Gubener Zeitung

Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.

1918

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2. April 1918


3. April 1918

Warnung vor Rohfetthinterziehungungen. Von der Rohfett - Abteilung des Kriegsausschusses für Oele und Fette in Berlin wird uns geschrieben: Mit dem 15. März 1918 ist die Verordnung gegen den Schleichhandel in Kraft getreten. Sie ist für die rohfettlieferungspflichtigen Schlachtstellen und Schlächter von außerordentlicher Bedeutung, da sie bei der Mehrzahl der Rohfetthinterziehungen neben den Strafbestimmungen der Rohfettverordnung vom 16. März 1916 Anwendung finden muß und somit die Mehrzahl der Rohfetthinterziehungen Gefängnisstrafe im Gefolge haben wird. Bekanntlich unterliegen die Rohfette von Rindvieh und Schafen vom Augenblick des Anfalls an nur der Verfügung des Kriegsausschusses. Erwirbt die Schlachtstelle oder der Schlächter die Rohfette dadurch, daß sie der zuständigen Annahmestelle des Kriegsausschusses entzogen werden, und veräußert die Schlachtstelle oder der Schlächter  die Rohfette demnächst weiter, gleichgültig ob in Form von Rohfetten oder Rohfetterzeugnissen (Feintalg.  technischer Talg),so ist der Tatbestand des Schleichhandels erfüllt, und das Gericht hat nicht mehr die Wahl zwischen Gefängnis - und Geldstrafe, es muß vielmehr auf Gefängnisstrafe, beim zweiten Wiederholungsfall unter Umständen auf Zuchthaus erkennen. Der etwaige Einwand, daß man die Rohfette nicht zur etwaigen Weiterveräußerung, sondern zum eigenen Gebrauch hinterzogen habe, so daß der Tatbestand des Schleichhandels nicht vorliegt, wird nun in wenigen Fällen durchgreifen. Was für die Ablieferung von Rohfetten gilt, hat in gleichem Umfange für die Ablieferung der Kälbermägen Geltung, die bekanntlich durch die Reichskanzlerverordnung vom 1.März 1917 dem Kriegsausschuß zur Verfügung gestellt worden sind. Es wird erwartet, daß vorstehender Hinweis genügt, die Rohfettlieferungspflichtigen zur restlosen Abgabe sämtlicher Rohfette, auch der kleinsten Mengen, zu veranlassen.


6. April 1918

Kurse für Kleinkinderpflege werden wieder vom 15.April ab viermal wöchentlich von der Hortleiterin der Kahlisch- Stiftung, Fräulein Elfriede Berndt, im Kindergarten der Kahlisch-Stiftung abgehalten werden. Die Kurse sind nicht nur für Damen bestimmt, die sich später als Helferinnen in Kindergärten betätigen wollen, es können an ihnen auch Mütter teilnehmen, die zum Nutzen ihrer eignen Kinder eine Unterstützung in der Fröbelschen Erziehungsweise wünschen. Für die Teilnahme sind 3 Mark zu entrichten. Anmeldungen nimmt Fräulein Berndt in der Kahlisch-Stiftung entgegen.


7. April 1918


9. April 1918


10. April 1918

Regelung des Verkehrs mit beschlagnahmten Stoffabfällen. Es ist eine neue Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Bestandserhebung und Höchstpreise von Lumpen und neuen Stoffabfällen aller Art am 9.April 1918 in Kraft getreten. In dieser Bekanntmachung sind die verschiedenen Bestimmungen über die Beschlagnahme, Bestandserhebung und die Höchstpreise bei Lumpen und neuen Stoffabfällen einheitlich zusammengefaßt, so daß gleichzeitig die früher erlassenen Bekanntmachungen aufgehoben worden sind. Im allgemeinen verbleibt es bei der bisherigen Regelung des Verkehrs mit beschlagnahmten Lumpen und neuen Stoffabfällen. Im einzelnen enthält die neue Bekanntmachung allerdings verschiedene Abweichungen gegen die bisherigen Anordnungen. Es ist näher bestimmt worden, was unter Lumpen und neuen Stoffabfällen zu verstehen ist. Des weiteren ist die Meldepflicht auf alle beschlagnahmten Gegenstände ausgedehnt worden, deren Vorräte mindestens 100 Kg. betragen. Die Höchstpreise haben Veränderungen erfahren. Der genaue Wortlaut der neuen Bekanntmachung ist bei der Polizeiverwaltung einzusehen.


11. April 1918

Die Leipziger Sänger haben bei ihrem gestrigen Gastspiel im Schützenhause zwar keinen starken Besuch zu verzeichnen gehabt, umso stärker war aber der Erfolg ihrer Darbietungen. Wie viele Unternehmungen, hat sich auch diese lustige Gesellschaft unter dem Einfluß des Krieges umgruppieren müssen. Man sieht nicht mehr die alten Gesichter, nur die Firma ist noch verblieben. Die Kräfte, die sich aber erneut zusammengefunden haben, sind vorbehaltlos als vorzüglich zu bezeichnen. Ein erfolgreicher Salonhumorist ist Herr Krütze als Baßsänger; mit gut durchgebildeter Stimme bewährte sich Herr Becker und als Künstler des Pistonininstruments zeigte sich Herr Schmidt. Einen unwiderstehlichen Anreiz auf die Lachmuskeln bilden die Herrn Freyer und Clön, ersterer mit urkomischem sächsischem  Humor, letzterer mit seinen drastisch- komischen Tanzvorträgen. Wie in den Einzelvorträgen zeigen sich die Künstler ihres Faches auch in den Quartettgesängen und humoristischen Gesamtspielen auf der Höhe. Ein Abend bei den Leipzigern ist daher kein verlorener.