1918
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember2. Oktober 1918
Gewerbliche Pflichtfortbildungsschule für Mädchen. Erfreulicherweise haben sich für die am 14. Oktober hier zu eröffnende Pflichtfortbildungsschule viele Mädchen freiwillig gemeldet. Da neben der Belehrung in der Bürgerkunde, im Schriftverkehr und im beruflichen Rechnen hauswirtschaftliche Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, ist den jungen Mädchen Gelegenheit geboten, die Instandsetzung und Pflege der Wäsche zu erlernen, und zwar so, wie es die Kriegsverhältnisse erfordern. Auch das Maschinennähen kann an eigener Wäsche und an eigenen Kleidungsstücken geübt werden. Es wird daran erinnert, daß die Meldung der noch fehlenden Verpflichteten sofort erfolgen muß, die Herr Rektor Menke in der Stadtschule entgegennimmt. Es sind alle Ostern 1918 aus der Schule und vorzeitig entlassenen, in gewerblichen Betrieben beschäftigten jungen Mädchen zum Besuche der Schule und die Eltern und Arbeitgeber zur Anmeldung verpflichtet.
8. Oktober 1918
Erhöhung der Familienunterstützung. Halbamtlich wird mitgeteilt: Auch in diesem Jahre wird vom 1. November ab eine Erhöhung der Familienunterstützungen mit Rücksicht auf die Teuerungsverhältnisse erfolgen. Der Mindestsatz an Familienunterstützung beträgt für die Ehefrau 20 M, für Kinder sowie für sonstige unterstützungsberechtigte Personen 10 M monatlich. Zu diesem Satze werden auf Grund der Bundesratsverordnung vom 2. November 1917 bereits seit dem 1.November 1917 Erhöhungen bis zu 5 M aus Reichsmitteln je nach dem Beschlusse der einzelnen Lieferungsverbände an jeden Unterstützungsberechtigten bezahlt. Eine vom Bundesrat jetzt angenommene Verordnung sieht eine weitere Erhöhung der bisher gewährten Sätze abermals bis zu 5 M vor. Die Beschlußfassung auch über die neu zu gewährende Erhöhung ist den Lieferungsverbänden überlassen.
13. Oktober 1918
Am Mittwochnachmittag war ein tödlicher Unglücksfall beim Bau unserer Oderbrücke zu verzeichnen. Der Schlosser Johannes Stüwer, der mit der Verschraubung des oberen Gurtbogens der Brücke beschäftigt war, ist von seinem 10 Meter über den Montagegerüst befindlichen Arbeitsort abgestürzt, auf das Geländer des Montagegerüstes aufgeschlagen, von dort auf die im Wasser stehenden Dalden gefallen und dann in die Oder geglitten. Die sogleich unternommenen Rettungsversuche sind erfolglos gewesen. Wahrscheinlich hat er sich bei dem Sturz derart verletzt, daß schon dadurch sein Ableben eingetreten ist. Wie der Unfall sich ereignen konnte, ist nicht festgestellt worden, da niemand Augenzeuge war.
16. Oktober 1918
Zur Entlastung der Schnellzüge. Vielfach werden die Schnellzüge von Urlaubern benutzt, die dazu keine Berechtigung haben. Das Bahnpersonal ist daher angewiesen worden, die Fahrscheine der Urlauber genau zu prüfen und diejenigen, die keine Berechtigung haben, der nächsten Bahnhofskommandantur zuzuführen. Für die von der Westfront kommenden Urlauber ist ein besonderer Urlauberzugverkehr eingerichtet worden, der die Züge des öffentlichen Verkehrs entlasten soll. Nur bei außergewöhnlich dringenden Dienst - oder Urlaubsreisen dürfen Urlauber oder andere Militärpersonen (Unteroffiziere und Mannschaften) die von und nach der Westfront verkehrenden D- Züge benutzen. Offizieren und den im gleichen Range stehenden Militärbeamten ist jedoch die Benutzung dieser Schnellzüge vorläufig noch freigestellt.
18. Oktober 1918
Gefährdung der öffentlichen Versorgung durch den gewerbsmäßigen Schleichhandel mit Getreide und Kartoffeln. Vom städtischen Lebensmittelamt wird uns hierzu geschrieben: Durch den Herrn Staatssekretär des Kriegsernäherungsamts wird in einem besonderen Erlaß dringend darauf hingewiesen, daß der unberechtigte Aufkauf von Getreide und Kartoffeln durch Verbraucher bei den Erzeugern in diesem Jahre schon jetzt in einer Reihe von Kommunalverbänden einen Umfang erreicht, der die Ablieferungsverpflichtung auf das ernsteste gefährdet. Es besteht die außerordentlich große Gefahr, daß bei Fortdauer nicht nur des gewerblichen Schleichhandels, sondern auch der Schleichversorgung das Durchhalten mit den Mehl- und Kartoffelrationen außerordentlich in Frage gestellt ist. Der Präsident des Kriegsernährungsamts weist deshalb besonders darauf hin, daß die Selbstversorger (Erzeuger), die durch Abgaben an den Schleichhandel ihre ablieferungspflichtigen Vorräte vermindern, in allererster Linie mit einer Herabsetzung der Kopfquote für Selbstversorger zu rechnen haben. Eine ständige Kontrolle der Bahnhöfe und Zufuhrstraßen wird zur Bekämpfung des Schleichhandels verschärft durchgeführt werden.
19. Oktober 1918
20. Oktober 1918
Bei der gegenwärtigen Ausdehnung der Grippeerkrankungen werden, wie wir hören, die Schulbetriebe auch in die nächste Woche hinein geschlossen bleiben müssen. Zum Schutz vor Ansteckungsgefahr empfiehlt es sich, den nahen Verkehr mit hustenden Personen möglichst zu meiden, namentlich bei größeren Menschenansammlungen (in Straßenbahn, Gastwirtschaften usw.) ist größte Vorsicht geboten, da die nahe Berührung mit Kranken oder Krankheitsträgern zur Ansteckung führen kann.
21. Oktober 1918
24. Oktober 1918
25. Oktober 1918
26. Oktober 1918
Warnung vor Lebensmittelschwindlern.
Ende letzter Woche versuchte, wie uns mitgeteilt wird, eine Frau, die sich vor der Lebensmittelausgabe am Westturm aufhielt, ein Schulmädchen zu überreden, ihr seine Butterkarten zu geben, sie wolle die Butter mit herausbringen. Verständlicherweise ließ sich das Kind nicht darauf ein, sondern bestand darauf die Butter selbst holen zu wollen. Die unbekannte Frau hatte es offenbar darauf abgesehen, die Butterkarte an sich zu bringen, um mit der darauf erhaltenen Butter heimlich zu verschwinden. Dieser Vorfall lehrt, dass die Eltern gut daran tun, ihre Kinder zu warnen, fremden Personen ihre Lebensmittelkarten auszuhändigen.
27. Oktober 1918
Zur Milderung der Wohnungsknappheit ist vom Regierungspräsidenten zu Frankfurt a.O. eine Polizeiverordnung erlassen worden, wonach die baupolizeiliche Genehmigung zur Einrichtung von Wohnungen in Keller- und Dachgeschossen über das bisherige Maß hinaus, jedoch auf höchstens fünf Jahre nach Friedensschluß, erteilt werden kann.