die Förderung ...
der Heimatpflege zwischen den Heimatgebiet ansässigen und den außerhalb des Heimatgebietes lebenden Landsleuten
„Theodor Fontane“
Guben vor 100 Jahren
Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.
Im Online-Archiv der Gubener Zeitung haben wir für Sie einige Beiträge von 1901 bis 1921 zusammengestellt.
Fischsterben nach Gewitter. Das nach den letzten Gewittern in verschiedenen Gegenden der Provinz Brandenburg eingetretenen große Fischsterben hat die Aufmerksamkeit der Behörden hervorgerufen, und es dürfte jedenfalls eine Untersuchung behufs Feststellung der Ursachen jener Erscheinung eingeleitet werden. Das Massensterben ist nicht nur sofort nach den Gewittern, sondern auch theilweise mehrere Tage später an verschiedenen Orten beobachtet worden. Es liegen derartige Meldungen von der Oberspree (Erkner), Unterspree (Charlottenburg), Havel (Rathenow, Potsdam und Brandenburg) vor. Unter den verendeten Thieren befanden sich auch zahlreiche große und widerstandsfähige Fische, Hechte im Gewicht bis drei Pfund, große Barsche usw. Aale sind, wie hervorzuheben ist, nicht unter den verendeten Fischen bemerkt worden.
Über die bösen Folgen eines verspätet und verstümmelt eingetroffenen Telegramms wird aus Petersburg geschrieben: Ein sehr wichtiges Telegramm, das durch den sibirischen Telegraphen übermittelt wurde, ist in Petersburg so verstümmelt eingetroffen, daß es ganz unverständlich blieb. Das Telegramm, das 1600 Worte hatte, kam aus Japan und war für den Zaren persönlich bestimmt; es traf aber erst 3 Tage nach seiner Absendung in der Hauptstadt ein und hatte dann, zumal da es noch verstümmelt war, jeden Wert verloren.
Der Zar ordnete sofort an, daß die Chefs der Post- und Telegraphenverwaltungen in Irkutsk, Blagoweschtschensk, Wladowostok und Samara ihres Amtes enthoben werden sollten. Weitere Maßregelungen stehen bevor: man spricht davon, daß auf der ganzen Strecke des sibirischen Telegraphen bis nach Kasan herunter die Chefs der Telegraphenämter entlassen werden sollen.

Das hiesige städtische Wasserwerk gibt bei der jetzigen starken Inanspruchnahme einen erfreulichen Beweis seiner Leistungsfähigkeit. Es zeigt sich allen Ansprüchen gewachsen. Der Grundwasserspiegel hat sich verhältnismäßig wenig gesenkt, etwa 40 Zentimeter. Das Werk besteht seit 1897 und fördert pro Jahr etwa 500 000 Kubikmeter Wasser für hauswirtschaftliche und gewerbliche Zwecke. Im dürren Jahre 1904 betrug die höchste Tagesleistung in 20 Betriebsstunden 3920 Kubikmeter. Das Straßenrohrnetz hat eine Gesamtlänge von etwa 50 Kilometer. Die Wasserversorgung des bergigen Stadtgebietes erfolgt durchzwei Druckzonen; der Hochbehälter der ersten Zone liegt 25 Meter über dem Marktplatz und hält 1240 Kubikmeter, der zweite liegt 51 Meter hoch und hält 470 Kubikmeter.
Jugendlichen Personen im Alter bis zu 16 Jahren ist der Besuch von Schankstätten und öffentlichen Tanzlustbarkeiten nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Nach einer Verfügung des Oberpräsidenten vom 18. Juli d. J. sind jugendliche Personen, die sich der Uebertretung der erwähnten Bestimmung schuldig machen, in Strafe zu nehmen; außerdem machen sich die Inhaber der betreffenden Schankstätten sowie die Veranstalter der Tanzlustbarkeiten strafbar, wenn sie den Aufenthalt jugendlicher Personen dulden. Nach den bisher geltenden Bestimmungen waren die Wirte nur allein für die Uebertretung haftbar.

Das Spielen mit Schußwaffen durch Kinder wird in neuerer Zeit zuweilen nicht nur zum groben Unfug, sondern es wird auch eine Gefahr für die Öffentlichkeit, wenn es sich um wirkliche Schußwaffen handelt. So ist erst in vergangener Woche ein junger Mensch vom hiesigen Jugendgerichtshof verurteilt worden, der auf offener Straße mit einer Taschenpistole geschossen und ein 13jähriges Schulmädchen am Arm und an der Seite verletzt hatte. Am vorigen Sonntag waren auf dem Wilhelmsplatze mehrere 12- bis 14jährige Jungen in der 10. Morgenstunde damit beschäftigt, mit einer 10-12 Ztm. langen Taschenpistole zu schießen, und zwar scharf. Das Geschoß ging einem Herrn dicht am Kopfe vorbei und als er den Täter festhalten wollte, waren im Nu sämtliche Jungen verschwunden. Verkäufer solcher Waffen an Kinder machen sich strafbar und Eltern, die bei ihren Kindern dergleichen dulden, sind für solche Schäden haftbar; es kann unter Umständen sogar auf Zwangserziehung solcher Kinder erkannt werden. Mögen darum alle Eltern ein wachsames Auge auf ihre Kinder haben.
