1921
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November1. Mai 1921
Zusammensetzung des Brotmehles. Vom Lebensmittelamt wird uns geschrieben: Da die Vorräte des Kreises an Roggen erschöpft sind, erfolgt die Belieferung der Stadt mit Brotmehl durch die Reichsgetreidestelle und zwar zu 50 % Weizen-, 35 % Roggen- und 15 % Streckmehl. In diesem Verhältnis muß das Mehl zum Brotbacken verwendet werden. Selbstverständlich müssen auch die Mehlhändler das Mehl in diesem Verhältnis an die Hausbäcker abgeben.
2. Mai 1921
3. Mai 1921
4. Mai 1921
Hagenbeck kommt nach Guben! Die Hagenbeck Schau, oder wie sie mit ihrem vollen Namen heißt: Wilhelm Hagenbecks größte Raubtierdressurschau der Erde, war bis zum Kriegsausbruch auf einer mehrjährigen Auslandstournee begriffen, die durch Oesterreich, Italien, Frankreich, Belgien, Holland führte und die im August 1914 in der Schweiz ein jähes Ende nahm. Mit welchen Schwierigkeiten dann die Hagenbecks während des Krieges zu kämpfen hatten, dürfte wohl noch in Erinnerung sein. Unersetzliche Tiere mußten teils geschlachtet werden, um den wertvollen dressierten Raubtieren als Nahrung zu dienen. Seuchen rissen große Lücken in die Bestände und es hat der gespannten Energie Direktor Carl Hagenbecks und selbst für heutige Begriffe gewaltiger Kapitalien bedurft, um die Hagenbeck-Schau wieder flott zu machen. Heute ist der Wiederaufbau vollendet und ein Wahrzeichen hanseatischer Unternehmungslust und eiserner Willenskraft ist dem deutschen Volke zur Unterhaltung und Belehrung gerettet. Jedenfalls wird Hagenbeck auch hier in Guben großen Zuspruch haben.
5. Mai 1921
Ein neues Orchester gastiert seit einiger Zeit im Hotel zum goldenen Schiff, dessen Leistungen allseitig anerkannt werden. Für weitere Unterhaltung sorgt der gute Stimmungsmacher Willi Storde. Näheres ist aus den Anzeigen ersichtlich.
7. Mai 1921
Fahrräder mit eingebautem Motor gelten nach einem Erlaß des Reichsministers der Finanzen nicht als gewöhnliche Fahrräder, sondern sind als Krafträder anzusehen. Derartige Fahrräder sind dem Reichsstempelgesetze und der Bundesratsverordnung entsprechend als Krafträder anzusehen und unterliegen mithin der Kraftfahrzeugsteuer. Zur Benutzung eines solchen Fahrrades ist ein Führerschein 1. Klasse und eine Zulassungsbescheinigung nötig, die bei den Landräten bzw. Magistraten zu beantragen ist.
10. Mai 1921
Der Provinzial-Verband Brandenburg der Mietervereine (Dresdener Richtung) ist gestern in einer Sitzung der Vertreter der Brandenburgischen Vereine gegründet worden. Der geschäftsführende Vorstand wird aus den Vereinen Guben, Cottbus, Forst, Senftenberg, Eberswalde, Brandenburg a.H. und Potsdam gebildet werden. Für Guben ist der Geschäftsführer des Mieterbundes, Breske, gewählt. Die übrigen Vereine nehmen die Wahlen ihres Vertreters noch vor.
Ein Volkskonzert veranstaltet am Dienstagabend das Gubener Konzert-und Theater-Orchester im Schützenhausgarten. Diese Konzerte gehören in den Rahmen der Verpflichtungen, die das Orchester bei der neuen Regelung des Musiklebens mit Übereinstimmung des Orchesterausschusses übernommen hat. Demzufolge wird auch die Spielfolge dem Zweck entsprechend, aber doch künstlerisch sein und der Eintrittspreis sich nur sehr gering stellen.
Ratzdorf, 9. Juni. Einen lebhaften Verkehr wies unser Ort am Sonntag auf. Eine große Anzahl Ausflügler aus Guben und der Umgegend trafen mit dem Früh- und Mittagszuge ein, die am Oderstrand ein Sonnen- und Wasserbad nahmen. Das am Nachmittag aufziehende Gewitter zwang die Badenden, Schutz zu suchen – und da keine Zeit zum Ankleiden übrig blieb, mussten sie in ihrem Badeanzug nach dem nahen Lokal flüchten, was allgemeine Heiterkeit erweckte.
15. Mai 1921
12. Mai 1921
Schenkendorf, 11.Mai. (Blitzschlag.) Bei dem heute nacht niedergegangenen schweren Gewitter wurde die hiesige Kirche durch einen Blitzstrahl an der Dachkonstruktion stark beschädigt.
21. Mai 1921
Neuzelle a. O., 20. Mai (Von einem Windmühlenflügel getötet.) Der neunjährige Sohn des Eisenbahnarbeiters Eckert in Költsch spielte mit anderen Kindern in der Nähe der B.´schen Windmühle, die in Betrieb war. Dabei kam der bedauernswerte Junge den Windmühlenflügeln zu nahe, wurde von einem Flügel getroffen und auf der Stelle getötet. Der Kopf des verunglückten Kindes war durch den Schlag völlig zertrümmert und bis zur Unkenntlichkeit entstellt worden.
22. Mai 1921
M. Reitschel´s Welt–Arena kommt! Die Nachricht wird von vielen freudig gelesen werden: hat doch auch hier das Unternehmen einen guten Klang und ist durch seine jährlichen Gastspiele bei Jung und Alt sehr beliebt. Näheres siehe Anzeige.
25. Mai 1921
Verein zur Pflege der Lichtbildkunst. Um auch in Guben die Liebhaberphotographie auf eine künstlerische Höhe zu bringen, haben eine Anzahl Amateure vor einigen Wochen im Reichshof einen Verein zur Pflege der Lichtbildkunst gegründet. Der Verein hat seine Tätigkeit bereits begonnen und am 2.Feiertag vormittag einen Studienausflug zur Schulung im Erkennen und in der Bewertung von Motiven unternommen. Im Herbst soll ein Wettbewerb mit Prämierung der besten künstlerischen Leistungen veranstaltet werden. Der Verein beabsichtigt sich dem Verbande deutscher Amateurphotographen-Vereine, sowie dem Wanderwappenzirkel dieses Verbandes anzuschließen. Die Sitzungen des Vereins finden, wie aus der gleichseitigen Anzeige hervorgeht, jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat im Reichshof statt.
28. Mai 1921
Vortrag. Im Schützenhause spricht am Sonnabend der Schriftsteller Willy Finger über Professor Steinachs aufsehenerregende sexuelle Entdeckungen. (siehe Anzeige.)
29. Mai 1921
Milchversorgung. Vom Städtischen Lebensmittelamt wird uns geschrieben: Mit Wirkung vom 1. Juni d. Js. ab werden die Höchstpreise für Milch aufgehoben und die Verbrauchsregelung für Milch tritt außer Kraft. Der Milchhandel ist dann also völlig frei. Es nur verboten, Vollmilch, Magermilch und Sahne in gewerblichen Betrieben zur Herstellung von anderen Erzeugnissen als von Butter und Käse zu verwenden. Die Anlieferung von Milch ist gegenwärtig vollkommen hinreichend, um die Bevölkerung genügend mit Vollmilch und Magermilch zu versorgen. Der Magistrat will deshalb zunächst neue Vorschriften über die Verteilung der Milch nicht erlassen, sofern sich nicht aus dem freien Handel Schwierigkeiten für die Versorgung der kleinen Kinder und Kranken nach dem 1.Juni herausstellen sollten; jedoch sind die Milchhändler verpflichtet worden, die Kinder bis zu 6 Jahren, werdende und stillende Mütter sowie die Kranken in erster Linie mit Vollmilch zu versorgen.