Gubener Zeitung

Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.

1920

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03. November 1920

Stadtbücherei. Nach der Reorganisation der Volksbücherei hat die Benutzung einen solchen Umfang angenommen, daß die bisherigen Räume, die schon längst einfachsten Anforderungen nicht mehr genügten, nunmehr für den Betrieb völlig ausgeschaltet werden müssen. Es ist daher beschlossen worden, die Buchausgabe in das bisherige Lesezimmer zu verlegen. Diese Verlegung bedingt die Umräumung des Magazins und die Neuaufstellung des gesamten Bücherbestandes, der zur Zeit annähernd 10000 Bände beträgt. Die Bücherei wird aus diesem Grunde vom Donnerstag, den 4.November, ab vorübergehend geschlossen gehalten. Die Wiedereröffnung wird seiner Zeit bekannt gegeben.  

Kleinhandel mit Tabakwaren. Amtlich wird mitgeteilt: Die gesetzliche Vorschrift über die Anmeldung des Kleinhandels mit Tabakwaren wird nicht beachtet. Jeder, der mit Zigarren, Zigaretten, Rauch-, Kau- und Schnupftabak und mit Zigarettenhüllen handelt (Zigarrengeschäfte, Kaufleute, Gastwirte, Friseure usw.) muß dies dem Zollamt schriftlich anzeigen. Postkarte genügt. Die Anzeige ist auch dann erforderlich, wenn sie nach früheren Gesetzen bereits erstattet war. Der Reichsfinanzminister hat bestimmt, daß Tabakwaren, die nach dem 1.Dezember 1920 Händlern unversteuert oder ungenügend versteuert angetroffen werden, rücksichtslos unter Einleitung des Strafverfahrens wegen Steuerhinterziehung beschlagnahmt werden. Daneben tritt Bestrafung wegen Nichtanmeldung des Handels ein. Die Händler seien gewarnt! Auskunft erteilt das Zollamt.

Robert Johannes-Abend. Am Sonntag, dem 7.November, wird uns ein guter Bekannter im Schützenhaus wieder einen amüsanten Abend bereiten. Robert Johannes der Jüngere ist es, der bereits mehrmals in unserer Stadt gastierte und durch seinen urwüchsigen Humor sich schon viele Freunde und Gönner verschaffte. Robert Johannes d.J. ist ein Sprachkünstler, der durch Wort und Tonbildung Wirkungen zu erzielen weiß, die unnachahmlich sind. Er bringt seinen Humor in wohltuender und erquickender Weise und in so liebenswürdiger Form, daß sein lustiger Abend für den Zuhörer ein erfrischendes Erlebnis ist. Seine Vortragskunst wirkt außerordentlich gewinnend, hebt die humoristischen Kernpunkte hervor und bringt den Dialekt echt und für jeden verständlich. Wer Gefallen findet an hochstehender Vortragskunst und Interesse hat für kräftigen und zwingenden Humor, dem sei der lustige Abend am Sonntag bestens empfohlen. Der Vorverkauf findet, wie aus der Anzeige hervorgeht, in der Buchhandlung Deutz statt. 


05. November 1920

Bei dem Konzert der Philharmonischen Gesellschaft morgen, Freitag abend im Schützenhaus werden durch das auf hoher künstlerischer Stufe stehende Streichquartett Vornemann zwei wertvolle Quartette von Haydn und Beethoven gespielt werden, worauf wir nochmals hinweisen. Zu diesem Konzert werden in den Vorverkaufsstellen auch Schülerkarten zu 2 M. das Stück ausgegeben.


06. November 1920

Keine Kataloge und Reklameschriften nach Amerika senden! Der Generalpostmeister des Australischen Bundes ( Common-Wealth of Australia) hat bekannt gemacht, daß er von Deutschland ankommende Kataloge und Reklameschriften nicht mehr abliefern wird. Deutsche Fabrikanten werden daher gut tun, wenn sie sich nicht unnütze Kosten machen wollen, in Zukunft von jeder geschäftlichen Propaganda abzusehen. Die Einfuhr von deutscher Literatur ist übrigens im allgemeinen verboten; eine Ausnahme ist lediglich zugunsten einiger wissenschaftlicher Zeitschriften und Bücher gemacht worden.


08. November 1920

Forstdiebstähle. Trotz aller Mahnungen, Belehrungen und Verwarnungen werden Forstdiebstähle gelegentlich der Abfuhr von Waldstreu aus der Stadtforst ausgeführt. Da werden schnell einige Stangen abgeschnitten und zersägt unter der Streu verpackt. Es ist eigentlich ganz unglaublich, daß diese Dummen nicht alle werden, ganz abgesehen von dem groben Vertrauensbruch, der darin liegt, daß die Stadt in zuvorkommender und ausgiebiger Weise Streu zur Verfügung gestellt hat mit dem ausdrücklichen Hinweis, daß jeder Forstdiebstahl zu vermeiden ist. Die Interessenten dürfen sich nun auch nicht wundern, wenn die Forstverwaltung der Abgabe von Waldstreu weiteren Widerstand entgegenbringt und die Namen der Forstdiebe bedingungsgemäß öffentlich bekannt gegeben werden. 


09. November 1920


10. November 1920

Breslau, 9.Nov. (Vor dem Schwurgericht) begann heute unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors Möller die Verhandlung gegen 20 Personen, die an der Plünderung und Zerstörung des polnischen und französischen Konsulats am 26.August teilgenommen haben, wegen Landfriedensbruchs. Für die Verhandlung sind etwa zwei Wochen in Aussicht genommen.


12. November 1920

Stadttheater. Auf das morgen stattfindende Gastspiel des Herrn Direktor Dr. Georg Droescher, der übrigens Ehrenmitglied des Oldenburger Landestheaters ist, sei hiermit noch einmal aufmerksam gemacht. Außer dem Gast, der den „Wallenstein“ spielt, ist das gesamte Herrenpersonal und die Damen Edith Beyer, Keldaan, Kuntze beschäftigt. Das Werk in der Einrichtung der Stylbühne gegeben. -  Max Jungnickel, der bekannte jugendliche Dichter, hat ein neues Stück „Kirchpfenninga“ vollendet, das am 11.November in Mannheim uraufgeführt wird und hier am Totensonntag zur Darstellung gelangt. In der Operette wird Walter Brommes „Nacht im Paradies“ vorbereitet. 


13. November 1920

Kuestrin, 12. Nov.(Der gesamte Kupferdraht) der Eisenbahnfernsprechleitung   an der Strecke Cüstrin -Kietz wurde in einer der letzten Nächte von  zwei Spitzbuben herausgeschnitten. Auf dem Cüstriner Bahnhofe fielen dem Bahnhofsportier zwei Personen auf, die mit dem Nachtzuge nach Berlin fahren wollten und an ihrem Gepäck zu dem einfahrenden Zuge schwer zu schleppen hatten. Dies erweckte seinen Verdacht und er veranlasste die telephonische Vorausverständigung  nach Golzow. Dort wurden die beiden Reisenden aus dem Zuge herausgeholt und in ihrem Gepäck der Kupferdraht festgestellt. Leider gelang dem einen der Täter in der Dunkelheit die Flucht, der andere wurde dem Gerichtsgefängnis zugeführt.


14. November 1920

Allgemeiner Deutscher Sprachverein. In der Novemberversammlung der hiesigen Ortsgruppe hielt Frl. Studienrat Steinberg einen fesselnden Vortrag über Gerhart Hauptmann, den Hauptvertreter der naturalistischen Richtung im neuzeitlichen deutschen Schrifttum. Mit sicheren Strichen entwarf die Vortragende ein treffendes Bild von dem Lebenswerk, der Eigenart und der Bedeutung des vielumstrittenen Dichters, der auf seinen Wege zur Kunst nicht die Schönheit, sondern die Wahrheit suchte und doch das Land der Träume nicht ganz gemieden hat. Nach einem kurzen Blick auf seinen Lebensgang wurden fast alle seine Werke nach Inhalt und Form gewürdigt und nicht bloß die Vorzüge, sondern auch die Mängel seines  künstlerischen Schaffens beleuchtet, er selbst aber zuletzt als ein zwar nicht großer, aber Stil reiner Naturalist dargestellt.- Herr Landgerichtsrat Dr. Bloch der nach dem Fortgange des Herrn Dr. Ewert den Vorsitz im Verein führt, widmete seinem Vorgänger herzliche Gedenkworte und teilte mit, dass am 15.Dezember  Herr Studienrat Brösicke über Phonetik sprechen wird.


16. November 1920

Erweiterung des Auto-Ommibus-Verkehrs. Der Kraftverkehr Guben-Friedland-Beeskow ist durch Einstellung eines zweiten Wagens erweitert worden. Der Fahrplan gestaltet sich nunmehr wie folgt: Ab Guben 5.45 vorm., 4.00 nachm., ab Weichensdorf 7.50 vorm., 2.25 und 6.00 nachm., ab Friedland 8.12 vorm., 3.00 und 6.25 nachm, an Beeskow 8.35 vorm., 3.25 und 6.50 nachm. In umgekehrter Richtung ab Friedland 6.15 vorm., ab Weichensdorf 7.0, an Guben 9.55. Ab Beeskow 11.20 bis Weichensdorf (an 1.50 nachm.), ab Beeskow 4.00, ab Friedland 4.40, ab Weichensdorf 5.05, an Guben 7.10 nachm. Ab Beeskow 7.05 nachm.  bis Weichensdorf (an 7.39 nachm.).


17. November 1920


21. November 1920

Die Turnerschaft Guben E.V. veranstaltet mit ihrer Jugend- und Schüler-Abteilung am Sonntag, dem 21. d. M., abends 7 Uhr eine turnerische Aufführung im Restaurant „Sansouci“. Außer einem schönen Festspiel, bei dem auch die Damen-Abteilung mitwirkt, zeigt die Festfolge reiche Abwechslung. Die Aufführung ist dem Tage entsprechend eingerichtet. Der Eintrittspreis ist sehr niedrig. Der gesamte Ueberschuß soll für die Pfingstwanderung der Jugendturner verwendet werden.   


28. November 1920

(Die Flugzeughallen kommen nach Frankreich.) Die Flugzeughallen des Frankfurter Flugplatzes werden abgebrochen und sollen in Frankreich wieder aufgebaut werden. Es ist also leider trotz eifrigen Bemühens nicht gelungen, die Hallen, die auch zu anderen Zwecken verwendbar gewesen wären, der Stadt zu erhalten. 

Küstrin, 27.Nov.(Ein eigenartiger Stahlhelm.) Ein nicht alltägliches Mißgeschick passierte dem Sprößling eines Eisenbahners in Göritz bei Cüstrin. Der kleine Hosenmatz holte den Emailletopf, der sonst fein säuberlich unter dem Bett stand, hervor und drückte ihn sich würdevoll aufs Haupt. Als er ihm aber abnehmen wollte, ging der „Helm“ nicht mehr herunter und alle Anstrengungen der Eltern, „das Gefäß abzuschrauben“, waren vergeblich. Darob großes Geschrei des Kleinen, dessen Köpfchen immer dicker wurde, so daß der Arzt ebenfalls nicht imstande war, das Geschirr zu entfernen. Man folgte jedoch seinen Rat, einen Schlosser zu holen, der die seltsame Kopfbedeckung abschneiden sollte. Der Meister erschien gleich mit zwei Gehilfen, die den Stahlhelm herunterschnitten, während der Gefangene wie ein Löwe brüllte. Die seltsame Operation war nach einer Viertelstunde glücklich vollbracht.  


30. November 1920

Horno, 29.Nov. (Schulerweiterung.) Die Kinderzahl an unserer einklassigen Schule ist im Laufe der letzten Jahre immer größer geworden, so dass es auf die Dauer, wenn die Kinder etwas lernen sollen, nicht mehr möglich ist, sie nur von einem Lehrer zu unterrichten. Auf Anregung der Regierung. Abteilung für Kirchen- und Schulwesen, ist bereits die Anstellung einer zweiten Lehrkraft erörtert worden. Unsere Gemeinde hat sich in Anerkennung des Bedürfnisses hierzu auch bereit erklärt, gleichzeitig aber beantragt, ihr zu den Unterhaltungskosten die notwendigen Staatsbeihilfen  zu gewähren, insoweit sie zu ihrer Aufbringung nicht in der Lage ist.