Gubener Zeitung

Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.

1909

Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember

14. März 1909

Da in dem Ueberschwemmungsgebiet der Elbe der Notstand noch nicht beseitigt ist, vielmehr noch monatelang anhalten dürfte, eröffnet auch der hiesige Vaterländische Frauen-Zweigverein eine Sammlung, und zwar nicht nur für Geldspenden, sondern auch für geeignete B e k l e i d u n g s g e g e n s  t ä n d e.

In der städtischen Rechtsauskunftsstelle wurden im Monat Februar 282 Auskünfte (gegen 330 im Januar) an 287 Personen erteilt und 50 Schreiben angefertigt. Von den Besuchern waren 187 Männer, und zwar 136 Unselbständige Personen und 51 Arbeitgeber und sonstige Selbständige Personen, sowie 80 Frauen, und zwar 72 unselbständige Personen und 8 Arbeitgeberinnen und sonstige selbständige Personen. Die einzelnen Auskünfte betrafen folgendes: 104 das bürgerliche Gesetzbuch (darunter 6 den allgemeinen Teil, 54 das Recht der Schuldverhältnisse, 7 das Sachenrecht, 26 das Familienrecht, 11das Erbrecht).

Zur Bequemlichkeit unserer Postabonnenten, sowie zur Sicherstellung einer regelmäßigen Weiterlieferung der Gubener Zeitung erfolgt vom 15. März ab die Einziehung der Bezugsgelder von den bisherigen Post-Abonnenten durch die Briefträger. Die von diesen er-teilten Quittungen sind rechtsgültig.


16. März 1909

In der Stadt- und Hauptkirche begannen gestern die K o n f i r m a t i o n e n. Durch Herrn Diakonus Hildenhagen wurden 102 Knaben und 88 Mädchen konfirmiert.

Im Gebirge liegt eine sehr starke Schneeschicht. Auch noch in der letzten Woche hat es in Schlesien wieder stark geschneit. Trotzdem ist bei leidlich günstigem Verlauf der Witterung durchaus nicht ausgeschlossen, daß das Eis abgehen wird, ohne daß hoher Wasserstand eintritt, wie es z. B. im Frühjahr 1901 der Fall war, wo der sehr ausgedehnte Eisstand ebenfalls bis in den März hinein anhielt. Sollte dagegen ungünstiges Wetter, insbesondere warmer Regen eintreten, so muß allerdings auf ein recht hohes Hochwasser und, wenn sich Eisversetzungen bilden sollten, stellenweise mit Wasserständen gerechnet werden, welche diejenigen von 1903 noch übersteigen. Meines Erachtens dürfte es sich daher empfehlen, unter Mitteilung des Vorstehenden sowie des Umstandes, daß das Wasser nach Entstehung von Eisversetzungen meist sehr schnell steigt, die Deichhauptleute sowohl, wie auch besonders die nicht durch hochwasserfreie Deiche geschützten Eingesessenen der Oderniederungen zu warnen und insbesondere letzteren durch die Amtsvorsteher zu empfeheln, sich auf alle Fälle auf ein hohes Hochwasser vorzubereiten und sich Rechtzeitig darüber klar zu machen, wie und wohin sie sich Und ihr Vieh retten können.


23. März 1909

Vom Bismarckturm. Sobald die Arbeiten im Freien aufgenommen werden können, wird mit der Herstellung der Umgebung des Bismarckturms begonnen werden. Ein Weg über den Platz wird als Verbindung beider zum Turm führenden Berggassen hergestellt und mit Steinschlacken beseitigt werden. Die Schlacken sind bereits angefahren. Zu beiden Seiten des Turmes werden Bänke aufgestellt. Der Platz vor dem Turm bleibt frei übersichtlich, er wird mit gärtnerischen Anlagen geschmückt, im Hintergrunde sollen Eichen angepflanzt werden.

Bezüglich der Vertilgung wilder Kaninchen macht die Landwirtschaftskammer für die Provinz Brandenburg folgendes bekannt: Die beiden letzten Winter und der naßkalte Sommer 1907 haben den Kaninchen stark Abbruch getan. Es ist deshalb leichter als sonst, ihrer Herr zu werden. Wir raten deshalb, den Kampf gegen sie ganz besonders scharf zu führen. Besondere Aufmerksamkeit ist dabei im Frühjahr und Sommer auf das Ausnehmen der Nestjungen in den Notröhren zu verwenden. Die Röhren werden von der Mutter beim Verlassen zugeschart. Sie finden sich oft auf dem Felde. Besonders Knaben bekommen große Übung im Auffinden dieser Röhren. Im Anfang des Frühjahrs versprechen auch Treiben, Frettieren, Vergiften mit Schwefelkohlenstoff usw. Erfolg.


25. März 1909

Mit dem 1. April beginnt ein neues Abonnement auf die Gubener Zeitung, und wir versuchen unsere bisherigen geschätzten Leser sowie alle, die auf die Gubener Zeitung neu abonnieren wollen, ihre Bestellungen möglichst bald an unsere Expeditionen, die Ausgabestellen oder die Postanstalten gelangen zu lassen. Das nächste Vierteljahr wird voraussichtlich die Lösung der gegenwärtig noch schwebenden Streitfragen der inneren Politik bringen. Das ganze Volk harrt mit Spannung, wie die unumgänglich notwendige Steuerlast verteilt werden wird. Dem lokalen und provinziellen Teile wendet die Gubener Zeitung ihre besondere Aufmerksamkeit zu. Ueber alles Bemerkenswerte, was sich in der Heimat und in der näheren und ferneren Umgebung ereignet, ist sie bestrebt, ihre Leser auf dem Laufenden zu erhalten und wird darin durch zahlreiche Mitarbeiter unterstützt. Auch dem Unterhaltungsbedürfnis wird in reichlichem Maße Rechnung getragen und das Feuilleton besonders gepflegt. Roman anerkannter Autoren, Novellen, belehrende und unterhaltende Plaudereien vervollständigen den Inhalt der Gubener Zeitung.


27. März 1909

Neiße-Schiffahrt. Im November vorigen Jahres erbaute der Zementwarenfabrikant Gustav Krüger in Mückenberg bei Guben auf dem Gelände der Gubener Hafenanlage einen größeren Arbeitsschuppen, um dort von dem gebaggerten Neißekies Zementwaren, hauptsächlich Röhren zu Kanalisationszwecken, zu fabrizieren, die dann per Schiff und per Bahn verladen werden. Durch diese günstige Verladung ist der Firma ein weites Absatzfeld geebnet. Es ist dies die erste Firma, die die Vorteile der Lagerplätze auf der sehr gut angelegten Gubener Hafen-Anlage anerkannt hat. Hoffentlich geschieht dieses auch bald von anderen Firmen.

Sitzung des Bezirksausschusses zu Frankfurt a. D. vom 25. März. Die Landesversicherungsanstalt Brandenburg in Berlin sandte die lungenkranke Fabrikarbeiterin Anna Zerba aus Guben, welche in einem hiesigen Fabrikbetriebe tätig war und der Fabrikkrankenkasse angehörte, zwecks Heilung ihres Leidens in eine Lungenheilanstalt und beanspruchte von der Fabrikkrankenkasse hinterher die Verpflegungs- und Kurkosten während des Aufenthalts in der Anstalt. Die Fabrikkrankenkasse hielt sich zur Zahlung der entstandenen Kosten nicht für verpflichtet, da das Mädchen keine Kenntnis von ihrem Kranksein der Krankenkasse gegeben hatte und von dieser deshalb angenommen war, daß die in der Anstalt Behandelte nicht erwerbsunfähig gewesen sei. Das Verwaltungsgericht kam zu der Entscheidung, daß die in der Heilanstalt untergebrachte Arbeiterin entschieden der Behandlung darin bedürftig gewesen sei und verurteilte deshalb die beklagte Fabrikkrankenkasse, an die Landesversicherungsanstalt 38,40 M kosten zu entrichten. Die Auslagen des Streitverfahrens wurden der Beklagten ebenfalls auferlegt.

Die ersten Boten des herannahenden Frühlings, die Schwalben, sind gestern in verschiedenen Gegenden der Stadt bemerkt worden.