die Förderung ...
der Heimatpflege zwischen den Heimatgebiet ansässigen und den außerhalb des Heimatgebietes lebenden Landsleuten
„Theodor Fontane“
Guben vor 100 Jahren
Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.
Im Online-Archiv der Gubener Zeitung haben wir für Sie einige Beiträge von 1901 bis 1921 zusammengestellt.
Kein Fahrgast! Der Abendzug auf der Forst-Gubener Strecke hatte, wie dem Forst. Tagebl. mitgeteilt wird, am Mittwoch auf der ganzen Strecke von Guben nach Forst keinen einzigen Fahrgast. Es ist dies das erste Mal, daß ein Zug seit Eröffnung der Strecke passagierlos gefahren ist.

Die hiesige evangelisch-lutherische Kirche gewann einen neuen würdigen Schmuck in Gestalt einer von Gemeindemitgliedern gestifteten Gedenktafel, welche für alle Zeiten die Erinnerung an den Erbauer des Gotteshauses, Geh. Kommerzienrat F. Wilke, wach halten und die Dankbarkeit der Empfängerin bezeugen soll. Das Reliefbildnis und die Inschrift sind von Künstlerhand in dem Atelier der weltberühmten Gießerei Gladenbeck in Friedrichshagen entworfen und daselbst gegossen worden. In einer kurzen durch Chorgesang verschönten Feier am 14. Dezember wurde die Tafel im Beisein der Angehörigen des Stifters und vieler Gemeindemitglieder enthüllt.
Der orkanartige Sturm, der gestern vormittag einsetzte und während des ganzen Tages anhielt, hat an manchen Stellen erheblichen Schaden verursacht. Zunächst entführte der Wind so manche Kopfbedeckung. Dann rüttelte er gewaltig an den Weihnachtsmarktbuden und riß einige Pläne ab. In der Klosterstraße wurde eine Schaufensterscheibe eingedrückt, in der Lubststraße eine elektrische Straßenlaterne heruntergerissen und in anderen Stadtgegenden wurden verschiedene kleinere Schäden angerichtet. Im Schützenhauspark ist die alte 300jährige Eiche, die erst vor kurzem auf Veranlassung des Gartendirektors Stützvorrichtungen erhalten hat, etwa 1 Meter über der Erde umgebrochen; sie beschädigte im Fallen mehrere andere Bäume. Der Stamm zeigte weit vorgeschrittene Morsche, sodaß der Baum doch bald eingegangen wäre. Ein zweiter gesunder Baum wurde auf dem alten Friedhof entwurzelt. In verschiedenen Privatgärten richtete der Sturm ebenfalls mehr oder weniger Schaden an. Auch zahlreiche Dächer und Schornsteine, sowie Telegraphen- und Telephonleitungen wurden beschädigt.

Sonderzuweisung von Mehl für die Weihnachtszeit.
Um dem Bedürfnis der Bevölkerung nach der Herstellung von Weihnachtsgebäck entgegen zu kommen und für die Festwoche eine reichlichere Versorgung mit Mehl zu ermöglichen, werden am Montag den 18. Und Dienstag den 19. Dezember im städtischen Ladengeschäft je 400 Ztr. Weizen- und 400 Ztr. Roggenmehl als Sonderzuweisung zum Verkauf gestellt. Auf den mit Namen ausgestellten Stammschein jeder Brotkarte wird 1 Pfund Roggen- und 1 Pfund Weizenmehl besonders abgegeben. Außerdem findet bereits an diesen beiden Tagen der gewöhnliche Weizenmehlverkauf gegen Abgabe der beiden Weizenmehlmarken statt. Den Selbstversorgern wird die Sonderzuweisung in der Weise zugänglich gemacht, daß sie gegen Vorlegung der Mahlkarte für jeden der in der Mahlkarte verzeichneten Haushaltsangehörigen gleichfalls je 1 Pfund Roggen- und 1 Pfund Weizenmehl entnehmen können. Die Regelung des Verkaufs geschieht in der üblichen Weise durch Ausgabe der Verkaufsmarken in der Stadtmühle. Der Verkauf selbst erfolgt im städtischen Ladengeschäft.
Der Erlaß des preußischen Kultusministers, der den Religionsunterricht in den Schulen unmöglich zu machen versucht, ist tatsächlich erschienen. Seine wichtigsten Bestimmungen lauten wie folgt: 1. Das Schulgebet hat in sämtlichen Schulen vor und nach dem Unterricht fortzulassen. 2. Eine Verpflichtung der Schüler seitens der Schule zum Besuch von Gottesdiensten und anderen religiösen Veranstaltungen ist unzulässig. Gemeinsame religiöse Feiern und Abendmahlsbesuche dürfen nicht mehr veranstaltet werden. Keine Schulfeier darf mehr religiösen Charakter tragen. 3. Religionslehre ist kein Prüfungsfach mehr. 4. Kein Lehrer ist mehr verpflichtet zur Erteilung von Religionsunterricht oder zu irgendwelchen kirchlichen Verrichtigungen, auch nicht zur Aufsicht beim Gottesdienst. 5. Kein Schüler darf mehr zum Besuch des Religionsunterrichts gezwungen werden. Bei Schülern unter 14 Jahren entscheiden die Eltern und Vormünder, für Schüler über 14 Jahre entscheiden die allgemeinen Bestimmungen. 6. Unzulässig ist die Aufgabe häuslicher Arbeiten für den in der Schule erteilten Religionsunterricht.

An Erhaltung der Jahrmärkte. Der Minister für Handel und Gewerbe hat durch Erlaß vom 15.November d. Jr. die Regierungs-Präsidenten mit Rücksicht darauf, daß Klagen aus Händlerkreisen erkennen lassen, daß die Krammärkte zur Zeit nicht in dem vor dem Kriege üblichen Umfang abgehalten werden und daß dadurch zahlreichen Kriegsbeschädigten eine Verdienstmöglichkeit entzogen wird, unter Hinweis auf den Erlaß vom 3.September 1914 ersucht, gegenüber den Wünschen nach Aufhebung aber Einschränkung von Jahrmärkten auch weiterhin eine gewisse Zurückhaltung zu üben.

Endlich erwischt. Seit vergangenem Sommer wurden aus Stammhaus der Berlin-Gubener Hautfabrik in der Uferstraße wiederholt größere Posten Hutstumpen von bedeutendem Werte gestohlen, ohne daß man des Diebes habhaft werden könnte. In der letzten Nacht gelang es endlich zwei Kriminalbeamten, die das Gebäude bewachten, den frechen Dieb bei einem erneuten Diebstahlsversuch zu erwischen, nach kurzem Kampfe zu überwältigen und festzunehmen. Es ist der Arbeiter Pursche aus Forst. Auch den Hehlern ist man auf der Spur.

Gefasster Wäschedieb. Vor kurzer Zeit ist der Arbeiter Max G. aus dem Gefängnis nach Verbüßung einer längeren Freiheitsstrafe wegen eines großen Wäschediebstahls entlassen worden. Nunmehr wurde er wieder betroffen, als er mit dem Rucksack voller Wäsche verschwinden wollte. Die in letzter Zeit vorgenommenen Wäschediebstähle kommen alle auf sein Konto. Trotzdem er keiner Beschäftigung nachgegangen war, hatte er viel Geld bei sich. G. wurde dem Untersuchungsgefängnis zugeführt.