die Förderung ...
der Heimatpflege zwischen den Heimatgebiet ansässigen und den außerhalb des Heimatgebietes lebenden Landsleuten
„Theodor Fontane“
Guben vor 100 Jahren
Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.
Im Online-Archiv der Gubener Zeitung haben wir für Sie einige Beiträge von 1901 bis 1921 zusammengestellt.
Es sind im Jahre 1903 666 Kinder getauft worden, 275 Trauungen haben stattgefunden, wei-ter haben am heiligen Abendmahl 6444 Personen Teil genommen, 375 Beerdigungen sind vollzogen worden. Davon kamen auf den Ostfriedhof 336, auf den alten Friedhof 13, auf den Chöneschen Friedhof 5 und auf den Sprucker Friedhof 21 Beerdigungen.
Bei der heutigen Submission über den Neubau der Kläranlage war für die Maurerarbeiten von 7 Angeboten die höchste Forderung 4562,85 Mk., die niedrigste 3169 Mk.; für die Zimmerer-arbeiten von gleichfalls 7 Angeboten die höchste Forderung 1724, 40 Mk., die niedrigste 1240,50 Mk.

Vor 600 Jahren. Im Laufe des Jahres 1311 waren die Stadtmauern von Guben durch die Wasserflut der damals selbstverständlich noch nicht eingedämmten Neiße zerstört worden. Zu ihrer Wiederherstellung erlaubte nach der Chronik Markgraf Waldemar der Stadt, die jedenfalls erst kurz zuvor das Münzrecht erhalten hatte, alljährlich das geprägte Geld wieder einzuziehen und umzuprägen; dabei wurden in der Regel für 12 alte Münzen 10 neue gegeben, so daß die Gemeine bei den damals hohen Wert gemünzten Geldes einen nicht unerheblichen Gewinn davon hatte. – Genau 100 Jahre später verlieh König Wenzel von Böhmen der Stadt Sommerfeld das Recht, „Heller von derselben Art, wie Guben zu schlagen“. Ja es scheint, daß eine Zeitlang beide Städte in Guben eine Gemeinschaftsmünze geprägt haben. Die hiesigen kleinen Kupfermünzen zeigen den Buchstaben G mit der Krone und sind nur einseitig geprägt. Sie sind wie alle derartigen Stadtmünzen ziemlich selten.
Sprechsaal (Diese Rubrik dient dem freien Meinungsaustausch der Abonnenten der Gubener Zeitung. Für die Einsendungen selbst trägt die Redaktion nur die preßgesetzliche Verantwortung.)
Die Brandruine am Lindengraben. In dankenswerter Weise sind die Stadtväter Gubens fortwährend bemüht, unsere liebe Vaterstadt zu verbessern und verschönen. Um so mehr muß man sich wundern, daß sie die wirklich furchtbar aussehende Brandstätte der früheren Wolf´schen Fabrik am Lindegraben nicht beseitigen. Diese Ruine mit ihren Schutthaufen dient wahrhaftig nicht zur Verschönerung der Stadt, ja sie "verschandelt" den ganzen Lindegraben, der doch mit seinen vielen neuen hübschen Häusern zu den vornehmsten Straßen Gubens gehört, abgesehen natürlich von dem Eingang an der Königstraße. Alle Fremden, die im Frühling und Sommer unsere Berge besuchen, müssen an dieser Ruine vorüber. Einsender dieses hörte schon oft von auswärtigen Besuchern, die alljährlich hier her kommen, spöttische Bemerkungen darüber, daß diese "Zierde der Stadt" noch immer zu sehen sei. Hoffentlich schafft die Stadtverwaltung bald Abhilfe, besonders auch, da wir im Mai hier den "Städtetag" haben. Was würden wohl die auswärtigen Herren Bürgermeister und Stadtvertreter zu diesem Schutthaufen inmitten der Stadt sagen? A. Z.
So einfach wie der Einsender zu denken scheint, liegt die Sache nun nicht. Nach biblischer Überlieferung sind die Mauern von Jericho seinerzeit durch der Posaunen gewaltigen Schall eingestürzt. Diese geheimnisvolle Kraft haben unsere neuzeitlichen Musikinstrumente nicht mehr, sonst hätten die Anwohner wahrscheinlich schon längst einen Posaunenchor auf die Beine gebracht und die Ruine "umblasen" lassen. Auch die Stadtverordneten können dem Besitzer nicht schlangweg anbefehlen, die Ruine zu "beseitigen". Die Rechtsverhältnisse liegen in diesem Falle überaus schwierig. In dankenswerter Weise ist die Polizeiverwaltung im Interesse der Sicherheit der Anwohner bereits eingeschritten und hat wegen Einsturzgefahr die beiden obersten Stockwerke der Ruine an der Crossenermauer und zur Hälfte auch den hohen Schornstein abtragen lassen. Daß aber das rauchgeschwärzte Gemäuer, in dessen Höhlen das Grauen wohnt, nicht ein Jahrzehnt stehen bleiben kann und darf, darüber ist sich wohl die ganze Stadt einig. Wie wir hören, ist auch Aussicht vorhanden, bald eine Handhabe zu erhalten, diesem skandalösen Zustande ein Ende zu machen. Die Redaktion
Warnung vor Tauschhandel. Die allgemeine Knappheit der Lebensmittel hat zu einer immer mehr und mehr um sich greifenden Ausbreitung des Tauschhandels und Tauschverkehrs geführt. Nicht nur die Lieferung von Waren, sondern auch die Leistung von Diensten und so fort werden von einer Gegenleistung in Gestalt von Lebensmitteln abhängig gemacht. Es sei darauf aufmerksam gemacht, daß ein derartiger Tauschhandel, auch wenn es sich nur um eine Aufforderung dazu handelt, nicht zulässig und daß darin eine Unzuverlässigkeit des betreffenden Handelstreibenden zu erblicken
ist. Ein solcher Tauschhandel könnte ein Vorgehen gegen die Schuldigen auf Grund des §1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23.September 1915 zur Folge haben, d.h. dem Betreffenden könnte der Handel wegen Unzuverlässigkeit untersagt werden.
Das Rauchen der Jugend muß strenger bewacht werden. Wie man zunehmend in Guben beobachten kann, daß das Rauchverbot des Oberkommandos der Marken für Jugendliche überschritten wird, so häufen sich auch die Klagen in den Nachbarstädten über das Rauchen von Schülern und Jugendlichen unter 17 Jahren. In Sorau hat nun die Polizei Schritte unternommen, um die Einhaltung des Rauchverbots für Jugendliche sicherzustellen. In den letzten Abenden wurden neun Fortbildungsschüler wegen Tabaksrauchens auf der Straße festgestellt. Sie sehen ihrer Bestrafung entgegen. Ein weiteres Verfahren schwebt gegen einen 12 jährigen Schüler und einen 15 jährigen Kutscher, die auf einen Heuboden, dem denkbar geeignetsten Ort, um eine Feuersbrunst heraufzubeschwören, - ihre Zigaretten rauchten, die der Zwölfjährige eingekauft hatte. Da den Zigarettengeschäften die Abgabe von Rauchtabak in jeder Form an Jugendliche unter 17 Jahren verboten ist, wird in diesem Falle auch der betreffende Verkäufer ein Strafmandat erhalten.
Der Verein ehemaliger Schülerinnen des städt. Lyzeums hielt am Dienstag abend seine Monatssitzung im „Schwarzen Bär“ ab. Den Hauptteil bildete ein Experimental-Vortrag der Herrn Gewerberat Rinneberg über „Gebilde welche durch physikalische Vorgänge in Gelatineschichten entstehen“. In anziehender und lehrreicher Weise sprach der Vortragende zuerst von der Dissusion, dem gegenseitigen Einbringen verschiedener Körper, Stoffe oder Flüssigkeiten. Er wies nach, wie sich diese Dissusion nicht nur besonders deutlich im Wasser. (Vermischten der Wassers mit Salz oder Eisenvitrial), sondern auch auf Gelatineschichten zeige. Diese besondere Art der Dissusion ist die Demose. Durch sie entstehen durch Auftropfen verschiedenartiger Lösungen auf eine mit einer Gelatineschicht bedeckte Glasplatte die wunderbarsten Zeichnungen und durch Vermischen verschiedenartiger Lösungen eigenartige Gebilde. Die Zuhörer folgten mit Anteilnahme den bestehenden Ausführungen und bewunderten die eigenen Versuche des Vortragenden.