahn-Hauptwerkstätte in Guben kann in diesen Tagen auf ein fünfzigjähriges Bestehen zurückblicken. Als die Märkisch-Posener Bahn gebaut wurde, drängte die Regierung auch auf den Bau einer Eisenbahnwerkstätte, bevor sie die Erlaubnis zur Eröffnung der Bahn gab. Schon im Jahre 1867 wurden die Fundamente zur „Zentralwerkstatt“ gelegt; von 1868 bis 1871 ruhte jedoch der Bau; erst nach dem siegreichen Feldzug gegen Frankreich wurde er weitergeführt. Am 20.August 1872 wurde die „Zentralwerkstatt“ in Betrieb gesetzt. Damals waren in ihr unter der Leitung des Obermaschinenmeisters Hagen rund 150 Handwerker und Arbeiter beschäftigt. Von Ende 1882 bis Juli 1885 leitete der Eisenbahndirektor Kleemann die inzwischen vom Staate übernommene und zur „Hauptwerkstatt“ erhobene Anstalt mit 185 Arbeitern. Die Zahl der Handwerker und Arbeiter vermehrte sich dann mit jedem Jahr, namentlich als unter der Leitung des Reg.- und Baurates Haak noch der Weichenbau hinzukam. Im Jahre 1891 übernahm der kgl. Eisenbahn-Bau-und Betriebsinspektor Partensky die Leitung der Hauptwerkstatt mit 360 Arbeitern. Wegen ihrer musterhaften Leistungen und Einrichtungen wurde die Hauptwerkstatt vielfach auch von anderen Eisenbahnwerkstätten in Anspruch genommen, was zur Folge hatte, dass auch die Zahl der Handwerker und Arbeiter ganz bedeutend stieg. Bei ihrem 25 jährigen Bestehen, das vom 6.-8. August 1897, verbunden mit der Weihe einer Fahne, durch Kommers, einem Festakt auf dem Hofe der Hauptwerkstatt mit anschließendem Festzug durch die Hauptstraßen der Stadt, Gesangs- und Instrumentalkonzert im Schützenhaus, sowie einem abschließenden Ball, unter Anteilnahme von Deputationen der Werkstätten in Grunewald, Berlin I, Frankfurt a O, Posen, Breslau und Eberswalde gefeiert wurde, waren in der Werkstatt bereits über 500 Man beschäftigt. Leiter derselben war damals der Kgl. Bau- und Betriebsinspektor Emil Fränkel, dem ums Jahr 1900 der Kgl. Bau- und Betriebsinspektor Siegfried Fränkel folgte. Bis zum Ausbruch des Weltkrieges nahm die Hauptwerkstatt unter der Leitung der Reg.- und Bauräte Vogel (1904-13) und Dr. Schwarze (1913-1918) eine immer mehr aufsteigende Entwicklung. Während des Weltkrieges wurden an die Hauptwerkstätte, ihre Leitung und ihr Personal höchste Anforderungen gestellt. Die Zahl der Beamten und Arbeiter hob sich auf über 1200. Es trat eine wesentliche Vergrößerung der Werkstätten für Lokomotiven und Wagen-Ausbesserungenein; es wurde benachbartes Terrain erworben und das Werkstattgelände bedeutend vergrößert. Im Jahre 1918 übernahm Reg.- und Baurat Hammelsberg die Leitung der Hauptwerkstatt, deren Personal jetzt wieder den normalen Stand von etwa 800 Beamten und Arbeitern erreicht hat. Die Eisenbahnhauptwerkstätte ist ein integrierender Bestandteil von Guben geworden, ihre Beamten, Handwerker und Arbeiter haben schon längst Heimatrechte erworben und sind mit der übrigen Bürgerschaft auf innigst verbunden. Darum soll ihr fünfzigjähriges Bestehen -wenn auch der Ernst der Zeit ein solch frohes Fest, wie es bei dem 25.jährigen Bestehen im Jahre 1897 gefeiert wurde, von selbst verbietet, doch nicht unbeachtet bleiben. Der Eisenbahnhauptwerkstatt, ihren Beamten, Handwerkern und Arbeitern gelten heute unsere besten Wünsche für die Zukunft.