die Förderung ...
der Heimatpflege zwischen den Heimatgebiet ansässigen und den außerhalb des Heimatgebietes lebenden Landsleuten
„Theodor Fontane“
Guben vor 100 Jahren
Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.
Im Online-Archiv der Gubener Zeitung haben wir für Sie einige Beiträge von 1901 bis 1921 zusammengestellt.
Wassermangel herrscht in Bromberg. Hierzu bringt das "Bromb. Tgbl." folgenden Schmerzensschrei:
"Die städtischen Behörden sollten doch nun endlich unumwunden erklären, wie lange der Wassermangel noch anhalten kann, oder fehlt dazu der nöthige Muth?
Recht eigenthümlich wirkt es, wenn die Kasse des Wasserwerkes Mahnzettel zur Zahlung des Wasserzinses(!!) unter Androhung der Zwangsvollstreckung jetzt zustellt. Aber das Sprichwort sagt ja: Ein Unglück kommt selten allein." - Ein "Eingesandt" der "Ostdt. Presse" schildert die Kalamität in humoristischer Weise wie folgt:
Zur Wassernot
O, Varus, Varus, gieb uns unsere "Wasserpumpen" wieder! denn
In Milch koch ich Kartoffeln,
Das Fleisch in Bier - auf Ehr`,
Den Kaffee in Champagner -
Die Fische in Likör!
Um Wassersupp`zu kochen,
Da nehm ich Moselwein.
Mich waschen oder baden -
Das laß` ich jetzt ganz sein!

Ein Fahrkartenautomat ist seit einigen Tagen im Fahrkartenverkaufsraum des hiesigen Bahnhofs aufgestellt. Gegen Einwurf von 20 Pfennig erhält man eine Fahrkarte 4. Klasse giltig nach Coschen oder Walmitz oder Kerkwitz. Dem Vernehmen nach wird in Kürze in den Wartesälen auch ein elektrischer Abrufapparat angebracht. An einer erleuchteten Tafel erscheint nach einem Klingelzeichen jeweils die Angabe der Richtung, welche der abfahrende Zug nimmt. Diese Einrichtung hat sich bereits in vielen Orten bewährt.
Zwangsversteigerung des Rittergutes Deulowitz. Im Wege der Zwangsvollstreckung wurde heute vormittag das in Deulowitz belegene auf den Namen des Rittergutsbesitzers Friedrich Alfred v. Müller-Metternich und seiner Frau Anna geb. Franke zu Berlin eingetragene Grundstück durch das hiesige Amtsgericht versteigert. Das Rittergut Deulowitz umfaßt 185 U 77 ar 68 qm mit 270,67 Taler Reinertrag und 696 M Nutzungswert. Für 162 700 M erwarb es der Rittergutsbesitzer Franz Fischer in Görlitz. An Hypotheken sind über 100 000 M ausgefallen.
Näh – Lernstube des Roten Kreuzes.
Die Näharbeit des Roten Kreuzes hat in diesem Winter sehr stark zugenommen; einerseits sorgen große Aufträge von Seiten der Bekleidungsämter Spandau und Cottbus für die Beschäftigung der Näherinnen , andererseits vermehrt sich die Zahl derselben dauernd, im selben Maße wie die Arbeit in den Fabriken nachläßt. Unter diesen Umständen ist es nicht möglich, in der einen Nähstube zu- gleich die Arbeitsabgabe an die Heimarbeiterinnen mit dem Unterricht der noch ungeübten Näherinnen zu vereinigen. Es wird daher für die Anfängerinnen eine besondere Näh – Lernstube in dem großen Saal der Herberge zur Heimat eingerichtet, den der Verein Herberge zur Heimat dafür in entgegenkommender Weise zur Verfügung gestellt hat. Der Saal bietet Raum für eine große Anzahl von Näherinnen, indes reichen die vorhandenen Nähmaschinen noch nicht aus. Es sind ja schon früher von gütigen Gebern einzelne leihweise überlassen worden, weitere Anmeldungen würden mit großem Dank von der Zentralstelle des Roten Kreuzes entgegengenommen werden. Um aber in jedem Falle die nötige Zahl herbeizuschaffen, würde die Näh- Lernstube auch gut erhaltene Maschinen gegen eine kleine monatliche Vergütung annehmen. Allerdings könnte es sich dabei nur um moderne, gut hergerichtete Maschinen handeln. Anmeldungen werden jederzeit in der Zentralstelle am Buttermarkt entgegengenommen.
Einschränkung des Wasserverbrauchs. Die bestehende Kohlenknappheit macht es erforderlich, auch mit dem Wasserverbrauch sparsam umzugehen, da zum Betriebe der städtischen Wasserleitung Gasmotore verwendet werden und zur Erzeugung der für diese erforderlichen Betriebskraft eine größere Menge Kohlen erforderlich ist. Der Magistrat erläßt daher zum wiederholten Male im heutigen Anzeigenteil eine Bekanntmachung, daß in der Zeit vom 1.April 1918 bis 31.März 1919 nicht mehr Wasser verbraucht werden darf, als in der gleichen Zeit im Jahre 1916/17, widringenfalls der Mehrverbrauch mit einem Aufgelde belegt werden soll.