Gubener Zeitung

Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.

1916

Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember

08. Juli 1916


09. Juli 1916


10. Juli 1916


12. Juli 1916

Fußballwettspiel und Lustbarkeitssteuer.

Ein Fußballverein sollte für seine allsonntäglichen Fußballwettspiele infolge öffentlicher Zulassung des Publikums gegen Eintrittsgeld eine Lustbarkeitssteuer entrichten. Er klagte hiergegen auf Freistellung, indem er das Vorhandensein einer Lustbarkeit bestritt. Der Zweck der Wettspiele sei die Erhaltung und Förderung der körperlichen und geistigen Gesundheit seiner Mitglieder und die Gewinnung neuer Sportgenossen. Das Oberverwaltungsgericht verneinte das Vorliegen einer steuerpflichtigen Lustbarkeit und erkannte auf Freistellung von der Steuer.

Die Säuglingsfürsorge in der Stadt Guben.

Der Abschnitt IV in dem bereits erwähnten Jahresbericht des Vereins Frauenwohl über die Jahre 1913-15 handelt von der Säuglingsfürsorge, dem ältesten Arbeitsgebiet des Vereins Frauenwohl. Wir entnehmen dem Bericht hierrüber das folgende:

Ist es schon all die Jahre hindurch eine Freude für uns gewesen, Fürsorge für unsere Kleinen üben zu können, so gibt die Kriegszeit dieser unserer Arbeit noch einen ganz besonderen Wert, aber auch eine noch bedeutendere  Verantwortung. Opfer an Gut und Blut hat der harte Krieg von uns gefordert und wird sie noch fordern. Wieviele Mütter haben nicht schon ihre blühenden Söhne dahingeben müssen, wieviele Frauen die treusorgenden Väter ihrer Kinder!  Wieviel Volkskraft, wieviel zukünftiges Wirken und Schaffen ist mit ihnen ins Grab gesunken! Uns daheim liegt die Aufgabe ob, in unseren Kleinsten das wieder zu schaffen und zu erneuern, was unser Vaterland an den gefallenen Helden verloren hat. In unserer Jugend liegt die Zukunft unseres Vaterlandes. Dieses Geschlecht, auf das unsere Helden draußen blicken, wenn sie kämpfen und bluten, zu gesunden und kräftigen Menschen zu erziehen,  ist wahrlich eine hohe und schöne Aufgabe, und wir sind glücklich, daran arbeiten und helfen zu können. Möge Gottes Segen auch ferner auf dieser unserer Arbeit ruhen! Der vom Verein Frauenwohl eingesetzte Arbeitsausschuß blieb für die Arbeitsgebiete im Heim bestehen. Er setzt sich zusammen aus 12 jährlich von der Generalversammlung zu wählenden Mitgliedern.  -  An den Sitzungen des Arbeitsausschusses nehmen mit beschließender Stimme außerdem teil: der leitende Arzt und 2 Herren von der städtischen Wohlfahrtsdeputation. Herr Geheimrat  Dr.Jungmann  hat bis auf weiteres die ärztliche Leitung in liebenswürdiger Weise selbst übernommen.  -  Die Mütterberatungen fanden allwöchentlich in den oberen Räumen des Säuglingsfürsorgeheims statt und erfreuten sich eines regen Besuches.  Seit dem 15. September 1915 ist eine zweite Beratungsstunde für die im Osten wohnenden Mütter eingerichtet worden. Räume dazu wurden dem Verein von der Stadt in der Sandschule zur Verfügung gestellt. Sprechstunden fanden 50 im Säuglingsfürsorgeheim und 22 in der Sandschule statt. In der Fürsorge befanden sich 319 Kinder.  Die Gesamtzahl der Beratungen betrug 3359. Hausbesuche wohnen 5763 gemacht. Der Kassenbericht schließt bei einer Gesamteinnahme von 6490,78 M und einer Gesamtausgabe von 5677,05 M mit einem Ueberschuß von 818,78 M ab.

Auch in der Krippe hat der Verein Frauenwohl trotz schwerer und unruhvoller Zeiten mit gutem Erfolg gearbeitet. In der Krippe fanden 78 Säuglinge und 48 Spielkinder, insgesamt 121 Kinder an 6893 Pflegetagen Aufnahme. Die Verwaltung hat, dem Wunsche der Sophienstiftung nachkommend, Säuglingspflegekurse für Frauen und Mädchen eingerichtet. Einen Monat hindurch wurde 19 Frauen und 5 Mädchen in wöchentlich zwei Doppelstunden theoretisch und praktisch die Pflege und Ernährung des Säuglings vorgeführt. Außerdem wurden dreimonatliche Kurse für junge Mädchen eingerichtet. In dieser Zeit erhalten die jungen Mädchen theoretischen Unterricht und müssen den 3 Abteilungsleiterinnen bei allen erforderlichen Arbeiten in der Säuglingsmilchküche, in der Pflege der Säuglinge und Spielkinder zur Hand gehen. Die Erfahrung hat gelehrt, die Kurse auf 6 Monat auszudehnen und nur junge Mädchen im Alter von 18 Jahren an einzustellen. Der Beruf der Säuglingspflegerin bietet jungen Mädchen die Sicherung einer unabhängigen Stellung im Leben und reiche Befriedigung;  er ermöglicht ihnen, falls sie selbst einen Hausstand gründen, die Kenntnisse, die sie erworben haben, zum Segen ihrer eigenen Kinder zu verwerten. Frauen, die die Säuglingspflege beruflich ausüben, leisten dem Vaterlande den größten Dienst.

Der Betrieb der Milchküche hat sich im zweiten Jahre günstig entwickelt. Auch für Kinder aus wohlhabenderen Familien wurde in erheblich höherem Maße als im Vorjahr die Nahrung aus der Milchküche bezogen. Wie bisher wurde die Säuglingsmilch vom Rittergut Schenkendöbern geliefert. Das zweite Kriegsjahr brachte eine Steigerung des Milchpreises von 20 auf 24 Pfg.und zuletzt auf 28 Pfg. Um für Unbemittelte keine Preissteigerung der Säuglingsmilch eintreten zu lassen, zahlt die zentrale des Roten Kreuzes für 40 Ltr. täglich die Differenz zwischen den jetzigen und früheren Milchpreis. Zur Gewinnung der Milch sind durchaus gesunde, nach Vorschrift gehaltene und zweckmäßig gefütterte Kühe eingestellt. Das Viehmaterial wird geprüft, und die Milch wird auf Brauchbarkeit in der Milchprüfstelle im städt. Schlachthof regelmäßig untersucht. Sie darf dabei nie unter 8% Fettgehalt ergeben. Der hennebergsche Sterilisator arbeitet sehr zuverlässig. Mit seinem kurzdauernden Erhitzungsverfahren, dem eine sofort einsetzende Kühlung folgt, erzeugt er eine schöne gleichmäßige Milch von natürlicher Farbe, guter Fettverteilung und milden Geschmack. Es sind alle Voraussetzungen für eine einwandfreie und richtige Flaschenernährung der Kinder im zarten Säuglingsalter erfüllt. Während im Vorjahre 5883 Liter Milch verarbeitet wurden, stieg die Literzahl 1916 auf 16165 Liter. An Säuglingsmilchmischungen wurden im Vorjahre 45881 Flaschen, im Jahre 1915 93293 Flaschen abgegeben. Der Bericht schließt: Mit dankbarer Befriedigung dürfen wir auf die in Betriebsjahre leistete Arbeit zurückblicken. Viel Hände und Herzen waren täglich, um den kleinsten unserer Stadt eine treue und sachgemäße Fliege angedeihen zu lassen. Einer großen Zahl von Müttern und Kriegerfrauen durften wir die Sorge um ihre kleinen Lieblinge erleichtern und abnehmen das war auch ein Stück Kriegsarbeit und Vaterlandsdienst. Mögen die vorstehenden Zeilen dazu beitragen, immer tieferes Verständnis für unsere segensreiche und notwendige Arbeit zu wecken und viele zu tätiger Mitarbeit willig zu machen!


13. Juli 1916

Gaben für das Soldatenheim.

Um das in unserer Stadt bestehende Soldatenheim zu einem rechten Heim für seine feldgrauen Besucher zu machen, ergeht an unsere Mitbürger die herzliche Bitte, das Soldatenheim durch Gaben zu unterstützen. Gebraucht werden vor allen Dingen recht viele Zeitschriftenjahrgänge, insbesondere solche aus neuerer Zeit und Unterhaltungsspiele (Karten, Schach, Dame, Halma). Auch Musikinstrumente (wie Mundharmonika, Handharmonika, Gitarre, Mandoline u. dergl.) sowie Zigarren, Zigaretten, Tabak, werden dankbar angenommen. Ebenso erwünscht sind Geldspenden. Gaben nimmt entgegen die Zentralstelle des Roten Kreuzes, Stadtschule am Buttermarkt.


16. Juli 1916

Veränderliche Sommertage.

Auch während der vergangenen acht Tage ist die Witterung in ganz Mitteleuropa veränderlich geblieben, und fast täglich kamen Regenfälle vor, die zum Teil wieder ungemein ergiebig, aber nicht von langer Dauer waren. Infolgedessen herrschte tagsüber häufig sonniges Wetter, so daß die Wärmeverhältnisse der Jahreszeit entsprechend normal und sommerlich waren. Wie nach den Erfahrungen aus der abgelaufenen Woche in meteorologischen Kreisen angenommen wird, dürfte der veränderliche Charakter der Witterung bei ungefähr normalen Temperaturverhältnissen auch weiter vorherrschend bleiben.


18. Juli 1916

Eier in Gastwirtschaften.

Eine weitere Verordnung des Kriegsernährungsamtes betrifft eine inschränkung des Eierverbrauchs. Sie ist sofort in Kraft getreten und besagt: In Gast-, Schank- und Speisewirtschaften, in Vereins- und Erfrischungsräumen sowie in Fremdenheimen, in Konditoreien und ähnlichen Betrieben dürfen Eier, roh oder gekocht, und Eierspeisen nur zum Mittagstisch und zum Abendtisch verabreicht und entgegengenommen werden. Die Kommunalverbände haben die Stunden festzusetzen, innerhalb deren hiernach Eier und Eierspeisen verabreicht und entgegengenommen werden dürfen. Die Landeszentralbehörden können nähere Bestimmungen treffen. Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bezeichneten Behörden sind befugt, für den Einzelfall Ausnahmen zu gestatten. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer den Vorschriften dieser Verordnung oder den zu ihrer Ausführung erlassenen Bestimmungen und Anordnungen zuwiderhandelt.


25. Juli 1916