Gubener Zeitung

Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.

1919

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1. Mai 1919

Eine Entlastung des kaufmännischen Stellenlosenmarktes strebt der Schutzverband stellenloser Kaufleute und Bureauangestellter in Berlin und in der Provinz Brandenburg E. V. an. Er sucht dies durch persönliche Fühlungnahme mit Behörden sowie mit Großbetrieben in Handel und Industrie zu erreichen und fordert Stellenlose aller Branchen im Anzeigenteil auf,  sich bei der Hauptgeschäftsstelle  zu melden. Es soll alsdann hier eine Ortsgruppe gebildet werden.

Stadttheater.

Freitag abend gastiert Herr Max Jahn vom Stadttheater in Cottbus als Graf Danilo in „Die lustige Witwe“. Die Uraufführung „Die stärkere Macht“ findet am Sonnabend in Anwesenheit der Verfasserin, Elinor Hopfgarten, statt. Das Werk behandelt einen interessanten Konflikt aus der irischen Revolution. Die Verfasserin ist ursprünglich Lyrikerin gewesen, hat sich aber ihrer ausgesprochenen Veranlagung folgend,  dem Drama zugewandt.


4. Mai 1919

Gottesdienst für Gehörlose. Am Sonntag, den 11.Mai, nachmittags um 2 Uhr findet in der Klosterkirche ein Gottesdienst für Gehörlose statt, den Herr Pastor Krumereg aus Starzeddel abhält.

Freiwillige Speckabgabe.

Vom Städtischen Lebensmittelamt wird uns geschrieben: Auf die Aufforderung des Herrn Landrates des Landkreises Guben an die Landbevölkerung, Speck und andere Lebensmittel freiwillig an die Städtische Bevölkerung abzugeben, hat die Gemeinde Amtiß bisher 62 Pfund Speck gesammelt und an das Städtische Warenlager abgeliefert. Hoffentlich folgen bald andere Gemeinden diesem dankenswerten Vorgehen der Gemeinde Amtiß.   


6. Mai 1919


7. Mai 1919

Verkehr mit Zündhölzern.

Nach den bisher geltenden Bestimmungen über den Verkehr mit Zündwaren durften die Hersteller von Zündhölzern nur an solche Kleinhändler liefern, mit denen sie bereits vor dem 1.12.16 in dauernder Geschäftsverbindung gestanden hatten. Diese Bestimmung barg eine Härte für diejenigen Kleinhändler, die zwar früher dauernde Geschäftsverbindung mit Herstellern von Zündhölzern unterhalten hatten, durch ihre Teilnahme am Kriege aber verhindert worden waren, ihren Handel dauernd fortzusetzen. Zu Gunsten dieser Kriegsteilnehmer wird in der neuen Bekanntmachung verordnet, daß eine Unterbrechung der Geschäftsverbindung außer Betracht bleibt, wenn sie durch die Teilnahme des Kleinhändlers am Kriege oder vermöge seiner Zugehörigkeit zu den immobilen Teilen der Land- und Seemacht hervorgerufen ist.  


10. Mai 1919

Rückgabe der Kirchenglocken.

Die abgenommenen Kirchenglocken befinden sich, wie uns aus Berlin berichtet wird, noch unverändert auf den Lägern der Kriegsmetall- Aktiengesellschaft. Die Rückgabe verzögert sich, weil die abliefernden Gemeinden sehr häufig die Glocken bei der Ablieferung (entgegen der ergangenen Weisung der Metall-Mobilmachungsstelle) nicht nach ihren Ursprungsort kenntlich gemacht haben. Es sind zur Zeit besondere Sachverständige mit der Feststellung des Ursprungs der vorhandenen Glocken, deren Zahl in die Hunderte geht, beschäftigt. In allen Fällen, in denen die Feststellung bisher möglich war, wurden die Glocken sofort der betreffenden Gemeinde angeboten. Die Gemeinden können ihrerseits Anträge auf Rückgabe der Glocken an die Metallmobilmachungsstelle einreichen. Die Glocken, deren Ursprungsort festgestellt ist, werden auf Anordnung des Reichswirtschaftsministeriums gegen Erstattung der von der Kriegsmetall-Aktiengesellschaft gezahlten Entschädigung, abzüglich der Ausbaukosten, zurückgegeben. Die Gemeinde kann die Entschädigung zum Teil in Kriegsanleihe zurückerstatten: Sie behält ferner die seinerzeit für einen beschleunigten Ausbau gezahlte Prämie in Höhe von 1 M für 1 Kilogramm. Die neu entstehenden Beförderungs- und Einbaukosten sind dagegen von der Gemeinde zu tragen.          


13. Mai 1919

Kaltenborn, 12.Mai. (Telegraph und Fernsprecher.)

Bei der Posthilfsstelle in Kaltenborn (Kr. Guben, Inhaber Gastwirt Paul Schmidt, ist eine Telegraphenanstalt mit einer zum Ortsbereich von Guben gehörigen öffentlichen Sprechstelle eingerichtet worden.


14. Mai 1919

Groß-Breesen, 13.Mai. (Feuer.)

Gestern nachmittag gegen 6 Uhr kam hier auf einem Bauerngehöft Feuer aus, das schnell um sich griff. Gegen 1/2 7 Uhr wurde die Gubener Berufsfeuerwehr zwecks Hilfeleistung alarmiert. Bereits nach 15 Minuten war die Feuerwehr auf der Brandstelle. Da der Brand inzwischen große Ausdehnung genommen hatte und auch empfindlicher Wassermangel herrschte, war es ihr aber nur möglich, mit 2 Schlauchleitungen die weitere Ausdehnung des Feuers zu verhüten. Das Gehöft brannte bis auf das Wohnhaus nieder. Die Feuerwehr Reichenbach war ebenfalls zur Hilfeleistung erschienen. Entstanden war das Feuer durch Fahrlässigkeit.


15. Mai 1919

(würdelos.)

Von einem Augenzeugen wird dem „Cross. Tgbl.“ Folgendes berichtet: Als ich am Sonntag mittag von einem Spaziergange zur Stadt zurückkehrte, begegnete mir in der Kasernenstraße eine auf der Straße hin und der pendelnde Kette von fünf Personen. Zwischen drei amerikanischen Soldaten waren zwei deutsche Mädchen eingeärmelt, letztere offenbar angetrunken, denn Sie äußerten selbst: Ich sehe alles zehnfach, ich bin betrunken. Wer das widerliche, sich so offenkundig darbietende Schauspiel mit ansah, wendete sich empört ab. Diese Würdelosigkeit ist in einer Zeit, wo das Land trauern soll ob der unerhörten Schmach, die uns mit den Friedensbedingungen angetan wird, nicht scharf genug zu verurteilen.  


16. Mai 1919


18. Mai 1919

Einen Fahrraddieb hat die hiesige Polizei gefaßt. Er hat vorwiegend die Räder gestohlen, um die Gummibereifung zu verwerten. Zu diesem Zweck fuhr er nach Koenig-Park, wo er die Bereifung entfernte und dann die Gestelle in die Neiße warf.


19. Mai 1919

Aufrufung von 50 Mark Scheinen. Wie verlautet, ist beabsichtigt, in kurzer Frist die Reichsbanknoten zu 50 Mark mit dem Datum des 20. Oktober 1918, auf deren Vorderseite im Hauptteil die fast quadratische Umrandung und der Text in braun-schwarzer Farbe gedruckt ist, aufzurufen. Da die Frist, innerhalb deren diese Reichsbanknoten noch als gesetzliches Zahlungsmittel gelten sollen, voraussichtlich kurz bemessen und höchstens auf einen Zeitraum von einigen Monaten beschränkt werden wird, empfiehlt es sich, mit der Ablieferung dieser Geldscheine an die Reichsbank möglichst bald zu beginnen.   


21. Mai 1919

Todesfall.

Gestern nachmittag ist im Alter von 82 Jahren nach längerer Krankheit Herr Hutfabrikat, Stadtrat Karl Hammer verstorben. Das Hauptgebiet des Verstorbenen war die Hutfabrikation, der er sich in der Firma C. W. Wilke, mit deren Inhaber ihn verwandschaftliche Bande verknüpften, mit seinem reichen Wissen widmete. Erst im Oktober 1918 wurde er in den Magistrat berufen und wirkte nun auch dort in dem Garten- und Friedhofsdezernat sowie im Sparkassenkuratorium recht ersprießlich. Lange Jahre gehörte der Verstorbene den kirchlichen Körperschaften an, wo er sich im Sinne seiner streng religiösen Anschauung betätigte. Auch dem Deutschtum nützte er erfolgreich im hiesigen deutschen Sprachverein. In weiten Kreisen der Bürgerschaft, in der er sich allgemeiner Wertschätzung erfreute, wird das Ableben des vortrefflichen Mannes schmerzlich bedauert. Als überzeugter Freund des Feuerbestattungsgedankens wird sein Leichnam nach Zittau zur Einäscherung übergeführt.  


24. Mai 1919

Anmeldung von Doppelwohnungen.

Auf Grund der zweiten Anordnung gegen den Wohnungsmangel fordert der Magistrat alle Personen, die eine eingerichtete Wohnung haben, sie aber deshalb nicht dauernd benutzen, weil sie in oder außerhalb von Guben eine andere, nämlich eine Hauptwohnung besitzen, auf, hiervon dem Wohnungsnachweis unverzüglich Anzeige zu erstatten und dabei anzugeben, welche Wohnung als ihre Hauptwohnung anzusehen ist. 


25. Mai 1919

Das  seit Jahren hier stattfindende, sich großer Beliebtheit erfreuende Missionsfest wird auch in diesem Jahre am Himmelfahrtstag abgehalten.


27. Mai 1919

Dachstuhlbrand.

Am Sonnabend abend gegen 9:30 Uhr wurde die Feuerwehr nach der Kupferhammerstraße 9 zu einem größeren Dachstuhlbrand gerufen; es gelang ihr durch Anwendung von zwei Schlauchleitungen das Feuer schnell niederzukämpfen. Ein Teil des Dachstuhls und der Mansardenwohnung, in der das Feuer entstanden war, ist vernichtet.

Der „Rad-Sport-Club 1912“, der sich noch nie an nie an einer auswärtigen Konkurrenz beteiligt hat, entsandte gestern (Sonntag) zwei seiner Fahrer, Otto Kasse und Karl Ischicholz, nach Forst zum 20 Kilometer-Gäste-Rennen, das von dem Forster Radfahrer-Club „Falke“ veranstaltet wurde. Die beiden Gubener  Fahrer hatten keinen leichten Stand gegenüber den Forster und anderen Rennmannschaften des Gaues 22 vom „Deutschen Radfahrer-Bund, lieferten aber ein ganz hervorragendes Rennen. Es gelang ihnen, in heißem  Kampf den 2. Und 4. Preis zu erringen. Am 2. Pfingstfeiertag veranstaltet der hiesige Rad-Sport-Club 1912 sein zweites Rennen in diesem Jahre, benannt „Rund um Guben“, zu dem auch auswärtige Fahrer am Start erscheinen werden. Dadurch gewinnt dieses Rennen viel mehr an Reiz. Es soll auch dazu beitragen, in Guben das Interesse für den Radsport wieder neu zu beleben und zu heben.      

Kein unbeschränkter Zuzug Fremder mehr nach Cottbus. Nach einer Bekanntmachung bedürfen Personen, die nach Cottbus übersiedeln wollen, hierzu vorher der Genehmigung des Magistrats. Diese kann versagt werden, wenn die Ernährung oder die Unterbringung der Ortsansässigen durch den Zuzug Auswärtiger gefährdet wird.- Eine ähnliche Verordnung ist auch schon in anderen Städten erlassenen worden.  

Eine unliebsame Begleiterscheinung zum Jahrmarkt sind die Taschendiebe, die ihr schmutziges Handwerk auch wieder mit Erfolg ausgeübt haben. Einer Frau ist eine Geldtasche mit 120 M, anderen sind kleinere Beträge entwendet. Aeußerste Vorsicht erscheint also geboten.


29. Mai 1919

Achtet auf die Fahrräder.

Die Achtlosigkeit, mit der Fahrräder ohne Aufsicht stehen gelassen werden, haben in letzten Wochen über 100 Besitzer von Fahrrädern mit dem Verlust des Rades bezahlen müssen. Die Meldungen bei der Polizei über Diebstähle von Fahrrädern sind so zahlreich, daß nicht eindringlich genug davor gewarnt werden kann, die Räder ohne Aufsicht stehen zu lassen. In den seltensten Fällen gelingt es, die gestohlenen Räder zu ermitteln und den Dieb zur Bestrafung zu bringen.