1914
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7. November 1914
Vorbei ist die kursbuchlose Zeit! Nachdem der Verlag von Albert Koenig vor etwa 3 Wochen das einzige Kursbuch auf den Markt gebracht hatte, das – als Kriegsausgabe – wenigstens Aufschluß über die im Oktober verkehrenden Eil- und Schnellzüge gab, ist heute ebenfalls als erstes vollständiges Kursbuch, die November/Dezember-Ausgabe von Koenig´s Kursbuch mit den seit 2. November gültigen Fahrplänen erschienen. Welche außerordentliche Arbeitsleistung nötig war, das Buch nur wenige Tage nach Inkrafttreten der amtlichen Fahrpläne herauszubringen, kann nur derjenige richtig einschätzen, der jemals ein solches Zahlenwerk bearbeitet hat. Mit Stolz kann daher die Firma auf diese Leistung blicken, mit freudiger Genugtuung werden es die Käufer zur Hand nehmen, ist doch das Buch gleichsam ein Zeichen des wiedererwachenden Verkehrs, ein Symbol der gewaltigen wirtschaftlichen Kraft unseres Volkes, die es ermöglicht, selbst inmitten des größten aller Kriege für geordnete und ausreichende Verkehrsverhältnisse zu sorgen.
8. November 1914
Die Goldmünzen gehören in den Schatz der Reichsbank! Das beherzige jeder, der Goldmünzen im Besitze hat! Die Postanstalten tauschen Gold gegen Papiergeld um und führen alle Goldmünzen der Reichsbank zu. Dies ist trotz eines Aushangs in den Schaltervorräumen noch immer nicht hinreichend bekannt. Es wird deshalb erneut darauf hingewiesen, daß die Postanstalten für jedermann eine bequeme Gelegenheit zum Umtausch der Goldmünzen bieten.
10. November 1914
Verschärfte Aufsicht für Ausländer. Das Oberkommando in den Marken hat strengere Maßnahmen gegen die Angehörigen der mit uns im Kriege befindenden Staaten (Männer, Frauen und Kinder über 15 Jahren) angeordnet. Danach ist befohlen: 1. Stete Mitführung eines Polizeiausweises. 2. Täglich zweimalige persönliche Meldung auf der Polizei. 3. Verbot, den Polizeibezirk ihres Wohnsitzes (grundsätzlich sind unter Polizeibezirke die Bezirke der selbständigen Polizeiverwaltungen zu verstehen) ohne Genehmigung der Polizei zu verlassen. 4. Verpflichtung, von 8 Uhr abends bis 7 Uhr vormittags in der eigenen Wohnung zu bleiben. – Diese Bestimmungen treten mit dem 10. November in Kraft. Ihre Durchführung soll durch eingehende Kontrolle der Polizei sowohl in den Wohnungen, als auch auf der Straße und in Wirtschaften erfolgen. Zuwiderhandelnde werden sofort verhaftet und in militärische Sicherheitshaft abgeführt.
11. November 1914
21. November 1914
Sembten (Schulerweiterung). In unserem Orte schwebt infolge der großen Kinderzahl, die von einem Lehrer mit Erfolg nicht mehr unterrichtet werden können, seit einiger Zeit die Frage der Schulerweiterung durch Errichtung einer 2. Lehrerstelle. Das jetzige, mitten im Dorfe gelegene Schulhaus gestattet infolge seiner Beschaffenheit und Lage keine Erweiterung. Es mußte deshalb ein Neubau ausgeführt und ein Bauplatz erworben werden, der am Weg nach Göhlen gelegen und ungefähr 1,5 Morgen groß ist. Der Neubau, den die Baufirma Budewitz in Guben ausgeführt hat, ist im Rohbau vollendet und enthält im Erdgeschoß Räumlichkeiten für 2 Schulklassen zu je 70 Kindern, die Wohnräume für einen verheirateten Lehrer und im Dachgeschoß ebenfalls die Wohnräume für einen verheirateten Lehrer…
22. November 1914