Gubener Zeitung

Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.

1919

Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember

1. Juli 1919

(Zuckerverschiebung)

Dem Polizeiwachtmeister Lamprecht ist es gelungen, zwei Schiffer aus der Umgegend, die etwa 120 Zentner Zucker nach Guben verschieben wollten, festzustellen.

(Erstochen)

wurde der 17,5 Jahre alte Elektrotechnikerlehrling Georg Pohle von dem im 16. Lebensjahre stehenden Schlosserlehrling Max Drogazewski. Der Täter wurde bald   darauf in der Wohnung seiner Eltern festgenommen und vorläufig im Polizeigewahrsam untergebracht. Bei seiner polizeilichen Vernehmung gab er an, daß er von D. seinem Lehrkollegen, schon öfter mißhandelt und nunmehr auf dem Nachhausewege aufgelauert worden sei. Hierbei wäre er wieder angegriffen worden; er zog ein Messer, das beim Fallen des P.   diesen traf und ihn tödlich verletzte.      


3. Juli 1919

Geschäftsjubiläum.

Die Drogenhandlung des Herrn Hermann Ebelt konnte am 1.Juli auf ein 25 jähriges Bestehen zurückblicken.


4. Juli 1919


8. Juli 1919

Das Ende der Reichsfleischkarte? Wie aus Berlin berichtet wird, erwägen die zuständigen Reichsstellen den Plan, die Rationierung von Fleisch in absehbarer Zeit aufzuheben. Man hofft, vom Auslande im Laufe der nächsten Monate so reichlich Fleisch einführen zu können, daß auch der deutsche Landwirt gezwungen werden wird, sein Fleisch wieder bereitwilliger und preiswerter wie bisher anzubieten. Die Bewirtschaftung des Fleisches soll voraussichtlich von 1. Oktober d.J. ab aufhören.


10. Juli 1919

Wohnungsnachweis.

Sämtliche hier ansässigen Wohnungsuchende, auch die, welche sich bereits beim Wohnungsnachweis angemeldet haben, werden vom Wohnungsnachweis aufgefordert, sich im Rathauszimmer Nr. 5 einzufinden. Im übrigen wird auf die Bekanntmachung im Anzeigenteil der heutigen Nummer verwiesen.      


12. Juli 1919

(Ein Doppelraubmord)

wurde in Altreeß bei Briesen verübt. Dort fand man gestern die beiden bejahrten Geschwister Frau Regenberg und Auguste Hoffstedt tot in ihren Betten auf. Sie waren mit Stricken erwürgt worden. Der Körper der Frau Regenberg wies außerdem Stichwunden auf. Sämtliche Gegenstände der Wohnung waren von Tätern durchsucht. Augenscheinlich liegt Raubmord vor.  


15. Juli 1919

Honig zum Butterpreis.

Die vom Reichsernährungsministerium getroffene Bestimmung, daß als Richtpreis für Bienenhonig der Butterpreis zu gelten habe, ist von vielen im Imkern so aufgefaßt worden, als ob damit der Schleichhandelspreis für Butter gemeint sei. Demgegenüber wird jetzt amtlich  darauf hingewiesen, dass unter Butterpreis im Sinne  der Verordnung über die Festsetzung von Uebernahmepreisen für Honig der für Handelsware 1 (vollwertige Speisebutter) festgesetzte Erzeugerhöchstpreis zu verstehen ist. Dies gilt auch nur unter der Voraussetzung, daß der abgelieferte Honig von einwandfreier Beschaffenheit ist. Der Gubener Imkerverein hat den Verkaufspreis für Honig auf 8 M das Pfund festgesetzt.


18. Juli 1919

Gefundene Gegenstände.

In der Zeit vom 5.Juni bis 15.Juli 1919 sind nachstehende Fundgegenstände bei der Fundmeldestelle Markt 12, abgegeben worden: 4 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Bündel Wäsche, 1 Uhrkette, 1 Pompadour, 1Paar Kinderschuhe, 1 Regenschirm, 1 Ledertäschchen, 1 Ledergürtel, 1 Paar Handschuhe, 1 Koffer, 1 Kneifer, 1  Uhr, 1 Bernsteinkette, 1 Krawatte, 1 Kneifer mit Futteral.       


19. Juli 1919

Gottesdienst für Gehörlose.

Am nächsten Sonntag, den 20. d . M. nachm. 3:30 Uhr wird in der Sakristei der Stadt- und Hauptkirche wieder ein Gottesdienst für Gehörlose durch Oberpfarrer Adam abgehalten werden.    


20. Juli 1919


22. Juli 1919

Kein Papiergeld an Gefangene.

Deutsches Papiergeld (Reichsbanknoten, Darlehnskassenscheine) sollen nicht an deutsche Gefangene in feindlichen Ländern versandt werden, da die Gefangenen die deutschen Geldzeichen meist nicht verwenden können und deshalb vielfach die Annahme solcher Sendungen verweigern. Zweckmäßig wird Geld an Gefangene nur durch Postanweisung überwiesen. Postanstalten erteilen hierüber nähere Auskunft.

Wildernde Hunde.

Nach$ 64 des allgemeinen Landrecht darf niemand auf Jagdrevieren Hund laufen lassen, die nicht mit einem Knüttel, welcher sie an der Aufsuchung und Verfolgung hindert, versehen sind. Jeder Jagdberechtigte ist nach $ 65 a. a. D. berufen, ungeknüttelte Hunde, ebenso Katzen, die auf Jagdrevieren umherlaufen, zu töten, außerdem ist der Eigentümer der Tiere verpflichtet, daß Schußgeld zu zahlen.


24. Juli 1919

Herstellung von Obstwein, Dunstobst und Fruchtsaft.

Einen weiteren Schritt auf dem Wege zum Abbau der Zwangswirtschaft bedeutet eine von der Reichsstelle für Gemüse und Obst erlassene Verordnung, durch welche die vorjährige Bekanntmachung dieser Reichsstelle  über das Verbot der Verarbeitung von Obst zu Obstwein vom 23.Mai 1919 aufgehoben worden ist. Der für die Herstellung von Beerenwein erforderliche Zucker aus inländischer Erzeugung kann nur für den im sanitären Interesse unentbehrlichen Heidelbeerwein in beschränktem Maße zugeteilt werden. Für die Kelterung anderer Beeren, von Kirschen und von Rhabarber würde sich nur  im Falle der Einfuhr ausländischen Zuckers eine Aussicht eröffnen. Alle Obstweinherstellung wird auch in diesem Jahre wieder durch die Geschäftsabteilung (Abteilung Weinobst)  der   Reichsstelle für Gemüse und Obst kontingentiert. Gleichfalls dem Abbau der Zwangswirtschaft dient eine Bekanntmachung der Reichsgesellschaft für Obstkonserven und Marmelade über die Freigabe der Herstellung und des Absatzes von Dunstobst und Fruchtsäften.               

(Beim Baden in der Oder ertrunken)

ist der langjährige Färbermeister in der Eichmannschen Fabrik, B. Er badete mit Sohn, Frau und Angehörigen nahe der Bommerziger Oderbrücke. Plötzlich ging er vor den Augen der Mitbadenden im Wasser unter und konnte nachher nur noch als Leiche geborgen werden. Ein Hirnschlag hatte seinen Leben ein jähes Ende bereitet.

(Den Gatten und Vater ermordet)

Der Eigentümer Wilhelm Schröder aus Gurlow war seit dem 7. Juli verschwunden und sollte sich nach Angaben seiner Frau am genannten Tage heimlich aus der Wohnung entfernt haben. Die vom Amtsvorsteher alsbald angestellten Nachforschungen führten am Freitag zur Auffindung des Leichnams des Schröder. Nach Lage der Sache konnten nur die näheren Angehörigen des Ermordeten, der im Streit erschlagen worden sein dürfte, als Täter in Frage kommen. Bei dem alsbald vorgenommenen Verhör durch den Amtsvorsteher haben nach längerem Leugnen die eigene Frau und der Sohn zugegeben, nach häuslichen Zwistigkeiten im Verlaufe eines Familienstreites den Gatten und Vater ermordet zu haben. Mutter und Sohn wurden verhaftet. 


28. Juli 1919

Ein Extra-Marienkonzert veranstaltet am Dienstag abend Kapellmeister Kirmse mit seiner eignen Kapelle im Schützenhause. Herr Kirmse dürfte der Gubener Einwohnerschaft noch von seiner Tätigkeit als Musikleiter der Kapelle des Grf.- Vatl. Gren.- Regts. Nr.12 bekannt sein, wo er sich als tüchtiger Musiker gezeigt hat. Näheres ist aus den Plakaten und Anzeigen ersichtlich.


31. Juli 1919

Der Gastwirtsverein hielt gestern im „Lindengarten“ sein Sommerfest ab, das in der Hauptsache für Belustigungen der Kinder der Mitglieder gedacht war. In dieser Hinsicht hatte es der Verein an nichts fehlen lassen, was den Kindern Freude bereiten konnte. Einige Vorstandsmitglieder haben sich väterlich der zahlreichen Kinder angenommen, ihnen allerhand Ueberraschungen bereitet und allgemeinen Jubel ausgelöst. Mit den Kindern erfreuten sich die Eltern durch zwanglose Unterhaltung bei Musikdarbietungen durch das Gubener Konzertorchester (M. Lübbecke). Der Vorsitzende, Herr Paul Engelmann, hielt bei Anbruch des Abends eine kurze Ansprache, rühmte den gemütlichen Verlauf des Nachmittags und die treue Kameradschaftlichkeit, die unter den Mitgliedern und ihren Familienangehörigen besteht. Im Saale des Lokales blieben die erwachsenen Teilnehmer noch bei Tanzbelustigungen und freundschaftlichen Geplauder beisammen, bis sich auch hier die Reihen lichteten und die gemütlich verlaufene Veranstaltung ihr Ende erreichte.