die Förderung ...
der Heimatpflege zwischen den Heimatgebiet ansässigen und den außerhalb des Heimatgebietes lebenden Landsleuten
„Theodor Fontane“
Guben vor 100 Jahren
Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.
Im Online-Archiv der Gubener Zeitung haben wir für Sie einige Beiträge von 1901 bis 1921 zusammengestellt.
Ein interessanter Tag: Ostersonntag und der erste Tag des jüdischen Passahfestes fallen in diesem Jahre zusammen. Das ist ein Ereigniß, welches seit dem Jahre 1328 nicht stattgefunden hat. Das Konzil zu Nicäa glaubte, dies Zusammentreffen unmöglich gemacht zu haben, indem es die Bestimmung traf, der erste Ostersonntag sollte am ersten Sonntag nach dem Vollmond der Frühlings-Tag- und Nachtgleiche sein. Diese Rechnung erwies sich weniger genau, als die nach dem jüdischen Kalender. Diesen Kalender bezeichnete der berühmte Gauß als die feinste mathematische Berechnung. Ein Zusammentreffen der obengenannten Tage geschieht äußerst selten, und erst in vieljährigen Zwischenräumen.
Zur 800jährigen Gedächtnisfeier Paul Gerhardts fand gestern abend in der Stadt- und Hauptkirche ein liturgischer Gottesdienst statt. Die Orgel wurde von Herrn Alexander Preuß in würdiger und erhebender Weise gespielt. Die Lieder waren sämtlich Schöpfungen des Dichters Paul Gerhardt. Sie wurden zum größten Teil von der Gemeinde gesungen. Vier Choräle von Bach, Krüger, Ebeling führte der Chorgesangverein unter Leitung des Musikdirektors Herrn Zierau aus. Besonders erquickend die Sätze: Auf auf mein Herz mit Freuden und Warum sollt ich mich denn grämen. – Herr Diakonus Hildenhagen verlas die Schriftstellen und feierte in seiner Ansprache den Liedermacher und Geistlichen Paul Gerhardt. Die Ordnungsfolge der Lieder war auf das beste zusammengestellt. Von der Freudigkeit des Tages singend, legten die Lieder ferner Zeugnis davon ab, wie der Glaubensheld seinem Gott singt, dass er durch die wahre Erkenntnis des Heilands, der für ihn gelitten und gestorben ist, ihn nun selbst aufnehmen kann, wie er nun stark geworden ist gegen die Welt und im Besitztum seines Herrn den höchsten Trost, die höchste Seligkeit gefunden hat, und sich von diesem Jammertal hinfort sehnt nach den ewigen Hütten. Solche liturgische Gottesdienste erbauen und erheben das Gemüt.

Da in dem Ueberschwemmungsgebiet der Elbe der Notstand noch nicht beseitigt ist, vielmehr noch monatelang anhalten dürfte, eröffnet auch der hiesige Vaterländische Frauen-Zweigverein eine Sammlung, und zwar nicht nur für Geldspenden, sondern auch für geeignete B e k l e i d u n g s g e g e n s t ä n d e.
In der städtischen Rechtsauskunftsstelle wurden im Monat Februar 282 Auskünfte (gegen 330 im Januar) an 287 Personen erteilt und 50 Schreiben angefertigt. Von den Besuchern waren 187 Männer, und zwar 136 Unselbständige Personen und 51 Arbeitgeber und sonstige Selbständige Personen, sowie 80 Frauen, und zwar 72 unselbständige Personen und 8 Arbeitgeberinnen und sonstige selbständige Personen. Die einzelnen Auskünfte betrafen folgendes: 104 das bürgerliche Gesetzbuch (darunter 6 den allgemeinen Teil, 54 das Recht der Schuldverhältnisse, 7 das Sachenrecht, 26 das Familienrecht, 11das Erbrecht).
Zur Bequemlichkeit unserer Postabonnenten, sowie zur Sicherstellung einer regelmäßigen Weiterlieferung der Gubener Zeitung erfolgt vom 15. März ab die Einziehung der Bezugsgelder von den bisherigen Post-Abonnenten durch die Briefträger. Die von diesen er-teilten Quittungen sind rechtsgültig.
Der Zehnstundentag in der Lausitzer Tuchindustrie. In sämtlichen hiesigen, dem Arbeitgeberverband der Lausitzer Tuchindustrie angeschlossenen Fabrikbetrieben erfolgt heute folgender Aushang:
Bekanntmachung
Der unterzeichnete Verband hat beschlossen, vom 1. Oktober ab in sämtlichen Tuchfabriken auch für die männlichen Arbeiter die zehnstündige Arbeitszeit einzuführen. An Sonnabenden und den Tagen vor den gesetzlichen Feiertagen bleibt die bisherige Dauer der Arbeitszeit für Männer und Frauen bestehen. Es wird aber an diesen Tagen über Mittag mit den kürzesten gesetzlichen Pausen durchgearbeitet und nachmittag entsprechend zeitiger Schluß gemacht.
Das Waschen und Ankleiden, auch für die männlichen Mitarbeiter, ist erst nach Schluß der Arbeit zulässig. Die notwendige Aenderung der Arbeitsordnung und die Zeiteinteilung für Sonnabend wird noch bekannt gegeben.
Guben, 13. März 1911.
Der Arbeiterverband der Textil-Industrie zu Guben e.V.
Wie dies auch früher bei Kürzungen der Arbeitszeit war, werden durch diese Maßnahmen die im Stundenlohn beschäftigten Arbeiter keinen Lohnausfall erleiden; ihre Leistungen sollen unter Zugrundelegung der abgeänderten Arbeitszeit ab 1. Oktober so umgerechnet werden, daß die gleichen Verdienste wie bisher erzielt werden.
Ein Gedenkstein aus dem Jahre 1812 In der Sommerfelder Straße vor dem Kohlheimschen Grundstück befindet sich ein ziemlich großer Stein mit der Aufschrift A. 1812, der am Montag mit einem großen Kranze geschmückt war. Es wird sich wohl mancher gefragt haben, welche Bedeutung dieser Stein habe. Es ist nun, wie uns mitgeteilt wird, ermittelt worden, daß es sich um die Erinnerung an einen Unfall handelt, den französische Artillerie dort im Jahre 1812 erlitten haben soll. Der ganze Johannispfuhl und die daranstoßende Sommerfelder Straße waren damals ein großer Sumpf und die vorbeipassierenden Kanonen sollen in diesem versunken sein samt ihren Gespannen.
Das Naemi Wilke-Stift, Krankenhaus und ev.-luth. Diakonissen-Anstalt zu Guben, das im Juli des vergangenen Jahres auf ein 25jähriges Bestehen als selbständige Stiftung zurückblickte, hat in seinem Krankenhause im Jahre 1913 834 Patienten gezählt, und zwar 397 männliche und 437 weibliche. Von diesen 834 Kranken wurden in der 1. Klasse 53, in der 2. 129 und in der 3. Klasse 652 verpflegt. An Verpflegungstagen wurden 19599 gezählt, an Operationen 654. Als Assistenzarzt trat am 17. Januar der bisherige Medizinalpraktikant, Herr Dr. Knorr, und als Praktikant am 15. Juli Herr Dr. Kunze ein. Der höchste Krankenbestand – am 30. Januar – betrug 70 Personen. In der Idiotenanstalt wurden anfangs 58 blöde Mädchen gezählt. Durch Zugang von 4 neuen Pfleglingen, Entlassung und Todesfall veränderte sich diese Zahl etwas, sodaß am Ende des Jahres 59 Insassen vorhanden waren. 5 männliche und 4 weibliche vorschulpflichtige taubstumme und blinde Kinder der Provinzialverwaltung und 21 schwachsinnige Berliner Waisenkinder wurden im Pflegehause, dem früheren Städt. Siechenhause, verpflegt. Die christliche Kinderbewahranstalt wurde von durchschnittlich 50 Kindern besucht. Die Schwesternschaft zählte am Ende des Jahres 42 Diakonissinnen und 20 Probeschwestern. Sie beklagte, abgesehen von anderen Abgängen, den unerwarteten Heimgang der auch in hiesiger Stadt vielfach bekannten Schwester der Männerstation des Krankenhauses, Diakonisse Maria Klose, erfuhr aber doch durch Neueintritte hinreichenden Zuwachs und durch einige freie Hilfen soviel Unterstützung, daß die Anstalt den an sie hier und auf seinen Außenstationen in Preußen, Sachsen, Schwarzburg-Sondershausen und Reuß gestellten Anforderungen genügen konnte.
Arbeitskräfte für die Frühjahrsbestellung. Von der städtischen Verwaltung wird uns geschrieben: In den beteiligten Kreisen hört man immer wieder die Klage, daß es für die Frühjahrsbestellung an Arbeitskräften mangele, sodaß die Aussaat nicht in der gewünschten Weise erfolgen könne. Wenn auch zweifellos in vielen Teilen Deutschlands ein empfindlicher Mangel an Arbeitern vorhanden ist, so kann von einem solchen Mangel wenigstens im Augenblick für die hiesigen Verhältnisse nicht gesprochen werden. Es sind bei dem hiesigen städtischen Arbeitsamt eine ganze Reihe von Frauen gemeldet, die geeignet sind, landwirtschaftliche Arbeiten zu verrichten. Es ist daher die Pflicht eines jeden einzelnen Landwirts, der Arbeitskräfte benötigt, sich zunächst an das städtische Arbeitsamt zu wenden, um zu versuchen, ob er dort Deckung seines Bedarfs erlangen kann. Es ist zwar richtig, daß manchen dieser Arbeiterinnen Erfahrung und Uebung in den in Betracht kommenden landwirtschaftlichen Arbeiten fehlt. Es handelt sich vielfach um Frauen und Mädchen, die mindestens eine zeitlang in Fabriken gearbeitet haben und mit landwirtschaftlichen Arbeiten nicht oder nicht mehr in vollem Umfange vertraut sind. Dieser Umstand sollte indessen keinen Einsichtigen hindern, mit diesem Arbeitskräften einen Versuch zu machen. In der heutigen Zeit müssen weit schwierige Aufgaben mit ungeübten oder wenig geübten Arbeitskräften durchgeführt werden, und es hat sich auch gezeigt, dass manches Vorurteil in dieser Beziehung mit etwas gutem Willen und Beharrlichkeit überwunden werden konnte. Es ist eine unbedingte Pflicht gegenüber die Oeffentlichkeit, solche Arbeitskräfte lohnendem Erwerb zuzuführen, die sonst - anstatt den dringenden kriegswirtschaftlichen Arbeitsbedarf zu befriedigen - nutzlos aus öffentlichen Mitteln unterhalten werden müssen.
Fürstenberg a.O. 13. März. (Beschlagnahmte Dampfer.) Der hiesigen Gruppe des Reichs-Wasserschutzes gelang es gestern, die beiden Dampfer „Armida“ und „Schwalbe“, die nach Polen verkauft werden sollten, zu beschlagnahmen.