die Förderung ...
der Heimatpflege zwischen den Heimatgebiet ansässigen und den außerhalb des Heimatgebietes lebenden Landsleuten
„Theodor Fontane“
Guben vor 100 Jahren
Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.
Im Online-Archiv der Gubener Zeitung haben wir für Sie einige Beiträge von 1901 bis 1921 zusammengestellt.
Der heutige Viehmarkt war sehr stark besucht; es waren 1046 Pferde und 2053 Rinder aufgetrieben. Für Standgeld wurden 619,80 Mk. eingenommen.
Ein chinesisches Regenrezept, das freilich auch nicht immer hilft, teilt die Köln. Ztg mit: In der Hauptprovinz Tschili herrscht seit Monaten schwere Dürre. Der Kaiser und alle hohen Beamten beteten täglich in den Tempeln kniefällig um Regen, aber aller Kotau half nichts.
Da ließ man aus einem fernen Tempel eine wundertätige eiserne Tafel kommen, die für gewöhnlich dort an einem Brunnen hängt. Bringt man sie in eine von der Trockenheit heimgesuchte Gegend, so gibt es sofort Regen, aus dem sogar Wolkenbrüche werden, wenn die Tafel unterwegs den Erdboden berührt.
Die Tafel kam, wurde feierlich eingeholt, verehrt und es regnete auch. Aber nur ein ganz kleines bißchen. Darob fiel das arme alte Gerät in Ungnade und wurde wieder zu seinem Brunnen heimspediert.
Inzwischen war noch etwas anderes versucht: Die in Tientsin gefangen gehaltenen, zum Tode verurteilten Verbrecher wurden in die Prellsonne geführt und mußten um Regen bitten. Würde das himmlische Wasser kommen, so sollten sie begnadigt sein. Es half aber alles nichts und die Kerle, die keinen Regen herabbitten konnten, wurden geköpft. Schließlich kam der Regen von selbst, aber da war es zu spät, die Ernte war in der Hauptsache verloren.
Der heutige Viehmarkt wies einen starken Auftrieb auf. Es waren 1082 Pferde und 1411 Stück Rindvieh zum Verkauf gestellt. Für Standgeld wurden 496,60 Mark eingenommen.
Gr. Drewitz. (Schulhaus.) Durch das anerkennenswerte Entgegenkommen unseres Gutsherrn, der die Bauholzlieferungen in bar leistet, ist es möglich gewesen, den dringend notwendigen Neubau unseres Schulhauses noch in diesem Jahre in Angriff zu nehmen und zur Ausführung zu bringen. Vor einigen Jahren ist das Gebäude gerichtet worden und an dem inneren Ausbau wird fleißig gearbeitet, sodaß Aussicht besteht, das Gebäude Mitte oder Ende Oktober in Benutzung zu nehmen. Der schmucke Bau gefällt allgemein und wird hoffentlich zur Besserung unserer, durch den fortwährenden Lehrerwechsel zurückgegangenen Schulverhältnisse beitragen.
Eine Stiefmutter darf ihre Kinder nicht züchtigen. Das Reichsgericht hat die Frage: „Darf eine Stiefmutter ihre Stiefkinder züchtigen?“ verneint. Nach §§ 1631 und 1634 des Bürgerlichen Gesetzbuches steht einer Mutter nur gegenüber ihrem ehelichen Kindes das gleiche Züchtigungsrecht zu, wie dem Vater des ehelichen Kindes, nicht aber gegenüber ihren Stiefkindern.



Wild und Geflügel in den fleischlosen Wochen. Die fleischlosen Wochen kennzeichnen sich dadurch, dass Fleischkarten in ihnen nicht eingelöst werden, sondern dass an deren Stelle eine Belieferung mit Kartoffeln bzw. Mehl tritt. Daraus ergibt sich, dass diejenigen Arten von Wild und Geflügel, deren Abgabe bisher ohne Fleischkarten zulässig war, auch in den fleischlosen Wochen ausgegeben werden dürfen. Jedoch auch bezüglich des markenpflichtigen Wildes und Geflügels hat der Staatssekretär Kriegsernährungsamts mit Rücksicht auf dessen leichte Verderblichkeit Ausnahmen, insbesondere für die Versorgung von Kranken in Lazaretten und Krankenanstalten, zugelassen. Die Regelung der notwendigen Anordnungen, um Verderben von Wild zu verhüten, erfolgt durch die Kommunalverbände.
