Gubener Zeitung

Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.

1917

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2. April 1917


3. April 1917

Reiseverkehr in den Feiertagen. In den bevorstehen Ostertagen werden die Züge wieder stark von Militärurlaubern in Anspruch genommen sein. Gerade in der gegenwärtigen Zeit, wo viele Männer monatelang dem Kreise ihrer Angehörigen entzogen sind, ist ihnen dieser Urlaub sehr zu gönnen; viele der militärischen Urlauber reisen jetzt jedoch nicht einmal zu ihrer Erholung, sondern um ihren Acker zu bestellen. Patriotische Pflicht der Zivilbevölkerung ist es darum, die zu erwartende Ueberfüllung der Züge nicht noch mehr durch unnötige Reisen zu vergrößern. Dabei sei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß keinesfalls mehr Züge als bisher fahren, und daß Personen, deren Reise nicht unbedingt notwendig ist, wegen Ueberfüllung der Züge mit dem Zurückbleiben zu rechnen haben. Vor allem ist es aber dringendes Erfordernis, daß Besuche in den Garnisonen seitens der Angehörigen unserer Feldgrauen nach Möglichkeit vermieden werden. 

Keine Lebensmittel ins Feld! Von amtlicher Seite wird folgende Mitteilung versandt: Die wärmere Jahreszeit naht. Doppelt ist damit die Mahnung am Platze: Sendet keine Lebensmittel nach der Front und den Etappengebieten! Warum? Einmal verderben sie zu leicht; sodann sind solche Sendungen überflüssig, da für die Truppen draußen durch die Heeresverwaltung reichlich gesorgt ist. Die Heimat braucht ihre Lebensmittel heute selbst; durch unnötige Feldsendungen wird sie geschädigt. Darum behaltet zu Hause, was ihr habt, und begnügt euch damit, euren feldgrauen Angehörigen nur Zigarren, Zigaretten, Tabak und dergleichen zu schicken! Draußen nützen Lebensmittel auch dem einzelnen wenig, im Heimatgebiete schmälert jede Versendung solcher die vorhandenen Vorräte erheblich. Darum noch einmal: Unterlaßt alle Lebensmittelsendungen ins Feld!


6. April 1917


9. April 1917


12. April 1917

Herabsetzung der Brotrationen, Gewährung einer Fleisch Sonderzulage. Aus dem städtischen Lebensmittelamt wird uns geschrieben: Der unerwartet ungünstige Ausfall der im Februar d.J. veranstalteten Vorratserhebung von Brotgetreide hat es erforderlich gemacht, durch reichsgesetzliche Anordnung die Brot- bzw. Mehlrationen allgemein herabzusetzen. Diese Herabsetzung muß verständnisvoll hingenommen werden, da es nach den Berechnungen der zuständigen Verteilungsstelle unmöglich sein würde, ohne eine solche mit den noch vorhandenen Getreidevorräten die neue Ernte zu erreichen. Für unsere Stadt wird die Kürzung des Brotes dahin in die Erscheinung treten, daß der bisherige Normalwochensatz von 1900 g auf 1600 g herabgemindert, die Brotmenge der Schwerarbeiter auf 2000 g und die Schwerstarbeiter auf 2800 g festgesetzt wird, während die Brotzulage für Jugendliche gänzlich in Fortfall kommt. Aus demselben Grunde ist es notwendig, auch den im Januar d.J. erweiterten Kreis der Schwerarbeiter wieder einzuschränken.  Diesem  Ausfall an Brot soll aber ausgleichend auf der andern Seite ein  Zuwachs an andern Nahrungsmitteln gegenüber stehen: Vorzugsweise und so auch in Guben wird das ausfallende Brot durch Fleisch ersetzt werden, und zwar wird unabhängig von der bisherigen Fleischration eine außerordentliche Fleischzulage von wöchentlich 1/2 Pfund auf den Kopf des versorgungsberechtigten Erwachsenen gewährt. Für Kinder bis einschließlich 6 Jahren ist diese Fleischzulage auf wöchentlich 1/4 Pfund bemessen. Selbstversorger mit eignen Fleischvorräten sind von der Gewährung dieser Sonderzulage ausgeschlossen. Ist so ein ausreichender anderweitiger Ersatz geschaffen, so ist auch dafür Sorge getragen, daß die durch den Uebergang von Brot zu Fleisch verursachte Verschiebung in den Ernährungsverhältnissen für die unbemittelten Kreise der Bevölkerung keine Verteuerung der Lebenshaltung nach sich zieht. Den Unbemittelten wird nämlich die Fleischzulage zu einem ermäßigten Preissatz von 20 Pf für das ½ Pfund zur Verfügung gestellt werden. Als unbemittelt gelten alle diejenigen Haushaltungen, bei denen das zur Staatssteuer beim Haushaltungsvorstand veranlagte  Jahreseinkommen 2400 M nicht  übersteigt, sowie ohne weiteres alle Familien, die Kriegsunterstützung beziehen. Die Fleischzulage wird in Rindfleisch gewährt werden. Zu dem ermäßigten Preise von 20 Pf werden nur Rippe, Brust und Kamm abgegeben. Der Verkauf der Fleischzulage wird am Mittwoch jeder Woche erfolgen, während der Verkauf des Fleisches auf Grund der Reichsfleischkarte wie bisher am Sonnabend stattfindet.


13. April 1917

Aufschriftslose Pakete. Mehr als 8000 Pakete mußten im Jahre 1916 zugunsten der Postunterstützungskasse verkauft werden, weil die unzureichend befestigte Anschrift während der Postbeförderung abgefallen war und die Sendungen im Innern keinerlei Angaben über den Empfänger oder Absender enthielten. Meist werden die Absender oder Empfänger zu Unrecht angenommen haben, das Paket sei bei der Post entwendet worden. Und doch trägt die Post keine Schuld an der Nichtankunft des Pakets. Sie hat mit den aufschriftslosen und deshalb unanbringlichen Paketen nur Mühe und Arbeit, die erspart werden können, wenn die Aufschrift haltbar angebracht in der Sendung wiederholt wird. Letzteres ermöglicht, das Paket auch dann dem Empfänger zuzuführen, wenn die Aufschrift abgefallen ist und die Sendung zur Ermittlung des Empfängers oder Absenders geöffnet werden muß.


14. April 1917


18. April 1917


21. April 1917