die Förderung ...
der Heimatpflege zwischen den Heimatgebiet ansässigen und den außerhalb des Heimatgebietes lebenden Landsleuten
„Theodor Fontane“
Guben vor 100 Jahren
Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.
Im Online-Archiv der Gubener Zeitung haben wir für Sie einige Beiträge von 1901 bis 1921 zusammengestellt.
Keine Wölfe. Zu der kürzlich uns zugegangenen Meldung, dass bei Saude zwei Wölfe gesehen worden seien, erfahren wir heute aus sicherer Quelle, dass die angeblichen Wölfe – wie durch das Prinzlich Carolathsche Forstpersonal festgestellt wurde – wildernde Hunde aus einem benachbarten Dorfe waren, welche nur sehr entfernte Aehnlichkeit mit den Räubern aus Russlands Steppen hatten. Es schien von vornherein völlig unglaublich – wie ja auch von uns betont – dass zwei Wölfe von der russischen Grenze her plötzlich in der Provinz Brandenburg auftauchen, ohne auf dem langen Wege bis dahin irgendwo in einer der zahlreichen Oberförstereien, die die Wölfe hätten passieren müssen, von unserem geschulten spürfesten preußischen Forstpersonal gespürt und bejagt zu werden, und es wäre alsdann längst entsprechende Mitteilungen über die Wölfe durch die Zeitungen gegangen..
Elektrische Beleuchtung der Stadt- und Hauptkirche. In Anwesenheit der kirchlichen Körperschaften wurde gestern abend 1/2 7 vom Märkischen Elektrizitätswerk eine Probebeleuchtung der Stadt- und Hauptkirche veranstaltet. Die Verwendung und Zeit der Einführung von elektrischem Licht ist späteren Beschlüssen vorbehalten. Die elektrische Beleuchtung der Kirche durch eine Anzahl Bogenlampen ergab, wie uns weiter mitgeteilt wird, eine außerordentliche Helligkeit, wirkte aber wenig stimmungsvoll; eine elektrische Kerzen-Beleuchtung unter Benutzung der vorhandenen schönen Kronleuchter dürfte, nach Ansicht unseres Gewährsmannes bedeutend besser wirken. Allerdings wird dadurch eine Mehrausgabe entstehen durch Installation und Stromverbrauch, die man aber, wenn irgend möglich, mit in Kauf nehmen sollte, um der weihevollen Stimmung des Gotteshauses mehr gerecht zu werden.
Gegen das gesetzliche Backverbot verstoßen einige Bäckermeister noch immer. Obwohl bereits mehrere Anzeigen zur Bestrafung wegen Übertretung der gesetzlichen Bestimmungen erstattet worden sind, worauf die Kontrollbeamten immer wieder hinweisen, können es einige Bäcker nicht unterlassen, den Bestimmungen zuwider zu handeln. Trotzdem auch der Vorstand der Bäcker-Innung bekannt gegeben hat, daß jedes Backen von Kuchenware verboten ist, finden sich leider noch Meister, die ihre patriotische Pflicht verletzen und sich nicht um die Bestimmungen kümmern. Auch die vorgeschriebenen Gewichte werden zum Teil nicht beachtet; es darf z.B. Weizenbrot unter 75 Gramm nicht gebacken werden. Da in den letzten Tagen verschiedene Bäckermeister zur Anzeige gebracht sind, sei erneut darauf aufmerksam gemacht, daß jede Übertretung der gesetzlichen Bestimmungen mit strenger Strafe geahndet wird.