die Förderung ...
der Heimatpflege zwischen den Heimatgebiet ansässigen und den außerhalb des Heimatgebietes lebenden Landsleuten
„Theodor Fontane“
Guben vor 100 Jahren
Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.
Im Online-Archiv der Gubener Zeitung haben wir für Sie einige Beiträge von 1901 bis 1921 zusammengestellt.
In den Apotheken unserer Gegend fragt man jetzt wohl fast überall vergeblich nach einem Gegenstand, der früher keiner von ihnen fehlte, nach dem sogenannten Schreckstein. Es war ein etwa ein Fingerglied langes, oben und unten spitz, an den Seiten kantig geschliffenes Stück Serpentinstein von grünlich-grauer Farbe, das im oberen Theile durchbohrt war, um von einer Schnur getragen zu werden. Bestimmt, den schädlichen Wirkungen plötzlichen Erschreckens entweder vorzubeugen oder nachträglich abzuhelfen, wurde es ebenso gut beim Vieh, wie bei Kindern angewendet, und wurde namentlich im ehemals wendischen Theile der Niederlausitz viel von der Landbevölkerung gekauft. Dort erworbene Stücke sind auch in Berliner Museen gelangt. Länger hat sich der Brauch von Waschungen mit einem Aufguß aus Panickel, im Volksmunde Pusch- oder Verwaschkraut erhalten, die gleichfalls gegen nachtheiligen Einfluß des Schrecks bei Mensch und Vieh gebräuchlich waren. Derartige Pflanzenbüschel wurden auf den Wochenmärkten feil gehalten.

Viehzählung. Am 2. Dezember 1907 wurden in Guben 2716 Gehöfte gezählt, von denen 1660 einen Viehbestand aufwiesen. Viehhaltende Haushaltungen waren 2064 vorhanden. Es wurden gezählt 664 Pferde, 878 Rinder, 16 Schafe, 1832 Schweine, 2328 Ziegen, 9789 Stück Federvieh und 367 Bienestöcke.
Kerkwitz. Das bisher dem Häusler Ernst Ziebig gehörige Grundstück ist durch Kauf in den Besitz des hiesigen Landbriefträgers Herrn Schultke übergegangen. Bei der diesjährigen Viehzählung wurden hier in 68 Gehöften mit 85 viehhaltenden Haushaltungen insgesamt 25 Pferde, 181 Kühe, 247 Schweine, 55 Ziegen, 659 Stück Federvieh und 23 Bienestöcke gezählt. Geschlachtet wurden in der angegebenen Zeit 69 Schweine, 25 Ziegen und 1 Kuh.
Kauft am Platze! Alles besorgt jetzt Weihnachtseinkäufe. Noch vielfach besteht im Publikum die unrichtige Ansicht, als könne man nur in Berlin gut einkaufen. Man sehe sich nur die Ausstellungen in unseren guten Gubener Geschäften an und man wird auch da finden, was man sucht. Unsere einheimischen Geschäftsleute und Gewerbetreibenden haben mit uns alle Lasten zu tragen, die durch Steuern und andere Ausgaben uns auferlegt sind. Darum ist es unsere Pflicht, wenn wir die Steuerkraft unserer Stadt erhalten und stärken wollen, das einheimische Gewerbe und die hier ansässige Geschäftswelt gegen die übermächtige Konkurrenz der Reichshauptstadt zu stärken. Darum: Kauft am Platze!
Kriegskochkurse der Sophien-Stiftung. Unsere Hausfrauen haben in diesem dritten Kriegswinter wiederum mit veränderten, neuartigen Ernährungsverhältnissen zu rechnen. Die Knappheit an mancherlei Rohstoffen übt auf unsere Küchen einen bestimmten Einfluß aus. Die Sophien-Stiftung veranstaltet daher auch in diesem Winter unter der bewährten Leitung der technischen Lehrerin Frl. Gast einen Kursus im kriegsgemäßen Kochen. Nicht nur für junge Mädchen, die sich im Kochen ausbilden oder vervollkommnen wollen, sondern auch für geübte Hausfrauen bietet sich in diesem Kochkursus eine günstige Gelegenheit, sich mit den besonderen Kriegsaufgaben der Küche vertraut zu machen. Eine Vergütung für die Teilnahme an dem Kursus, der etwa zwei Monate dauern wird, wird nicht erhoben. Es ist daher dringend zu wünschen, daß an dem Kursus eine möglichst große Zahl von Frauen und Mädchen teilnimmt. Wegen der Anmeldung und der weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die Bekanntmachung im Anzeigenteil.
Jagdpachtgelderhöhung. Am 15. d. M. treten die am 7. d. M. veröffentlichten gesetzlichen Vorschriften über die Ausdehnung der Pachtschutzordnung auf Jagdpacht- und Fischereipachtverträge in Kraft. Danach können, wenn eine gütliche Vereinbarung nicht zustande kommt, Gemeinden, die mit den in laufenden Verträgen vereinbarten Pachtgeldern nicht zufrieden sind, zwecks angemessener Erhöhung der Pachtgelder das bestehende Pachteinigungsamt (beim Amtsgericht) oder das für den vorliegenden Fall zu bildende Pachteinigungsamt bei dem Amtsgericht am Sitze des übergeordneten Landgerichts anrufen. Das Pachteinigungsamt am Sitze des Landgerichts besteht aus einem Amtsrichter und vier Beisitzern, die je nach der Art des zur Beurteilung stehenden Falles aus Vertretern der Verpächter und Pächter zu entnehmen sind. Die Ernennung der Beisitzer erfolgt durch den Regierungspräsidenten.