Gubener Zeitung

Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.

1910

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2. März 1910

Zum heutigen Viehmarkt war der Auftrieb wesentlich stärker als bei dem letzten Markt im November. Es waren 1055 Pferde und 1116 Rinder aufgetrieben. Für Standgeld wurden 434,20 Mk. eingenommen. Das Standgeld für Buden ergab eine Einnahme von 71,25 Mk.


3. März 1910

Grabkow. (Begräbnisplatz.) Die hiesige Gemeinde, die ihre Toten auf dem einige Kilometer entfernten Atterwascher Kirchhof beerdigt, hat beschlossen, einen eigenen Begräbnisplatz einzurichten und hierzu einen Teil des 15 Morgen umfassenden Gemeindegrundstücks zu verwenden.


5. März 1910

Das Naemi Wilke-Stift zählte zu Beginn dieses Jahres 55 Schwestern, nämlich 32 Diakonissen, 20 Probeschwestern und 3 Aspirantinnen. Die meisten von ihnen arbeiten in auswärtigen Gemeindepflegen, Erziehungs- und Kinderanstalten der ev.-luth. Gemeinde Preußens sowie der Fürstentümer Schwarzburg-Sondershausen, Reuß j. und ä. Linie. Etwa 12 Schwestern leisten die in den Gubener Anstalten nötige Arbeit. Das Krankenhaus wies im Jahre 1909 eine Gesamtzahl von 292 männlichen und 323 weiblichen, zusammen 615 Kranken auf. Von den im ganzen Jahre abgegangenen 570 Kranken verstarben in der Anstalt 39. Der Bestand am Jahresschlusse betrug 45. In der ersten Verpflegungsklasse wurden 27, in der zweiten 80 und in der dritten 508 Kranke gepflegt. Der Höchstbestand mit 64 Patienten wurde am 20 April erreicht. Es fanden 166 chirurgische, 94 Augen-, 79 Frauen- und 40 Operationen an Nase, Hals oder Ohren statt. Der Anstaltsarzt Dr. Ayrer hatte 343, der Augenarzt Herr Dr. Schultze 145, der Frauenarzt Herr Dr. Balack 90 und der Spezialist für Nasen-, Hals- und Ohrenleiden Herr Dr. Goldschmidt 37 Patienten, welche im Stift verpflegt wurden. Herr Dr. Balack übernahm es in dankenswerte Weise, die Ausbildung der Schwestern durch einen Unterrichtskursus zu unterstützen. Die Herren Medizinalpraktikanten Dr. Schneider, Dr. Kuhlenbeck und Dr. Bühmann leisteten einen Teil ihres praktischen Jahres in der Anstalt ab. An Verpflegungstagen wurden 16 693 gezählt. Durchschnittlich hielt sich ein Patient 27 Tage im Krankenhause auf. Die Idiotenanstalt zählte Ende 1909 59 Mädchen und 20 724 Verpflegungstage, das Pflegehaus 17 schwachsinnige Waisenmädchen mit 5 736 Verpflegungstagen, an taubstummen Kindern 7 männliche und 1 weibliches mit 2943 Verpflegungstagen. Die Kinderbewahranstalt wurde durchschnittlich von 30 -  40 Kindern besucht.


8. März 1910

Zum Bau der Bahn Guben  - Grunow wird in auswärtigen Blättern berichtet: Mit lebhaftem Interesse sieht man der Beendigung der Vorarbeiten des Bahnprojekts Grunow - Guben in den beteiligten industriellen und landwirtschaftlichen Kreisen entgegen. Wie bisher in Erfahrung zu bringen war, ist die Eisenbahndirektion in Halle noch mit den Vorarbeiten beschäftigt, indessen ist noch nicht vorauszusehen, wann diese beendet sein werden und das Projekt greifbare Gestalt annehmen wird. Daß der Bau dieser Strecke, der in wirtschaftlicher Hinsicht von außerordentlicher Bedeutung ist, kommen wird und zwar allem Anschein nach in nicht allzu ferner Zeit, dürfte schon daraus hervorgehen, daß die Eisenbahnbehörde den Bahnhof in Grunow nachträglich bereits erweitern und in technischer Hinsicht nach den neuesten Konstruktionen ausführen ließ. Auch der Bahnhof in Guben ist ja vor einiger Zeit wesentlich vergrößert worden, sodaß man in der Annahme nicht fehl gehen wird, daß die beteiligten Verwaltungsbehörden die Ausführung der Strecke ernstlich betreiben.


16. März 1910


20. März 1910

Gr.-Gastrose. (Kohlebohrung.) Auf der von hier eine Stunde entfernten Küpperschen Feldmark finden seitens einer Leipziger Firma Bohrversuche auf Braunkohlen statt. Das Ergebnis der Versuche muß abgewartet werde, gegenwärtig befindet man sich in einer Tonschicht. Sollten Braunkohlen gefunden werden, so dürfte das kleine Dörfchen Küppern einen ungeahnten Aufschwung nehmen, da an dem Vorhandensein von Kohle auch die benachbarte Industrie stark interessiert ist.


23. März 1910


31. März 1910

Über körperliche Züchtigungen in der Volksschule ist ein Erlaß des Ministers ergangen, der in folgenden zehn Merksätzen gipfelt: 1. Das Recht der körperlichen Züchtigung soll dem Lehrer nicht genommen werden. 2. Ehrensache des Lehrers muß es sein, die Anwendung der Körperstrafe in seiner Schule auf ein Mindestmaß zu beschränken. Missbrauch des Züchtigungsrechts verrät mangelhafte pädagogische Durchbildung. Die Körperstrafe ist kein geeignetes Mittel zur Beförderung des Lernens. 5. Sie soll nie angewandt werden, ohne daß zuvor der etwaige Einfluß häuslicher oder physiologischer Verhältnisse auf das  Verhalten der Schüler gewürdigt worden ist. 6. Die Körperstrafe darf in ihrer Anwendung weder die Gesundheit des Schülers schädigen, noch seine Ehre antasten, noch die Schamhaftigkeit verletzen. Überschreitung des Züchtigungsrechts führt nicht selten vor die Schranken des Gerichts, auch wenn sie nur im Eifer, in Aufregung oder in der Entrüstung geschehen ist.. 8. Der Lehrer soll darum zum Schutze nicht nur der Schüler, sondern auch seiner eigenen pädagogischen Würde alles beachten, was das Handeln im Affekt erschwert. 9. Insbesondere empfiehlt es sich immer, in angemessener Entfernung vom Schüler zu bleiben. 10. Die wirksamsten Mittel, die Anlässe zur Anwendung von Strafen vermindern, sind gewissenhafte Vorbereitung, anregender Unterricht, strenge Selbstzucht.