die Förderung ...
der Heimatpflege zwischen den Heimatgebiet ansässigen und den außerhalb des Heimatgebietes lebenden Landsleuten
„Theodor Fontane“
Guben vor 100 Jahren
Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.
Im Online-Archiv der Gubener Zeitung haben wir für Sie einige Beiträge von 1901 bis 1921 zusammengestellt.
Grießen: Am Donnerstag vormittag 11 Uhr fand die feierliche Einweihung des hiesigen neuerbauten Schulhauses statt. Die Schulkinder hatten sich mit der erwachsenen Jugend vereint und Ehrenpforten und Guirlanden geschaffen, um der Feier ein festliches Gepräge zu geben. Zahlreich beteiligten sich die Gemeindemitglieder an dem Festakte. Der Lokalschulinspektor, Pastor Herrmann aus Horno, hielt die Weiherede. Die Kinder sangen unter der Leitung des Lehrers Dommaschk: "Danket dem Herrn, der alles so herrlich gewendet!" Lehrer und Schüler sind froh, nach mancher Entbehrung seit dem Brande wieder mit neuer Hoffnung an eine geregelte Schularbeit gehen zu können.
In einem Warenhaus von Berlin O gibt es bei einem Einkaufe von 1,50 Mark an ein warmes Abendbrot - ein paar Warme Wiener mit Brötchen - gratis. Mehr kann man doch wirklich nicht verlangen. Das Publikum ist für eine solche Gratisspeisung sehr empfänglich. Mit den üblichen Waren oder Barrabatten begnügen sich jetzt die Geschäfte nicht mehr. Sie greifen zu stärkeren, unmittelbar wirkenden Mitteln und packen den Käufer bei seiner schwächsten Seite, - dem Magen. Hier gibt es warme Würstchen, in einem anderen Geschäft wurden Kaffee und Kuchen - natürlich mit Schlagsahne! - spendiert, und der "gespickte Hase" hat schon in mehreren Herren-konfektionsgeschäften als Zugabe Eingang gefunden. Diese neue Art des Rabatts eröffnet verlockende Aussichten. Wenn es bei 1,50 Mark schon ein Paar warme Würstchen gratis gibt, dann ist doch z.B. bei dem Kauf eines Herrenpaletots für 80 Mark eigentlich ein Souper fällig.

Die Anlage einer Heizung in der Klosterkirche. Schon seit langem trägt sich die Kirchengemeinde der hiesigen Klosterkirche mit dem Gedanken, zur Förderung des Kirchenbesuches im Winter und damit des ganzen kirchlichen Lebens, insbesondere im Kreise der zur Gemeinde gehörigen Landbevölkerung, eine Heizungsanlage in der Kirche einzurichten. Der Gemeindekirchenrat glaubt sich jetzt in dieser schweren Zeit, in der ein reger Kirchenbesuch wünschenswert ist, dem Verlangen der Gemeindemitglieder nicht länger verschließen zu können und beabsichtigt, die Anlage noch in diesem Winter einzurichten. Es ist die Herstellung einer Niederdruckdampfheizung geplant, deren Kosten sich nach dem vom städtischen Bauamt aufgestellten Anschlage auf etwa 6300 M belaufen werden… Mit der Ausführung der Heizungsanlage soll die Firma Sachße u. Co. in Halle a. d. Saale betraut werden. Die Bauarbeiten werden natürlich von hiesigen Handwerkern ausgeführt. Da nun die Kosten der Anlage ganz aus freiwilligen Gaben aufgebracht werden sollen, werden die Freunde der Klosterkirche gebeten, noch einmal zu helfen. Es fehlt noch eine erhebliche Summe, doch darf wohl gehofft werden, daß sich gerade jetzt, wo die Kirche eine so überaus große und bedeutsame Aufgabe zu erfüllen hat, viel freundliche Geber finden werden.
Verfüttern von Brotgetreide verboten! Durch die Bekanntmachung des Bundesrats vom 28. Oktober d. Js. – R.Ges.-Blatt Seite 460 - ist das Verfüttern von mahlfähigem Roggen und Weizen, auch geschrotet, sowie von Roggen- und Weizenmehl, das zur Brotbereitung geeignet ist, verboten. Da es sich ergeben hat, daß hiernach noch Zweifel darüber bestehen, ob es gestattet ist, Getreide und Mehl der angegebenen Art gewerblich zur Bereitung von Futtermitteln zu verwenden, bestimme ich in Ausführung der genannten Bundesratsbekanntmachung kraft der auf mich gemäß § 4 des Gesetzes über den Belagerungszustand übergegangenen vollziehenden Gewalt für die Stadtgemeinde Berlin und die Provinz Brandenburg: Mahlfähiger Roggen und Weizen, auch geschrotet, sowie Roggen- und Weizenmehl, das allein oder in Vermischung mit anderen Mehlen zur Brotbereitung geeignet ist, darf nicht zur gewerblichen Bereitung von Futtermitteln verwendet werden. Der Oberbefehlshaber in den Marken. Von Kessel, Generaloberst.

