Gubener Zeitung

Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.

1919

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2. Februar 1919

Zum Absatz von Obstwein. Die Geschäftsabteilung der Reichsstelle für Gemüse und Obst hat durch eine Bekanntmachung im “Reichsanzeiger“ Nr.22 den Absatz   von Apfel- und anderen Obstweinen des Jahrganges 1918 und der früheren Jahrgänge geregelt. Der bisher verbotene Absatz von Obstweinen des Jahrgangs 1918 wird damit unter den in der Bekanntmachung festgesetzten Bedingungen gestattet. Für Heidelbeerwein sind höhere Preise festgesetzt als im vorigen Jahre. Im übrigen weist die Bekanntmachung wesentliche Unterschiede von den bisherigen Preisen auf.

Der späte Schulanfang an den höheren Schulen. Diese Neuerung benachteiligt in dieser schweren Zeit in vieler Beziehung die Häuslichkeit. Früher konnten die Familienmitglieder gemeinsam die Mahlzeiten einnehmen, weil danach viele ihren Berufskreisen zusteuerten und gleichzeitig zurückkehrten. Heute befindet sich eine Hausfrau, die ihre Kinder in eine höhere Schule schickt, in sehr übler Lage. Es ist in einem solchen Haushalt ein ewiges Gehen und Kommen und dauernd muss der Tisch bereit gehalten werden. Bald muß für diesen oder jenen die Mahlzeit aufgetragen werden, was bei der jetzigen Kohlen- und Gasknappheit sehr schwierig ist. Meine Kinder kommen gegen 2 Uhr aus der Schule. Der Vater und die Erwachsenen haben gegen 1 Uhr schon gespeist. Alle, die empfinden, was es heute heißt, eine Stunde lang das Essen warm zu halten, wenn es kein Gas gibt, werden wie ich den Wunsch haben, daß der Unterricht an den höheren Schulen recht bald wieder um 8 Uhr, wie an den Volksschulen, anfangen möchte. Einen Grund für einen so späten Anfang gibt es doch jetzt im Februar nicht mehr; denn um 8 Uhr ist es genügend hell, und die paar auswärtigen Schüler würden allerdings vorläufig die ersten Stunden verlieren, was auch nicht schlimmer ist, da sie stets die letzte Unterrichtsstunde an jedem Tage fast ganz einbüßen. Wie kommen überhaupt die vielen Haushaltungen dazu, der wenigen auswärtigen Schüler wegen sich so große Ungelegenheiten und Kosten machen zu müssen? Derselben Meinung sind alle Familien und Lehrer, die ich kenne. In Cottbus z.B. beginnt der Unterricht an allen Schulen um 8 Uhr. In unserer schweren Zeit, wo Gas und Kohlen gespart werden sollen, ist es unbedingt nötig, daß öffentliche Einrichtungen darauf Rücksicht nehmen müssen. Auch würde den Schülern dadurch  mehr Gelegenheit gegeben werden, die Schularbeiten noch bei Tageslicht anfertigen zu können oder sich zu dieser Zeit zu erholen. Im Auftrage vieler Hausfrauen P.


4. Februar 1919

(Unfall mit tödlichem Ausgang) Eine Frau aus Bohra hatte in Annahütte einen Angehörigen im Knappschaftskrankenhause besucht und benutzte als Rückweg verbotenerweise das Bahngleis der Schipkau- Finsterwalder Eisenbahn. Von dem Personal des von Klettwitz kommenden Personenzuges wurde sie beobachtet und durch Notsignale gewarnt. Da sie jedoch dennoch das Gleis nicht verließ, wurde sie vom Zuge überfahren und getötet.


10. Februar 1919


12. Februar 1919

Künstlerfest im Schützenhause. Es ist nur noch eine beschränkte Zahl von Einlaßkarten vorhanden; es empfiehlt sich, die Bestellungen rechtzeitig anzumelden. Die Besucher der Fledermaus-Vorstellung gelangen durch den kleinen Saal zum „Künstlerfest“.


14. Februar 1919

Zur Lohnbewegung in den Strickereien  erhalten wir folgende Zuschrift mit der Bitte um Veröffentlichung, der wir unter Streichung einer uns strafbar machenden Stelle nachkommen: Die in den Gubener Strickereien beschäftigte Arbeiterschaft hat vor längerer Zeit Lohnforderungen erhoben, welche sich mehrere Monate hinzogen. Durch Verhandlungen vor dem Schlichtungsauschuß wurde diese Lohnbewegung auf dem Vergleichswege in einem die Arbeiterschaft wenig befriedigten Sinne geregelt. Da die Lohnerhöhung erst vom 27. Januar ab gewährt wird, sollte für die zurückliegende Zeit eine Entschädigung von 20 M für alle am 1.Januar dem Betriebe angehörenden Arbeiterinnen gezahlt werden. Den Heimarbeiterinnen sollten dieselben Sätze gezahlt werden, sofern sie in der Regel 6 Dutzend Strümpfe und darüber in der Woche fertigen. Diesen klaren Wortlaut der getroffenen Vereinbarung versuchen nun einige Unternehmer zu umgehen, indem sie einen Teil jener Heimarbeiterinnen, welche nachweisbar 6 Dutzend und darüber fertigten, nur den halben Satz gewährten. Persönliche Vorstellungen der Arbeiterinnen nutzten nichts. Die Organisation als solche mußte in mehreren Fällen vermittelnd eingreifen. Die Beauftragten der Unternehmer ergingen sich verschiedentlich in hämischen Bemerkungen, welche auf das Allerentschiedenste zurückgewiesen werden müssen. So äußerte einer dieser Herren der Geschäftsleitung des Deutschen Textilarbeiterverbandes gegenüber: „Sie solle sich beruhigen, lange ginge dieser Spaß ja doch nicht mehr, die Arbeiterinnen hätten bald Gelegenheit, im Koenigspark spazieren gehen zu können!“


15. Februar 1919

Schließung eines Fleischereigeschäftes. Das städtische Lebensmittelamt ist gezwungen gewesen, das Ladengeschäft des Fleischermeisters Carl Merler, Schögelnerstr. 9a, vorläufig zu schließen, weil Herr Carl Merler sich grobe Verstöße gegen die bestehenden Vorschriften hat zu schulden kommen lassen. Die bei Merler eingetragenen Kunden haben die Umschreibung im Statistischen Amt, Stadtschmidtstraße, bis spätestens Dienstag, 18.Februar vornehmen zu lassen.


18. Februar 1919

Einschränkung des Wasserverbrauchs. Die bestehende Kohlenknappheit macht es erforderlich, auch mit dem Wasserverbrauch sparsam umzugehen, da zum Betriebe der städtischen Wasserleitung Gasmotore verwendet werden und zur Erzeugung der für diese erforderlichen Betriebskraft eine größere Menge Kohlen erforderlich ist. Der Magistrat erläßt daher zum wiederholten Male im heutigen Anzeigenteil eine Bekanntmachung, daß in der Zeit vom 1.April 1918 bis 31.März 1919 nicht mehr Wasser verbraucht werden darf, als in der gleichen Zeit im Jahre 1916/17, widringenfalls der Mehrverbrauch mit einem Aufgelde belegt werden soll.


23. Februar 1919

Allgemeine Erwärmung. Während der letzten acht Tage breitete sich das Tauwetter, das in Norddeutschland schon während der Vorwoche eingetreten war, auch auf Süddeutschland aus, und die Temperaturen erhoben sich zeitweilig schon frühlingshafter Höhe. Die in einem großen Teile des Landes vor acht Tagen noch vorhanden gewesene Schneedecke schwand infolgedessen rasch, und die seither vorgekommenen Niederschläge fielen überall in Gestalt von  Regen. Neue Regenfälle bei zunächst mildem Wetter mit nachheriger nässiger Wiederabkühlung stehen bevor; eine baldige Wiederkehr von Frostwetter ist auch nicht wahrscheinlich, und es ist sehr wohl möglich, daß der Winter bereits überwunden ist.

Geldverkehr mit dem Ausland. Aus vielfachen Beschwerden ist zu ersehen, daß in den beteiligten Kreisen noch nicht genügend bekannt geworden ist, daß ohne Genehmigung der Reichsbank deutsche Geldsorten und Banknoten bis auf weiteres nur im Betrage von 50 Mark täglich und bis zum Höchstbetrage von 150 Mark monatlich über die Grenze ins Ausland mitgenommen oder verschickt werden dürfen. Für größere Beträge ist eine besondere Genehmigung der Reichsbank oder der Reichsbanknebenstellen einzuholen. Es empfiehlt sich daher, vor Antritt einer Reise ins Ausland sich rechtzeitig entweder diese Genehmigung oder den nötigen Geldbetrag in ausländischer Währung zu beschaffen.


25. Februar 1919