1914
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Zur Warnung. Man kann fast seit Ausbruch des Krieges beobachten, daß die Automobile in den Straßen, selbst bei dem größten Verkehr, mit einer Schnelligkeit fahren, die für den Fuhrwerksverkehr sowohl für den Personenverkehr große Gefahren in sich birgt. Es scheint fast, als haben alle Chauffeure vergessen, daß sie in den Straßen der Stadt nur mit 15 Kilometer Geschwindigkeit fahren dürfen. Jetzt rasen die Wagen durch die Stadt, als hätten sie die wichtigsten militärischen Meldungen auszurichten. Zum Glück ist ein ernster Unfall bisher nicht zu verzeichnen gewesen, man übe jedoch im Interesse der Allgemeinheit äußerste Vorsicht, bevor es zu spät ist.
6. Dezember 1914
8. Dezember 1914
Ein neues Lichtspielhaus ist gestern Bahnhof- und Gasstraßen-Ecke eröffnet worden. Gereicht schon die äußere Ansicht des Hauses durch die schlichte architektonische Ausführung der Gasstraße zur Zierde, so entspricht das Innere noch mehr einem recht guten Geschmack. Durch eine geschickte Raumverteilung sind alle 300 Plätze, besonders die Logenplätze, bequem eingerichtet. Aus allen Teilen des Hauses läßt sich die Leinwand gut übersehen. Der künstlerische Wandanstrich, die Deckenausführung und eine vornehme elektrische Lichtanlage vervollständigen den Raum und machen ihn zu einem behaglichen Aufenthaltsort. Der Filmapparat steht in einem völlig isolierten Operationsraum, in dem allen feuersicheren Vorschriften Rechnung getragen wird. Der Apparat selbst ist mit allen Mitteln moderner Technik und Optik ausgestattet und wirft die Bilder klar und deutlich auf die Leinwand. – Das erste Programm, das von dem neuen Unternehmen gezeigt wurde, bringt Bilder für alle Geschmacksrichtungen. Es fehlt nicht an ernsten, dramatischen und humoristischen Bildern, wie auch den Naturaufnahmen ein größerer Raum gewährt wird. Besonders aufmerksam werden die Bilder verfolgt, die Ansichten von den Kriegsschauplätzen bringen und die furchtbaren Souren des Krieges erkennen lassen.
9. Dezember 1914
Kantinenbetrieb in den Gefangenenlagern. Nach neuerdings erlassenen neuen Bestimmungen über den Kantinenbetrieb in den Gefangenenlagern soll, wie der „Lok.-Anz.“ schreibt, den Gefangenen jede Gelegenheit, ihre Neigungen zu verfeinerter Lebensweise zu befriedigen, scharf unterbunden werden. Deshalb ist nur der Vertrieb einfacher Nahrungsmittel und von Verbrauchsgegenständen zugelassen, die zur notwendigen Körperpflege, zur Reinigung und Instandhaltung sowie zur Ergänzung der Bekleidung und Wäsche dienen. Genußmittel, wozu auch Kuchen, Zucker, Zuckerwerk, Kakao und Schokolade gehören, sind unbedingt auszuschalten. Damit werden dem angesichts der menschlich unwürdigen Behandlung, die unsere in feindliche Gefangenschaft geratenen Heeresangehörigen zum Teil zu erdulden haben, durchaus berechtigten Empfinden weiter Volkskreise Rechnung tragen.
Das Kartenlegen, Zukunftsdeuten und Gesundbeten ist durch Bestimmung der Militärbehörden unter strenge Strafe gestellt. Jetzt ist eine Gesundbeterin, die zahlreiche arme Frauen in München und Augsburg bei der Ausübung ihres Gewerbes um ihr Letztes bestohlen und betrogen hatte, von dem Schwurgericht in Augsburg zu drei Jahren und sechs Monaten Zuchthaus und 300 M. Geldstrafe verurteilt worden.
20. Dezember 1914
Die Anlage einer Heizung in der Klosterkirche. Schon seit langem trägt sich die Kirchengemeinde der hiesigen Klosterkirche mit dem Gedanken, zur Förderung des Kirchenbesuches im Winter und damit des ganzen kirchlichen Lebens, insbesondere im Kreise der zur Gemeinde gehörigen Landbevölkerung, eine Heizungsanlage in der Kirche einzurichten. Der Gemeindekirchenrat glaubt sich jetzt in dieser schweren Zeit, in der ein reger Kirchenbesuch wünschenswert ist, dem Verlangen der Gemeindemitglieder nicht länger verschließen zu können und beabsichtigt, die Anlage noch in diesem Winter einzurichten. Es ist die Herstellung einer Niederdruckdampfheizung geplant, deren Kosten sich nach dem vom städtischen Bauamt aufgestellten Anschlage auf etwa 6300 M belaufen werden… Mit der Ausführung der Heizungsanlage soll die Firma Sachße u. Co. in Halle a. d. Saale betraut werden. Die Bauarbeiten werden natürlich von hiesigen Handwerkern ausgeführt. Da nun die Kosten der Anlage ganz aus freiwilligen Gaben aufgebracht werden sollen, werden die Freunde der Klosterkirche gebeten, noch einmal zu helfen. Es fehlt noch eine erhebliche Summe, doch darf wohl gehofft werden, daß sich gerade jetzt, wo die Kirche eine so überaus große und bedeutsame Aufgabe zu erfüllen hat, viel freundliche Geber finden werden.
Verfüttern von Brotgetreide verboten! Durch die Bekanntmachung des Bundesrats vom 28. Oktober d. Js. – R.Ges.-Blatt Seite 460 - ist das Verfüttern von mahlfähigem Roggen und Weizen, auch geschrotet, sowie von Roggen- und Weizenmehl, das zur Brotbereitung geeignet ist, verboten. Da es sich ergeben hat, daß hiernach noch Zweifel darüber bestehen, ob es gestattet ist, Getreide und Mehl der angegebenen Art gewerblich zur Bereitung von Futtermitteln zu verwenden, bestimme ich in Ausführung der genannten Bundesratsbekanntmachung kraft der auf mich gemäß § 4 des Gesetzes über den Belagerungszustand übergegangenen vollziehenden Gewalt für die Stadtgemeinde Berlin und die Provinz Brandenburg: Mahlfähiger Roggen und Weizen, auch geschrotet, sowie Roggen- und Weizenmehl, das allein oder in Vermischung mit anderen Mehlen zur Brotbereitung geeignet ist, darf nicht zur gewerblichen Bereitung von Futtermitteln verwendet werden. Der Oberbefehlshaber in den Marken. Von Kessel, Generaloberst.