Gubener Zeitung

Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.

1917

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1. Februar 1917

Der Stadtv.-Vorsteher wies darauf hin, daß Gymnasium, Realschule und Lyzeum wegen Kohlenmangels den Unterricht eine Woche lang ausgesetzt haben und fragte an, ob Aussicht vorhanden sei, daß der Unterricht in nächster Woche wieder aufgenommen werden könne. – Stadtv. Gymnasialdirektor  Pohl  machte die Wiederaufnahme des Unterrichts von der Anfuhr von Kohlen abhängig. – Stadtv. Knabe trat dafür ein, daß die vorhandenen Kohlen in erster Linie der ärmeren Bevölkerung zugewiesen werden sollen, selbst auf die Aussicht hin, daß auch die Volksschulen schließen müssen. -  Der Oberbürgermeister erklärte, nach dieser Richtung hinkeine festen Zusicherungen geben zu können. Augenblicklich sei die Zufuhr von Kohlen besser, so daß der Unterricht in den höheren Schulen wohl in nächster Woche wieder aufgenommen werden könne und auch die Volksschulen versorgt werden können. Auch sei die Stadtverwaltung bestrebt, der ärmeren Bevölkerung möglichst Kohlen zuzuwenden. Ein unmittelbarer Notstand dürfte in nächster Zeit nicht eintreten.

 Stadtv. Koenig  stellte sich auf den Standpunkt des Stadtv. Knabe, zunächst die ärmere Bevölkerung und dann die Büros und Fabrikbetriebe, in denen eine größere Anzahl Leute beschäftigt würden, mit Kohlen zu versorgen, selbst wenn die Schulen zurücktreten bezw. Noch länger schließen müßten. lieber sollte man den Schulunterricht noch etwas länger aussetzen, als daß die Betriebe stillgelegt werden müßten. Früher seien die Schulen mit Braunkohlen geheizt worden; erst seitdem sie zur Koksfeuerung übergegangen, seien die Vorräte zur Neige gegangen.


3. Februar 1917


6. Februar 1917

Streckung der Heeresnäharbeiten. Der Oberbefehlshaber in den Marken erläßt eine Bekanntmachung über die Streckung der Heeresnäharbeiten, die am 1.März in kraft tritt. Danach darf mit Näharbeiten (Neuanfertigungen und Instandsetzungsarbeiten), die von militärischen Beschaffungsstellen vergeben sind, nur derjenige beschäftigt werden,  der im Besitz eines Ausweisbuches für Heeresnäharbeiten ist. Diese Bestimmung gilt auch für Arbeitgeber, die selbst mitarbeiten, und für Arbeitnehmer, die, ohne in einem Militärverhältnis zu stehen, in Militärwerkstätten arbeiten. Der Besitz des Ausweisbuches ist Voraussetzung für die Beschäftigung mit Heeresnäharbeiten, gibt aber keinen Anspruch auf solche Beschäftigung. Er steht daher auch der Heranziehung des Inhabers zum Vaterländischen Hilf.dienst – sofern diese sonst gerechtfertigt ist – nicht entgegen. Die Ausgabe der Ausweisbücher erfolgt durch die für den Wpohnsitz des Arbeitnehmers zuständige Ortspolizeibehörde.


16. Februar 1917


10. Februar 1917

Fleischzuteilung.

Vom städtischen Lebensmittelamt wird uns geschrieben: Nach den angestellten Berechnungen werden in dieser Woche 200g Fleisch mit Knochen und etwa 25g Wurst auf den Kopf der Bezugsberechtigten entfallen. Die Fleischquote beruht diesmal auf genauen Berechnungen, da jetzt die Stadt die Schlachtungen  vornimmt und das Fleisch nach Maßgabe der Kundenlisten den Fleischern zuteilt; jeder Kunde hat deshalb den unbedingten Anspruch auf seine volle Ration. Es wird darauf verwiesen, daß der Wert der Fleischkartenabschnitte durch Mitteilung dieser Quote in keiner Weise verändert wird. Die Fleischer dürfen daher unter keinen Umständen mehr Abschnitte abtrennen, als der abgegebenen Gewichtsmenge unter Zugrundelegung der in der Verordnung festgesetzten Bewertung entspricht. Bei der großen Inanspruchnahme der Schweine durch das Heer ist die Zahl der wöchentlich zugewiesenen Schweine für die neue Versorgungsperiode herabgesetzt worden. Die Bevölkerung muß  daher damit rechnen, daß in der nächsten Zeit geringere Schweinfleischmengen zur Verfügung stehen werden als in der abgelaufenen Versorgungsperiode. Zum Ausgleich ist aber die Zahl der zugewiesenen Kälber erhöht worden, so daß Kalbfleisch reichlicher als bisher zur Verteilung gelangen wird.


20. Februar 1917


24. Februar 1917

Um der Raupenplage im kommenden Frühjahr und Sommer vorzubeugen, sind rechtzeitig sämtliche Bäume und Sträucher, und zwar die Bäume an ihren Stämmen und an den Aesten, soweit dieselben mit Leitern und an Stangen befestigten Baumscheren erreicht werden können, mindestens aber bis zur Höhe von 6 Metern über dem Erdboden, von Raupennestern und Eiern zu befreien. Dasselbe gilt von Einfriedigungen bepflanzter Grundstücke. Die abgesuchten Nester und Eier sind durch Feuer zu vernichten. In der Ober- Präsidialverfügung vom 13. April 1891 liegt die Zeit, in der das Abraupen ausgeführt werden soll, zwischen dem 1.November und dem 15.März. 


26. Februar 1917


28. Februar 1917

Einem Betrüger, der seit einigen Tagen hier versucht, die Geschäftsleute zu schädigen, ist die Polizei auf die Spur gekommen. Der Schwindler sprach telepohnisch oder persönlich in den Geschäften vor, nannte einen dem betreffenden Geschäft bekannten Namen und bestellte dann Waren und versuchte auch Geldbeträge zu erhalten. In einigen Fällen ist ihm sein Manöver geglückt. Heute vormittag versuchte er sein Heil wieder bei einem Geschäftsmann. Dieser schöpfte aber Verdacht und benachrichtigte die Polizei, die sofort Nachforschungen anstellte. Es gelang auch, den Mann in der Person des Schmiedegesellen Liebelt zu ermitteln, der erst vor kurzem zu einer längeren Gefängnisstrafe wegen Gänse- und Hühnerdiebstahls verurteilt worden ist. Etwa 300 M Geld wurden bei der Untersuchung noch bei L. gefunden. In der Nacht zum Montag wurden dem Besitzer eines Schrebergartens am Spichererplatz einige Hühner und Kaninchen gestohlen und gleich an Ort und Stelle abgeschlachtet. Man nimmt an, daß diese Tat auch auf das Konto von L. zu setzen ist.